06.06.2016

Interview: In diese Startups investiert Wesley Chan von Google Analytics

Über den großen Teich und direkt nach Wien: Der Gründer von Google Analytics und Google Voice ist bei den Founder Talks 2016 dabei. Der Brutkasten holt für das Event Gründer aus dem Silicon Valley nach Wien- und konnte den Speakern schon vorab ein paar Fragen stellen.
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(c) Founder Talks: Wesley Chan

Wesley Chan hat Google Analytics und Google Voice gegründet. Das Gründen innerhalb eines bereits etablierten Konzerns soll dabei eine besondere Herausforderung gewesen sein. Nach dem großen Erfolg seiner Ideen, wurde er bei Google „General Partner“. Doch er verließ das Unternehmen wieder: Jetzt investiert er mit Felicis Ventures selbst in vielversprechende Startups.

Im Juni wird Chan exklusiver Speaker bei den FounderTalks sein. Bei diesem Event haben Teilnehmer die Möglichkeit, off the records mit den Big Playern aus der internationalen Startup-Szene zu sprechen. Vorab erzählt der Gründer dem Brutkasten, wie es ihm ganz am Anfang ging und in welche Startups er investiert.

+++ FounderTalks: DerBrutkasten holt Silicon Valley-Gründer nach Wien +++

Welche Hürden standen dir am Anfang im Weg?

Die Herausforderungen am Anfang von Google Analytics waren denen sehr ähnlich, die ich jetzt auch bei den Startups sehe, in die wir investieren. Es war sehr schwer, viele Menschen zu finden, die an die Idee geglaubt haben, solange sie noch nicht umgesetzt war. Und so war es auch schwer, dafür Geld und Ressourcen von Google zu bekommen. Daher haben wir zwei kleine Prototypen gemacht, und die haben eine Menge Leute sehr überzeugt. Das haben dann auch Larry Page und Sergey Brin mitbekommen. Dadurch haben wir mehr Ressourcen, etwa für die Urchin-Übernahme bekommen und konnten Google Analytics zu dem machen, was es heute ist. (Anm.d.Red: Urchin ist eine Software, die das Verhalten von Website-Usern grafisch darstellt.) Für die Gründer, in die wir investieren, ist es ebenso schwierig, mit ihren geringen Mitteln einen Markt für ihr Produkt aufzubauen. Genau das macht Startups zu so einer Herausforderung.

Was haben die Startups gemeinsam, in die du investierst?

Viele davon haben großartige Founder-Teams, die versuchen, riesige Märkte zu erobern. Andere waren auch in ihrem Bereich die Ersten – sie haben erkannt, dass es einen riesigen Markt gibt, der vorher nicht da war. Zwei gute Beispiele für Startups, in die wir investiert haben, sind Shopify und FitBit, die beide vergangenes Jahr auf den Markt gegangen sind. Beide haben sehr fokussierte Teams, die jeweils einen riesigen Markt, E-Commerce beziehungsweise Sportartikel, bearbeiten.

Es gibt heute sehr viele ähnliche Startups. Gibt es in einzelnen Branchen schon zu viele?

Es gibt sehr viele Apps, die sich extrem ähnlich sind – etwa Kommunikationsapps, anonyme soziale Netzwerke, oder Datingapps. Da investieren wir nur in Ausnahmefällen, da der Markt dort oft entweder zu klein, oder bereits überfüllt ist.

+++ 5 Tipps für die Suche nach Investoren +++

Wer sich persönlich Tipps von Wesley Chan holen will, kann sich noch bis knapp vor den Founder Talks am 23. Juni um einen Platz bewerben. Neben Chan kann man dort auch anderen Größen, wie etwa WordPress-Founder Matt Mullenweg oder Cruise Automation-Gründer Ian Rust treffen.

Link: www.foundertalks.org

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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