06.06.2016

Interview: In diese Startups investiert Wesley Chan von Google Analytics

Über den großen Teich und direkt nach Wien: Der Gründer von Google Analytics und Google Voice ist bei den Founder Talks 2016 dabei. Der Brutkasten holt für das Event Gründer aus dem Silicon Valley nach Wien- und konnte den Speakern schon vorab ein paar Fragen stellen.
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(c) Founder Talks: Wesley Chan

Wesley Chan hat Google Analytics und Google Voice gegründet. Das Gründen innerhalb eines bereits etablierten Konzerns soll dabei eine besondere Herausforderung gewesen sein. Nach dem großen Erfolg seiner Ideen, wurde er bei Google „General Partner“. Doch er verließ das Unternehmen wieder: Jetzt investiert er mit Felicis Ventures selbst in vielversprechende Startups.

Im Juni wird Chan exklusiver Speaker bei den FounderTalks sein. Bei diesem Event haben Teilnehmer die Möglichkeit, off the records mit den Big Playern aus der internationalen Startup-Szene zu sprechen. Vorab erzählt der Gründer dem Brutkasten, wie es ihm ganz am Anfang ging und in welche Startups er investiert.

+++ FounderTalks: DerBrutkasten holt Silicon Valley-Gründer nach Wien +++

Welche Hürden standen dir am Anfang im Weg?

Die Herausforderungen am Anfang von Google Analytics waren denen sehr ähnlich, die ich jetzt auch bei den Startups sehe, in die wir investieren. Es war sehr schwer, viele Menschen zu finden, die an die Idee geglaubt haben, solange sie noch nicht umgesetzt war. Und so war es auch schwer, dafür Geld und Ressourcen von Google zu bekommen. Daher haben wir zwei kleine Prototypen gemacht, und die haben eine Menge Leute sehr überzeugt. Das haben dann auch Larry Page und Sergey Brin mitbekommen. Dadurch haben wir mehr Ressourcen, etwa für die Urchin-Übernahme bekommen und konnten Google Analytics zu dem machen, was es heute ist. (Anm.d.Red: Urchin ist eine Software, die das Verhalten von Website-Usern grafisch darstellt.) Für die Gründer, in die wir investieren, ist es ebenso schwierig, mit ihren geringen Mitteln einen Markt für ihr Produkt aufzubauen. Genau das macht Startups zu so einer Herausforderung.

Was haben die Startups gemeinsam, in die du investierst?

Viele davon haben großartige Founder-Teams, die versuchen, riesige Märkte zu erobern. Andere waren auch in ihrem Bereich die Ersten – sie haben erkannt, dass es einen riesigen Markt gibt, der vorher nicht da war. Zwei gute Beispiele für Startups, in die wir investiert haben, sind Shopify und FitBit, die beide vergangenes Jahr auf den Markt gegangen sind. Beide haben sehr fokussierte Teams, die jeweils einen riesigen Markt, E-Commerce beziehungsweise Sportartikel, bearbeiten.

Es gibt heute sehr viele ähnliche Startups. Gibt es in einzelnen Branchen schon zu viele?

Es gibt sehr viele Apps, die sich extrem ähnlich sind – etwa Kommunikationsapps, anonyme soziale Netzwerke, oder Datingapps. Da investieren wir nur in Ausnahmefällen, da der Markt dort oft entweder zu klein, oder bereits überfüllt ist.

+++ 5 Tipps für die Suche nach Investoren +++

Wer sich persönlich Tipps von Wesley Chan holen will, kann sich noch bis knapp vor den Founder Talks am 23. Juni um einen Platz bewerben. Neben Chan kann man dort auch anderen Größen, wie etwa WordPress-Founder Matt Mullenweg oder Cruise Automation-Gründer Ian Rust treffen.

Link: www.foundertalks.org

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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