16.07.2025
ACCELERATOR

FounderStarter: Unterstützung für Unternehmensgründung

FounderStarter soll angehenden Unternehmer:innen dabei helfen, in nur 14 Tagen ein eigenes Unternehmen aufzubauen.
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FounderStarter - Gründer Alireza Sohrabian (c) FounderStarter

FounderStarter wurde von Alireza Sohrabian gegründet, der bereits mehrfach im Fokus bei brutkasten stand. Der Serienunternehmer und Business Angel hat beispielsweise das Accelerator-Programm BeFounder ins Leben gerufen. Mit diesen Programmen soll speziell migrantischen Gründer:innen der Einstieg ins Unternehmertum erleichtert werden. Brutkasten hat bereits berichtet.

Unterstützung durch Expert:innen

Jetzt hat Sohrabian ein neues Programm gestartet, das völlig unabhängig von den bereits bestehenden Programmen funktioniert, wie er auf brutkasten-Nachfrage betont. Durch die Arbeit an BeFounder erkannte Sohrabian eine Lücke. Trotz des großen unternehmerischen Potenzials in Österreich fehle es an einem klaren, schrittweisen Fahrplan, der praktische Aufgaben mit Expert:innen-Mentoring kombiniert. Aus diesen Überlegungen sei FounderStarter entstanden.

„Täglich spreche ich mit Dutzenden angehenden Gründerinnen und Gründern“, sagt Sohrabian. „Sie stehen oft vor großen Herausforderungen – von der Unternehmensgründung über Steuern bis hin zu Finanzierung und Marketing. Was sie wirklich brauchen, ist ein klarer, praxisorientierter Fahrplan mit Unterstützung durch erfahrene Expertinnen und Experten – und Zugang zu einem starken Netzwerk.“

14-Tage Fahrplan

Die Zielgruppe von FounderStarter sind sowohl Solo-Gründer:innen, KMUs als auch Startup-Teams. Die Online-Plattform von FounderStarter bietet drei spezialisierte 14-Tage-Tracks, die gezielt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Am 14. Tag schließen die Teilnehmenden mit einem klaren Aktionsplan ab und erhalten sofort Zugang zur Founder Growth Membership. Damit könnn Live Workshops und Mentor:innen-Programme absolviert werden.

„FounderStarter generiert Einnahmen vor allem durch Teilnahmegebühren und monatliche Abonnements für unsere spezialisierten Programme“, erklärt Sohrabian. Zusätzlich kooperiert das Unternehmen strategisch mit Partnerorganisationen, die Gründer:innen und Startups fördern. „Diese möchten wir im Moment aber noch nicht öffentlich kommunizieren, da wir noch ein spezielles Programm planen“, so Sohrabian zu brutkasten.

Alleiniges Projekt

Das Programm wird bislang vollständig eigenfinanziert. „Diese Unabhängigkeit gibt uns die Freiheit, uns ganz auf organisches Wachstum und die stetige Optimierung unserer Programme zu konzentrieren“, betont der Gründer. „Externe Investitionen stehen aktuell nicht im Fokus.“

Bis 2026 wolle man mit dem Programm über 500 Gründer:innen begleiten. Das soll vor allem mit dem Rückhalt eines starken Netzwerks von über 75 erfahrenen Mentor:innen und Unternehmen gelingen.

Der Unterschied zu Sohrabians anderem Accelerator-Programm BeFounder liegt darin, dass dort insbesondere internationale Gründer:innen unterstützt werden sollen. Der Fokus liege dabei auf Finanzierung und Skalierung. Bei FounderStarter hingegen konzentriere man sich auf aufstrebende Unternehmer:innen und unterstütze sie dabei, das eigene Business zu gründen und aufzubauen.

Während Sohrabian BeFounder gemeinsam mit Kambis Kohansal Vajargah gründete, steht er jetzt alleine hinter FounderStarter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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