11.07.2017

Arbeitsreicher Sommer? Sieben Founder über Urlaub und Workation

Geht sich für Österreichs Gründer dieses Jahr ein Sommerurlaub aus? Wird es vielleicht ein "Workation"-Trip? Der Brutkasten hat ein paar Statements eingeholt.
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(c) fotolia.com - Kaspars Grinvalds

„Work hard – play hard“, „selbst und ständig“ – in der Startup-Welt legt man Wert auf ein gewisses Image: Nur ununterbrochene harte Arbeit führt zum Erfolg, man muss immer erreichbar sein und sich auf Erfolgen ausruhen, ist auch nach dem (Millionen-)Exit verpönt. Soweit das Klischee. Doch arbeiten Österreichs Founder wirklich pausenlos? Braucht es zwischendurch nicht auch Entspannung, um nachher wieder voll einsatzfähig zu sein? Oder reicht es, in entspannter Atmosphäre zu arbeiten – Stichwort: „Workation“?

+++ Programmieren mit Meerblick: Was hinter dem neuen Trend Workation steckt +++

Wir haben dazu einige erfolgreiche Gründer gefragt, wie sie den Sommer verbringen. Und eines kann vorweggenommen werden: Für einige Größen der heimischen Startup-Szene ist der Urlaub, das Abschalten, essenzieller Bestandteil ihrer Erfolgsphilosophie. Doch auch Workation steht hoch im Trend. Das sind die Statements:


Ali Mahlodji / Whatchado

Ich habe schon bei der Gründung festgestellt, dass eine richtige Balance im Leben das Um und Auf ist. Im Zuge dessen habe ich mir damals vorgenommen, zweimal im Jahr für längere Zeit einfach nicht erreichbar zu sein. Schon im ersten Jahr war ich zweimal drei Wochen weg. Das Wichtigste war schon damals ein gutes Team zu haben, das mich ersetzen könnte, falls mir eines Tages wirklich etwas zustoßen sollte. Wenn ich heute im Urlaub bin, achte ich darauf, in einem gesunden Maß erreichbar zu sein – aber nur für einen speziellen Kreis von Menschen.

Ali Mahlodji hat uns ein sehr ausführliches Statement gegeben. Den ganzen Text gibt es ⇒ hier


Peter Buchroithner / Swell, Swelly

Als Founder ist es wichtig seine Leistung zu bringen. Das bedeutet zwar oft lange Arbeitstage und Wochen(enden), aber auch seine Energie regelmäßig wieder aufzuladen. Sport, Ernährung und Urlaub sind da essenziell. Ich werde natürlich mal Urlaub machen, das bedeutet dann meistens Blog Posts schreiben und viel lesen um mich weiter zu bilden, auf jeden Fall aber reisen!  .


Anna Iarotska / Robo Wunderkind

Arbeit, Arbeit – sitze auch jetzt im Büro. Nur das (meistens) schöne Wetter macht schon einen Unterschied und Sommerstimmung.

+++ 7 Dinge, die erfolgreiche Unternehmer ihren Kids beibringen +++


David Pichsenmeister / orat.io

Urlaub ist auf jeden Fall wichtig und eine gute Möglichkeit wieder eine andere Blickweise auf die Dinge zu bekommen. Workation ist auch ein großes Thema bei mir da ich ohnehin seit zwei Jahren keinen festen Wohnsitz habe. Dieses Jahr geht es voraussichtlich ein bis zwei Monate auf die Philippinen und Bali.


Manuel Bruschi / Timeular

Wir haben bei uns eingeführt, dass jeder eine längere Zeit auf Urlaub geht und nur im Notfall erreichbar ist. Dadurch lernen wir, was wir ändern müssen um als Team skalieren zu können und die Person selbst hat mal Zeit zum Nachdenken.

 


Petra Dobrocka / Byrd

In der Anfangszeit nach der Gründung war es wirklich schwer einen freien Moment für Urlaub zu finden. Mittlerweile versuche ich aktiv mir frei zu nehmen und abzuschalten – so bin ich dann im Büro auch produktiver. Der Laptop ist als Backup aber im Urlaub (leider) immer mit!


Manuel Authried / in4me

Urlaub? Was ist das? Lustigerweise beginnt meine spontane Workation heute. Ein guter Kompromiss. Urlaub ohne schlechtem Gewissen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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