21.09.2020

Founder Institute aus dem Silicon Valley startet in Österreich

Einige bekannte Namen der heimischen Startup-Szene haben sich als potenzielle Mentoren des Founder Institute Austria gemeldet.
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(c) Founder Institute

Das Founder Institute (FI.co), ein Frühphasen Startup Gründungsprogramm aus den USA, hat heute den Launch seines neuesten Ablegers in Österreich bekannt gegeben. Das vom Silicon Valley aus geleitete Founder Institut hat mit seiner Präsenz in über 200 Städten ein entsprechendes globales Netzwerk und bietet Foundern ein strukturiertes Programm, das sie bis zur Gründung einer Firma und der ersten Investitionsrunde begleitet. Das Founder Institute Austria Virtual 2021 Pre-seed Accelerator Programm wird am 26. Jänner 2021 starten.

Anmeldung für die Online-Kurse

Alle Einzelpersonen oder Teams, die eine Tech-Firma gründen wollen, können sich zum „Austria Virtual 2021 Founder Institute“ unter http://fi.co/apply/vienna bewerben. Wegen der Pandemie wird das Programm des Founder Instituts in Österreich komplett online abgehalten.

Das Austria Virtual 2021 Founder Institute wird außerdem eine Reihe an Online Startup Events für die breite Öffentlichkeit anbieten, in denen Teilnehmer erste Einblicke in den Gründungsprozess und das Programm selbst erhalten können. Die Liste der Events ist hier einsehbar: http://fi.co/events/vienna.

Manager und Mentoren des Founder Instituts

Das Founder Institute in Österreich wird von Benedikt Glatzl, Manuel Zwittag und Mariya Konstantinova geleitet. Darüber hinaus haben diverse Startup Investoren, Gründer und
Manager ihr Interesse daran bekundet, als Mentoren am Programm teilzunehmen.

● Alexander Rapatz: Co-Founder & Managing Partner, Black Manta Capital Partners
● Alexander Schmid: Co-Founder & CEO, courseticket GmbH
● Alexis Eremia: Managing Partner, Freims.cc
● Arnim Wahls: Co-Founder & CEO, Firstbird
● Benjamin Ruschin: Co-Founder & MD, WeAreDevelopers
● Bernhard Holzer: CEO & Chief Editor, Woods – Startup PR

● Bianca Gfrei: Co-Founder, Rootine
● Christian Pauls: CEO, Extrafrei GmbH
● Christoph Bitzner: Co-Founder, TheVentury
● Daniel Horak: Chief Sales Officer, Zero21
● Dejan Stojanovic: Founder, The Failure Talks
● Eugen Prosquill: Founder & CEO, WARDA NETWORK GmbH
● Filip Jakubowski Drzewiecki: CTO & Co-Founder , Oaze.io
● Filip Stanev: Co-Founder, Saga
● Franz Salzmann: Founder & CEO, Oaze.io
● Fredrik Debong: Founder & Chief Science Officer, hi.health
● Hanno Lippitsch: Founder & CEO, Eversports
● Jan Pannenbäcker: Co-Founder & CEO, Schrott24
● Johannes Berger: Co-Founder & CEO, Mimo
● Kim Balle: Co-Founder & CEO, Global Startup Awards
● Kristina Tauchmannova: COO, Impact Leaders Club
● Laurenz Simbruner: Partner, PUSH Ventures (PV)
● Maria Bichl: Head Of Business Development , OYO
● Markus Kainz: Founder & CEO, primeCROWD
● Martin Behrens: Co-Founder & CEO, Presono
● Michael Kunz: CEO & Co-Founder, Everbill
● Milan Zahradnik: Founder & CEO, Propster
● Nina Poxleitner: Founder & Managing Partner, More than one perspective
● Patrick Dainese: Founder & CEO, Marktguru
● Peter Buchroithner: Co-Founder & CEO, Susta Sustainable Merchandise
● Petra Dobrocka: Co-Founder & CCO, Byrd
● Philipp Sonnleitner: Founder & CEO, Mikme
● Philipp Stangl: Co-Founder & CEO, Rebel Meat
● Sander Van De Rijdt: CEO & Co-Founder, PlanRadar
● Sher Khan: Industry Leader, Google
● Stefan Fleig: Co-Founder & CEO, Tableconnect
● Tanja Sternbauer: Managing Partner, Startup Live
● Thomas Schranz: Founder & CEO, Lemmings
● Thomas Kriebernegg: Co-Founder & CEO, App Radar
● Tobias Hann: CEO, MOSTLY AI
● Tymon Wiedemair: Co-Founder, Ulmon

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Founder Institute aus dem Silicon Valley startet in Österreich

  • Das Founder Institute (FI.co), ein Frühphasen Startup Gründungsprogramm aus den USA, hat heute den Launch seines neuesten Ablegers in Österreich bekannt gegeben.
  • Das vom Silicon Valley aus geleitete Founder Institut hat mit seiner Präsenz in über 200 Städten ein entsprechendes globales Netzwerk und bietet Foundern ein strukturiertes Programm, das sie bis zur Gründung einer Firma und der ersten Investitionsrunde begleitet.
  • Das Founder Institute Austria Virtual 2021 Pre-seed Accelerator Programm wird am 26. Jänner 2021 starten.
  • Das Founder Institute in Österreich wird von Benedikt Glatzl, Manuel Zwittag und Mariya Konstantinova geleitet.

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