16.03.2022

Forum Alpbach: Bewerbung für junge Führungskräfte und Stipendium offen

Für junge Talente ab 18 Jahren und (künftige) Führungskräfte bis 40 hat das EFA 2022 wieder spezielle Angebote.
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EFA 2021
© Europäisches Forum Alpbach - Bogdan Baraghin

Von 21. August 2022 bis 2. September 2022 verwandelt sich das kleine österreichische Bergdorf Alpbach wieder in den Schauplatz einer der wichtigsten Konferenzen in Europa: Das Forum Alpbach lockt jedes Jahr Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Politik, Philosoph:innen, Künstler:innen und Unternehmer:innen zum Austausch und informellen Networking. Diversität in Hintergründen, Herkunft und Erfahrungen war dem EFA immer wichtig und ganz in diesem Sinne gibt es auch wieder Angebote für junge Talente. Student:innen können sich über ein Stipendium am Forum beteiligen und für junge Führungskräfte gibt es mit „Alpbach in Motion“ ein eigenes Programm. Für beide Angebote ist die Bewerbung ab 15. März 2022 offen.

Stipendium: Keine eigene Seminarwoche mehr

Das Stipendiat:innen-Programm steht internationalen Student:innen und Künstler:innen zwischen 18 und 30 Jahren offen. Neu ist, dass für sie keine eigene Seminarwoche vorgesehen ist, sondern das Programm in das gesamte EFA integriert wird. „Damit kommen wir der Gründungsidee des Forums nach: im Dialog zwischen den Generationen Europa zu stärken“, schreibt das Forum. Für die Bewerbung ist unter anderem ein Englisch-Sprachnachweis notwendig – Österreicher:innen und Deutsche sollen sich über die jeweiligen Alumni-Clubs bewerben. Eine Bewerbung ist bis 31. März möglich und deckt neben der Teilnahmegebühr auch die Kosten für die Unterkunft und teilweise auch für alltägliche Ausgaben ab. Die Unterstützung geht aber weit über die Teilnahme am EFA hinaus – Alumni-Clubs, das Forum Alpbach Network (FAN) und das Africa Alpbach Network sind bekannt dafür, Mitglieder mit potenziellen Mentor:innen zu vernetzen und in unterschiedlichen Formaten zu fördern.

Alpbach in Motion für junge Talente in Unternehmen

Junge oder zukünftige Führungskräfte zwischen 30 und 40 Jahren können sich für das Programm „Alpbach in Motion“ bewerben. Das Programm vernetzt bis zu 40 junge Talente aus Startups, KMU, Social Businesses und Kreativwirtschaft und bietet ihnen von 27. bis 30. August ein eigenes Programm mit Trainings und Workshops. Im Unterschied zum Stipendiatenprogramm gibt es hier eine Teilnahmegebühr: 2.500 Euro decken das Alpach in Motion Programm und das EFA-Ticket ab, die Kosten für die Unterkunft sind ebenfalls selbst zu tragen. Die Bewerbung ist noch bis 15. April offen.

Nach zwei Jahren Hybrid-Veranstaltung will das EFA 2022 erstmals wieder in vollem Umfang für alle Teilnehmer:innen vor Ort öffnen. Thematisch dreht sich das Programm wie vergangenes Jahr wieder um die großen Themen-Tracks t“The Climate Opportunity“, „Securing Europe’s Future in a Globalised World“ und „The Financing of Europe’s Future“. Neu ist der Themen-Track „The Future of Democracy and the Rule of Law in Europe“. Die bisherigen Trennung in einzelne Teile, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Politik-, und Gesundheitsgespräche, wird aufgehoben.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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