10.01.2025
NEUE ENERGIE

Forum Alpbach 2025 steht unter dem Jahresthema „Recharge Europe“

Auch 80 Jahre nach seiner Gründung will das Europäische Forum Alpbach (EFA) dieses Jahr vom 16. bis zum 29. August "einen neuen Energieschub" und "konkrete Lösungen für die drängendsten Herausforderungen Europas" liefern.
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Schauplatz des Europäischen Forums Alpbach - mit Blick auf den Ort Alpbach. Ein asphaltierter Platz, Menschen versammelt umgeben von modernem Glas und grünen Almwiesen.
Das Europäische Forum Alpbach wird Schauplatz zukunftsweisender Diskussionen (c) EFA-Matteo-Vegetti

„Europa braucht einen neuen Energieschub.“ Mit dieser Intention findet heuer das European Forum Alpbach unter dem Motto „Recharge Europe“ statt. Und: Es feiert sein 80-jähriges Bestehen.

„Europa erlebt derzeit so viele gleichzeitig stattfindende Krisen wie seit 1945 nicht mehr. Deshalb brauchen wir eine mutige Vision, die Europa wettbewerbsfähiger, handlungsfähiger und innovativer macht“, erklärt EFA-Präsident Othmar Karas mit Bezug auf das Jahresthema 2025. Karas hält als Nachfolger auf Andreas Treichl seit Ende Oktober 2024 die EFA-Präsidenten-Position.

Unter dem Motto „Recharge Europe“ will man Europa auch heuer mit neuer Energie „für die anstehenden Herausforderungen ausstatten, damit die EU global wieder eine führende Rolle einnimmt“, heißt es in einer Pressemeldung.

Modulstruktur und vier Tracks im Fokus

Das Forum soll seine Modulstruktur weiterhin beibehalten. Allerdings sollen die vier „Tracks“ Demokratie, Sicherheit, Klima, Wirtschaft und Finanzen durch „konkrete Fragestellungen weiter spezifiziert“ werden. Im Rahmen des 80-jährigen Bestehens beruft man sich auf die Ursprungsintention des Forums, nämlich der Arbeit an „Lösungen für den Wiederaufbau Europas“.

„In diesem Sinne stellen wir auch 2025 konkrete Zielsetzungen in den Mittelpunkt unserer Formate und Diskussionen“, sagt Karas und verweist damit auf die „acht Track-Topics“, also acht konkrete Fragestellungen, die das EFA25 inhaltlich bestimmen sollen.

Nachstehend ein Überblick über die vier Tracks und acht Track-Topics, die beim EFA25 zu erwarten sind:

Klima

„Das Erreichen der Klimaziele und Einnehmen einer globalen Vorreiterrolle werden vor dem Hintergrund sich ändernder politischer Schwerpunkte zu einer immer größeren Herausforderung“, schreibt das Forum auf seiner Website. Im Hinblick auf das EU-Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 soll sich die EFA-Klimadiskussion auf Lösungen für „sektor- und grenzübergreifende Zusammenarbeit“ sowie auf „die wirtschaftlichen Chancen des Übergangs“ konzentrieren.

Track-Topics:

  • Europe in the World Days: Gemeinsam stärker: Die Klimawende in die Tat umsetzen.
  • Austria in Europe Days: Zusammenhalt in der Krise: Auf dem Weg zu einer stärkeren Klima- und Energieunion.

Wirtschaft und Finanzen

Geopolitische Verschiebungen, technologische Veränderungen und der Klimawandel sind nur drei der Herausforderungen, vor denen die europäische Wirtschaft steht. Und die nicht zu letzt den Wohlstand Europas gefährden. Der Track „Finanzen und Wirtschaft“ soll mögliche Lösungen für diese Herausforderungen untersuchen, um in weiterer Folge Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und „die Finanzierung seines künftigen Wohlstands zu sichern.“

Track-Topics:

  • Europe in the World Days: Innovation als Europas Wettbewerbsvorteil in globalen Transformationsprozessen
  • Austria in Europe Days: Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen: Ein Aufruf zum Handeln

Sicherheit

Das Forum Alpbach schreibt von einer „Erosion der Global Governance“ – nicht zuletzt aufgrund der „Zunahme militärischer Konflikte, der laufenden Veränderungen in unmittelbarer Nachbarschaft der EU und der neuen US-Regierung.“ Geopolitisch braucht es eine „Neubewertung multilateraler Institutionen und des internationalen Sicherheitsrahmens“.

Dahingehend müsse Europa seine Position als strategischer Akteur stärken, „indem es seinen geopolitischen Einfluss ausbaut, die Sicherheit und Verteidigung stärkt und Abhängigkeiten verringert.“ eine entschlossene Antwort der EU sei gefordert.

Track-Topics:

  • Europe in the World Days: Geopolitische Neuausrichtung: Europas Rolle in einer unsteten Welt der Machtpolitik sichern
  • Austria in Europe Days: Der Weg zur Europäischen Verteidigungsunion: Ziele, Rollen und Verantwortlichkeiten

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Das Forum Alpbach spricht von einem weltweiten Rückzug der Demokratie. Die liberale Demokratie sei „unter internem und externem Druck in Defensive geraten“. Polarisierung, Populismus und autoritäre Politik nehmen zu. Desinformation, Misstrauen in Regierungen und Medien spielen dabei eine Rolle. Das EFA25 spricht sich in dieser Thematik für eine gezielte Stärkung demokratischer Institutionen und Prozesse aus – und fordert, globale Allianzen aus demokratischen Staaten, der Zivilgesellschaft und Expert:innen zu mobilisieren, um Lösungen zu entwickeln.

Track-Topics:

  • Europe in the World Days: Menschen und Macht: Wahrheit und Vertrauen stärken
  • Austria in Europe Days: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Zeitalter: KI, Desinformation und Medien.

Tipp der Redaktion

Im Jahr 2024 trat brutkasten als Programmpartner am European Forum Alpbach auf und stellte die Ergebnisse seiner neuen Schwerpunktserie “Corporate Venturing” vor. Acht Pioniere aus dem Bereich – AVL, Elevator Ventures, Flughafen Wien, ÖBB, Plug and Play Austria, Raiffeisen Bank International, UNIQA Ventures und Verbund – teilten ihre wichtigsten Erkenntnisse und Best Practices. Gemeinsam formulierten wir in einem Whitepaper konkrete Empfehlungen an die Politik, um die Rahmenbedingungen für Corporate Venturing zu verbessern. Auch für 2025 plant brutkasten wieder als Programmpartner vor Ort zu sein und wird vom European Forum Alpbach berichten. Stay tuned!

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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