16.06.2020

Regierung möchte 91 Millionen Euro in Forstpaket investieren

Die österreichische Bundesregierung präsentierte im Vorfeld des zweiten Tages der Regierungsklausur ein 91 Millionen Euro schweres Forstpaket. Neben Wiederaufforstungsaktionen sollen Mittel auch für Forschung und Entwicklung sowie eine Offensive für Bauen mit Holz bereitgestellt werden.
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Forstpaket
(c) BKA / Aigner

Die österreichische Bundesregierung berät seit Montag im Rahmen der zweitägigen  Regierungsklausur über das geplante Konjunkturpaket und die Arbeitslosenhilfe. Bereits gestern wurden erste Details zur Investitionsprämie, Verlustrücktrag, Fixkostenzuschuss, Eigenkapitalfonds und Kreditmoratorium präsentiert – der brutkasten berichtete.

+++ zum Fokus-Channel: Impact / Environment +++

91 Millionen Euro für Forstpaket

Am Dienstagvormittag trat die Bundesregierung vor der Regierungsklausur erneut vor die Presse, um weitere Maßnahmen des Konjunkturprogramms anzukündigen. Eine dieser Maßnahmen ist ein 91 Millionen Euro schweres Forstpaket, das der heimischen Forstwirtschaft zu Gute kommen soll.

Im Zentrum des Pakets steht laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die Bekämpfung von Schadholz, das durch einen massiven Borkenkäfer-Befall und die Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise verursacht wurde. In den vergangenen Jahren waren vor allem die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Teile der Steiermark besonders betroffen.

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Mischwald und Forschungstätigkeiten

Bei dem 91 Millionen Euro schweren Forstpaket handelt es sich laut Köstinger um die größte Investition in die Forstwirtschaft in der Geschichte der Zweiten Republik. Die Wiederaufforstung soll laut Köstinger unter anderem durch „klimafitte Mischwälder“ erfolgen.

Zudem sollen Gelder des Pakets auch in Forschungstätigkeiten investiert werden. Als Beispiel nannte sie Forschungstätigkeiten im Bereich der alternativen Energie und Antriebsstoffe. „Wir investieren unter anderem in eine Holz-Gasanlage, um fossiles Gas zu substituieren und mit grünem Gas anzureichern“, so Köstinger.

Die Forstwirtschaft soll darüber hinaus durch eine eigne Holzbau-Offensive gestärkt werden, die einen finanziellen Rahmen von 60 Millionen Euro umfasst. Die konkrete Ausgestaltung diesbezüglich ist allerdings noch offen.

Forstpaket soll Biodiversität stärken

Ebenfalls bei der Pressekonferenz vertreten war Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, die auf die Biodiversitätskrise verwies: „Im Forstpaket sind erstmals substantielle Mittel enthalten, die für mehr Biodiversität im Wald sorgen sollen“. Nähere Details sollen noch ausgearbeitet werden.

Zudem sollen weitere Konjukturmaßnahmen für Digitalisierung, Ökologisierung und Regionalisierung laut Gewessler am Nachmittag nach der Regierungsklausur präsentiert werden.

Debatte um Schadholz

Anfang Juni sorgte eine Novelle des Forstgesetzes für Aufregung, die von der Bundesregierung im Mai in Begutachtung geschickt wurde. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Landwirtschaftsministerin per Verordnung zwangsweise die Übernahme von Schadholz durch die verarbeitende Industrie vorschreiben kann. Mit der Abnahmepflicht soll so befallenes Holz, das sonst im Wald liegen bleiben würde, weiterverarbeitet werden.

Kritik zur Verordnung kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von der Wirtschaftskammer und dem Rechnungshof. So kritisierte die Wirtschaftskammer, dass der Entwurf einen „massiven“ Einfluss auf die Warenfreiheit innerhalb der Europäischen Union hat.

Der Rechnungshof kritisierte hingegen die schwammige rechtliche Ausformulierung des Gesetzes. Laut Rechnungshof sei die Dauer der Zwangsmaßnahme und die Größe der Region nur unzureichend definiert.

Brutkasten-Nachlese zur Regierungsklausur


=> zur Page des Landwirtschaftsministeriums

Video-Tipp: Markus Linder im Hintergrund-Talk: Flatten the Curve: Schaffen wir das auch für die Klimakrise?

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Regierung möchte 91 Millionen Euro in Forstpaket investieren

  • Die österreichische Bundesregierung präsentierte im Vorfeld des zweiten Tages der Regierungsklausur ein 91 Millionen Euro schweres Forstpaket.
  • Neben Wiederaufforstungsaktionen sollen Mittel auch für Forschung und Entwicklung und eine Offensive für Bauen mit Holz bereitgestellt werden.

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