23.04.2025
EUROPÄISCHES SPITZENFELD

Forschungsquote in Österreich auf Höchststand – mit Schönheitsfehler

Mit 3,35 Prozent des BIP verzeichnete Österreich 2024 die bislang höchste Forschungsquote. Der Rekord kam aber nicht nur durch höhere Forschungsausgaben zustande.
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Forschungsquote
75 Mio. Euro fließen in Österreichs Forschung. (c) Stock.Adobe/WhoisDanny

3,35 Prozent – so hoch war die Forschungsquote, also der Anteil der F&E-Ausgaben am nominellen Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich 2024 laut aktuellen Schätzungen der Statistik Austria – ein neuer Rekord. 16,1 Milliarden Euro flossen demnach vergangenes Jahr in die Forschung.

49 Prozent der Forschungsausgaben von heimischen Unternehmen

Konkret kommen rund 49 Prozent davon (7,9 Mrd. Euro) von heimischen Unternehmen. 16 Prozent (2,6 Mrd. Euro) entfallen auf das Ausland (überwiegend ausländische Unternehmen, deren Tochterfirmen F&E betreiben, zuzüglich EU und ausländische Organisationen) und ein Prozent auf „Sonstige“ (privater gemeinnütziger Sektor etc.). Die restlichen 34 Prozent (5,6 Mrd. Euro) wurden vom Bund aufgewendet, wobei die Finanzierung durch die Forschungsprämie sechs Prozent (1,1 Mrd. Euro) beträgt.

Österreich bei Forschungsquote auch europaweit im Spitzenfeld

Auch Europaweit dürfte Österreich damit abermals im Spitzenfeld liegen, wiewohl noch keine Vergleichszahlen für 2024 vorliegen. 2023 hatten nur Schweden (3,57 Prozent) und Belgien (3,32 Prozent) eine höhere Forschungsquote als Österreich (3,23 Prozent) ausgewiesen.

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sieht im aktuellen Rekordwert in einer Aussendung „ein gutes Signal und ein starkes Zeichen für unseren Standort.“ Für Innovationsminister Peter Hanke ist es „ein schönes Ergebnis, zugleich aber auch Anreiz, dies mit gezielten Maßnahmen weiter zu stärken.“ Bis 2030 will die Regierung laut Arbeitsprogramm auf eine Forschungsquote von vier Prozent kommen.

Schwaches BIP-Wachstum als Schönheitsfehler

Der aktuelle Rekordwert hat aber auch Schönheitsfehler, wie seitens des Wirtschaftsministeriums eingeräumt wird und auch die stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Mariana Kühnel ihrerseits in einer Aussendung anmerkt: „Dass wir mit 3,35 Prozent eine neue Bestmarke erreichen, ist erfreulich – aber eine Momentaufnahme. Denn die Quote steigt auch, weil das BIP nominell nur schwach wächst.“ Der Anstieg des nominellen BIP betrug 2024 nämlich geschätzt nur 1,8 Prozent, der Anstieg der Forschungsausgaben jedoch 5,5 Prozent. Damit „profitiert“ die Forschungsquote von der momentan schwachen Wirtschaft.

„In der Mid-Tech-Falle gefangen“

Und vom Wirtschaftsministerium wird noch auf ein zweites Problem in dem Zusammenhang aufmerksam gemacht: Österreich schneidet bei der Exportquote von High-Tech-Gütern im Europa-Vergleich mäßig ab. 2022 lag diese demnach bei rund 7,7 Prozent im Vergleich zu 10,6 Prozent in Deutschland, 14,4 Prozent in Ungarn und ganzen 15,6 Prozent in Frankreich. Österreich weise dagegen mit fast 40 Prozent den höchsten Anteil an Low- und Medium-Low-Tech Exportgütern auf. Man bleibe damit „in der Mid-Tech-Falle gefangen“, so das Ministerium.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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