11.06.2021

Forschungsprojekt: Biokistl soll trotz Kühlung emissionsfrei geliefert werden

Ein Lieferwagen mit Kühlaggregat ist in Sachen Umweltschutz eine Herausforderung.
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Die neuen E-Vans vom Biohof Achleitner sollen emissionsfrei fahren © Simlinger/Schachinger Logistik
Die neuen E-Vans vom Biohof Achleitner sollen emissionsfrei fahren © Simlinger/Schachinger Logistik

Obst- und Gemüsekisten möglichst direkt vom Bauernhof haben seit der Coronazeit Hochsaison. Der Trend zu regional und bio hat einen Schub bekommen und Abstandsregeln und Lockdowns Lebensmittel-Lieferungen beflügelt. Letztere sind allerdings nicht unbedingt eine gute Nachricht für die Umwelt. Viele Anbieter setzen deshalb bereits auf Lieferwägen mit E-Antrieb – dann bleibt aber nach wie vor die Kühleinheit, die auch im laufenden Betrieb für umweltschädliche Emissionen sorgt. Diesem Problem widmet sich nun ein Forschungsprojekt beispielhaft am Biohof Achleitner, der vor allem in Oberösterreich, Salzburg und in der Steiermark liefert.

Eine „CO2-neutrale“ Kühleinheit für E-Vans gebe es bisher nicht, heißt es in einer Aussendung von Schachinger Logistik, Initiator des Projekts „Zero Logistics“. „Zulieferer, die lautlos und ohne Abgase die Städte versorgen, insbesondere im Bereich der Kühllogisitik sind eine besondere Herausforderung. Das Projekt ist eine Pionierleistung und mit sehr spezifischem Lösungsansatz“, sagt die Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds Theresia Vogel – das Projekt wird von dem Fonds mit einer Million Euro unterstützt. Den Rest der Gesamtkosten von 1,7 Millionen Euro tragen die Projektpartner, die neben der Schachinger-Tochter iLog und dem Biohof Achleitner auch Energie Ingenieure Consulting, Productbloks, Consistix, Voltia, die Johannes-Kepler- Universität und das Austrian Institute of Technology sind.

E-Autos mit Kühlung haben weniger Reichweite

Für den Biohof Achleitner geht es in dem Projekt auch um die Frage der Reichweite, denn die Kühlung der Lebensmittel braucht genauso Energie wie der Betrieb des Fahrzeugs. „Laut ersten Einschätzungen sind wir bei einer Kühlung der Lebensmittel auf sechs Grad Celsius von Reichweiteneinbußen bis zu einem Viertel ausgegangen. Vermessungen haben jedoch gezeigt, dass die aktuelle Kombination von Fahrzeug und Kälteaggregat wesentlich effizienter betrieben werden kann“, erklärt Nikolaus Skarabela Projektleiter von „Zero Logistics“ sowie CSR – Effizienz- und Mobilitätsbeauftragter bei Schachinger Logistik.

Natürliches Kältemittel

Kältemittel zählen zu den größten Verursachern von Umweltproblemen. Marktübliche Kühlanlagen werden mit umweltbelastenden fluorierten Treibhausgasen betrieben. „Mit Productbloks haben wir einen Partner im Projekt, der mit Propan (R290) auf ein natürliches Kältemittel setzt“, erklärt Skarabela. Damit sei dann schließlich das letzte Puzzleteil für einen umweltfreundlichen Kühltransport gefunden worden: „Wir kennen kein zweites, aktiv gekühltes Fahrzeug, das keine CO2 Emissionen im laufenden Betrieb verursacht, weder durch das Fahrzeug selbst noch durch Kältemittelleckagen der Kühlaggregate“. Propan ist effizient und umweltschonend, allerdings hochentzündlich, weshalb die „CoolBox“ hermetisch abgeschlossen am Dach des Fahrzeugs untergebracht wurde.

Datenbasierte Optimierung

Ein weiterer Schlüsselfaktor sei die direkte Anbindung des Kühlaggregats an die Traktionsbatterie, die Anbindung an die Motorsteuerung und die Überwachung durch Sensoren gewesen. Eine Datenauswertung hat durchaus überraschende Erkenntnisse gebracht: „Wir sehen, dass das Ladevolumen eher geringe, das Öffnen der Türen aber große Auswirkungen auf den Energieverbrauch hat. Die Dauer und Anzahl der Türöffnungen im Betrieb haben uns dabei besonders überrascht“, sagt Productbloks-CTO Dominik Radler.. „Das kann im Zustelldienst schnell 30 bis 50 Kilometer Reichweite kosten.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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