20.07.2018

Forschungsprämie: praktische Tipps zur Beantragung von LeitnerLeitner-Experten

LeitnerLeitner hat kürzlich einen neuen Standort in Graz eröffnet. Besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von F&E-Aktivitäten. Sowohl für etablierte Unternehmen als auch für Startups kann es durchaus lohnenswert sein, sich mit dem Thema Forschungsprämie und Forschungsförderung auseinanderzusetzen.
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Michael Kern und Christian Oberhumer beraten zur Forschungsprämie im neuen Büro von LeitnerLeitner in Graz.
(c) LeitnerLeitner. Michael Kern und Christian Oberhumer im neuen Büro von LeitnerLeitner in Graz.
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Anfang Juli eröffnete LeitnerLeitner einen weiteren Standort in Österreich. Neben Salzburg, Linz und Wien sind die SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen von LeitnerLeitner nun auch in Graz vertreten. Des Weiteren betreibt das Unternehmen unter anderem auch Standorte in Tschechien, Ungarn, Slowenien, Serbien, Kroatien sowie in der Slowakei und der Schweiz. Somit zählt es zu den bedeutendsten Sozietäten von SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen in Zentral- und Osteuropa. Das neue Büro in Graz befindet sich in einem der markantesten Gebäuden der Stadt, dem schwarzen Panther, an der Liebenauer Tangente 4-6. „Ein besonderer Fokus unserer Beratung für den stark wachsenden steirischen Wirtschaftsraum liegt im Bereich Forschung und Entwicklung“, betonen Michael Kern und Christian Oberhumer, beide Partner bei LeitnerLeitner am neuen Standort.

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Förderung von F&E Investitionen erhöht die Standortattraktivität

Im Vergleich zu allen anderen EU-Regionen weist die Steiermark mit 5,16 Prozent des BIP die höchste F&E-Quote auf und belegt somit Platz 1 im EU-Ranking. Diesen Kurs möchte die Bundesregierung aufrechterhalten und weiter ausbauen. Dazu wurde die steuerliche Forschungsförderung in Form der Forschungsprämie in den letzten Jahren stetig verbessert. Per 1.1.2018 erhöhte sich die Forschungsprämie auf 14 Prozent. Dies stellt bereits die fünfte Erhöhung der Prämie seit ihrer Einführung dar und ist abermals ein deutliches Bekenntnis zur Forschungsprämie. Sie ist somit ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für die Standortattraktivität Österreichs.

Forschungsprämie als wichtiges Instrument zur Förderung von F&E-Tätigkeiten

Grundsätzlich kann man die Forschungsprämie in einer Beilage zur Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung beantragen. Parallel dazu ist ein Gutachten bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) über den FinanzOnline-Zugang des Unternehmens einzuholen, in dem die F&E-Projekte kurz inhaltlich zu skizzieren sind. Die Erschließung von neuem Wissen, die Lösung von technischen Herausforderungen und die wissenschaftliche bzw. experimentelle Herangehensweise an ein F&E-Projekt sind wesentliche Kriterien für einen positiven Förderungsbescheid. Der Erfolg eines Projekts spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle; auch „fehlgeschlagene“ Projekte können förderungswürdig sein. Für jedes Unternehmen und Wirtschaftsjahr gibt es eine Obergrenze von 20 möglichen Förderungen. Nach positiver Begutachtung durch die FFG wird die Forschungsprämie in der Regel zeitnah auf dem Finanzamtskonto gutgeschrieben.

Dos and Don’ts für eine erfolgreiche Beantragung

Die Erfahrung zeigt, dass die steuerliche Forschungsprämie auch immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfung tritt. Daher empfiehlt es sich, bereits beim Start des Forschungsprojektes, eine kontinuierliche Dokumentation der Forschungstätigkeiten (zB Versuchsberichte, geleistete Stunden, zugekaufte Leistungen, etc) zu pflegen. Bei der Zusammenfassung von mehreren Einzelprojekten zu Schwerpunkten eine Dokumentation der jeweiligen dazugehörigen Einzelprojekte empfehlenswert. Denn im Rahmen von Betriebsprüfungen kann es zu einer Anforderung von Einzelprojektbeschreibungen und einer erneuten Begutachtung durch die FFG kommen. Ein weiterer Fokus bei Betriebsprüfungen stellt beispielsweise die Abgrenzung von Beginn und Ende der förderbaren F&E dar. Ein externer Berater kann nicht nur dabei unterstützen, das Potenzial der Forschungsprämie optimal auszuschöpfen. Er kann auch dabei helfen, sich bestens auf eine mögliche Betriebsprüfung vorzubereiten.

Forschungsprämie vs. direkte Forschungsförderung

Die Forschungsprämie wird im Unterschied zum Großteil der direkten Förderungen im Nachhinein beantragt und ausbezahlt. Insbesondere bei Startups entsteht dadurch bei der Forschungsprämie ein Vorfinanzierungsbedarf. Die direkte Forschungsförderung wird außerdem nach Endabrechnung jeweils zeitnah geprüft. Bei der Forschungsprämie hingegen kann es erst im Rahmen einer nachgelagerten Betriebsprüfung zu einer detaillierteren Überprüfung kommen. Grundsätzlich ist die steuerliche Forschungsprämie mit direkten Forschungsförderungen kombinierbar. Die direkten Zuschüsse sind lediglich von der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie abzuziehen.

Michael Kern und Christian Oberhumer im Live-Interview rund um die Forschungsprämie

Interview mit Michael Kern und Christian Oberhumer von LeitnerLeitner

Michael Kern und Christian Oberhumer, Partner von LeitnerLeitner, im Livegespräch über praktische Tipps zur Forschungsprämie und zur Strategie des Unternehmens selbst, das von OÖ im ganzen CEE-Raum expandierte.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. Juli 2018


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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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