04.01.2023

Forschungsprämie: Heimische Unternehmen beantragen 2022 über eine Milliarde Euro

Über 9.100 Anträge zur Forschungsprämie und damit rund 1,18 Milliarden Euro zählte das Wirtschaftsministerium im vergangenen Jahr. 80 Prozent der Antragstellenden waren KMUs.
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75 Mio. Euro fließen in Österreichs Forschung. (c) Adobe Stock

Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). In Einklang damit verfolgt das BMAW das Ziel, Österreich als attraktiven Innovationsstandort zu positionieren. Ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von F&E-Aktivitäten sei die Forschungsprämie des Bundesministeriums.

Förderungsvolumen nun noch leichter erhältlich

Seit 2018 können Unternehmen für Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beantragen. Seither zeichnet sich eine deutliche Steigerung der Forschungsaktivität heimischer Unternehmen ab: Die rund 758 Millionen Euro Forschungsinvestitionen im Jahr 2019 stiegen 2020 und 2021 auf über eine Milliarde Euro.

Im Jahr 2022 wurden schließlich über 9.100 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingerichtet. Rund 80 Prozent der beantragenden Unternehmen waren Klein- und Mittelunternehmen. Darüber hinaus seien mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wesentliche Verbesserungen für Unternehmen umgesetzt worden. Diese umfassen unter anderem den Erlass von Teil-Bescheiden und das Heranziehen eines fiktiven Unternehmerlohns als erweiterte Bemessungsgrundlage.

Forschungsprämie soll internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher bezeichnet die Forschungsprämie als wichtigen Standortfaktor, der innovative Unternehmen nach Österreich holen soll. Derartige Konditionen würden attraktive Rahmenbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten darstellen und die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft ausbauen. “Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Kocher.

Zum Zeitpunkt der Prämieneinführung im Jahr 2002 betrug der Prämiensatz lediglich 3 Prozent. Nach kontinuierlicher Erhöhung werden Forschungsprojekte seit 2018 mit 14 Prozent der Forschungsaufwendungen subventioniert. Seit 2013 erstellt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als unabhängige Expertenorganisation prämienbezogene Gutachten als Unterstützung der zuständigen Finanzämter. Jene würden letztlich über Prämienzuerkennungen entscheiden und Bemessungsgrundlagen prüfen. Die FFG dient dabei als prozessbegleitende Beratungsstelle mit einer Beratungsdauer von rund 40 Tagen.

Laut Henrietta Egerth und Klaus Pseiner, Geschäftsführende der FFG, würde die Kombination aus direkter und indirekter Förderungen Innovationsstandort Österreich noch attraktiver gestalten. Außerdem leiste die FFG durch die Zusammenarbeit mit zuständigen Finanzämtern in Form von Beratung und Gutachtenerstellung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung heimischer F&E-Investitionen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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