04.11.2017

Forschungsförderung für digitale Produkte zu holen!

Mit dem Programm „AT:net" des Bundeskanzleramts soll die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte gefördert werden. Bestehende Unternehmen auf dem Weg zur Digitalisierung und neue Start-up-Initiativen werden gleichsam zur Einreichung eingeladen. Hier die Kriterien:
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(c) Fotolia/Coloures-Pic

Mit der vierten Ausschreibung des Programms „AT:net“ fördert das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Initiative „Digitale Innovation fördern“ die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Betrieb. Themenoffen werden dabei Projekte aus den Breichen E-Government, E-Health, E-Learning und E-Inclusion genauso adressiert und gefördert wie Unterstützungsdienstleistungen für Klein- und Mittelbetriebe.

Open-Source-Technologie im Fokus

Insbesondere Förderungswerber mit Projekten, die Open-Source-Technologie einsetzen oder fördern, sind explizit erwünscht und zur Einreichung aufgerufen. Die Verwendung von proprietärer Software ist jedoch weiterhin zulässig. Das Programm „AT:net“ unterstützt des weiteren Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch Funktionalitäten hinzugefügt oder erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung intensiv getestet wird.

Förderbare Kosten

Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b, b2c und b2a. Die Förderwürdigkeit wird anhand anhand des eingereichten Markteinführungsplans beurteilt. Übernommen werden grundsätzlich die Kosten der Markteinführung (z. B. Marketing- und Vertriebskosten), Kosten für Software- und Usertests sowie Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und – in begrenztem Umfang – neue Funktionalitäten. Aktuell sind zwei weitere, nahtlos aufeinanderfolgende Ausschreibungen geplant, für die insgesamt 14 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die vierte, aktuelle Ausschreibung 2017/2018 läuft vom 2. Oktober 2017 bis zum 16. Januar 2018. Und die fünfte Ausschreibung 2018 ist vom 17. Januar 2018 bis zum 23. April 2018 geplant.

200.000 Euro Schwellenwert

Die maximale Förderungshöhe beträgt 200.000 Euro und erfolgt nach der De-minimis-Verordnung mit einer Förderungsquote von 25 % bzw. einer erhöhten Förderungsquote von 35 % für KMU. Sie kann zudem nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, bei denen die Summe aller bisherigen De-minimis-Förderungen der letzten beiden sowie des laufenden Wirtschaftsjahre und zuzüglich der Förderung für das geplante AT:net-Projekt, unter dem Schwellenwert von EUR 200.000 liegt. Die Laufzeit beträgt 18–36 Monate. Weitere Informationen zur Anmeldung gibt es hier.

 

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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