04.06.2020

8 Millionen Euro: Ausschreibung für unternehmensnahe Forschung an FHs startet

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) investiert acht Millionen Euro für Forschungsprojekte an der Schnittstelle zwischen Fachhochschulen und Unternehmen. Förderanträge können seit Mittwoch bis einschließlich 16. September eingereicht werden.
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Forschung
Margarete Schramböck gab den Start der Ausschreibung im Rahmen eines Besuchs des FH Campus Wien bekannt | (c) BMDW/Hartberger

Insgesamt acht Millionen Euro nimmt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in die Hand, um im Rahmen der Ausschreibung „FH – Forschung für die Wirtschaft“ unternehmensnahe Forschung an FHs zu unterstützen.

Dadurch sollen laut einer Aussendung des BMDW insbesondere KMU mit Unterstützung der Fachhochschulen gezielt gestärkt werden. Ziel ist es, auf Basis der Forschungsleistungen der FHs, innovative Produkte und neue Technologien zu entwickeln.

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Abwicklung über die FFG

Die Abwicklung der Ausschreibung erfolgt über die FFG. Einreichungen sind seit 3. Juni möglich. Die Einreichphase endet mit 16. September 2020.

Einreichen können Fachhochschulen. Gefördert werden laut FFG „strategisch ausgerichtete Projekte mit mittel- bis längerfristiger Wirkung, die die Forschungs- und Innovationskompetenzen von Fachhochschulen zur Unterstützung von Unternehmen (v.a. KMU) verbessern.“

Die maximale Förderung pro Projekt liegt bei 1,3 Millionen Euro, die maximale Förderquote bei 70 Prozent. Die Projektlaufzeit beträgt drei, vier oder fünf Jahre.

Achte Ausschreibung

Die Ausschreibung „FH – Forschung für die Wirtschaft“ ist die mittlerweile achte Ausschreibung in der bestehenden FFG-Programmlinie „COIN (Cooperation&Innovation) Aufbau“.

In den bisherigen sieben Ausschreibungen wurden 107 Projekte mit 186 Fördernehmern gefördert, gesamt standen dafür 69 Millionen Euro zur Verfügung.

Digitalisierung nimmt dabei einen wichtigen Stellenwert ein. In der siebten Ausschreibung hatten acht der 13 geförderten Projekte einen Fokus auf das Thema Digitalisierung. Dabei wurden insbesondere Anwendungen in den Bereichen AR/VR, Big Data, Blockchain, Internet of Things, Industrie 4.0, eHealth unterstützt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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8 Millionen Euro: Ausschreibung für unternehmensnahe Forschung an FHs startet

  • Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) investiert acht Millionen Euro für Forschungsprojekte an der Schnittstelle zwischen Fachhochschulen und Unternehmen. Förderanträge können seit gestern Mittwoch bis 16. September eingereicht werden.

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