20.10.2021

Forscherin Johanna Pirker erhält Hedy Lamarr Preis 2021

Die an der TU Graz tätige Forscherin Johanna Pirker erhielt den diesjährigen Hedy Lamarr Preis der Stadt Wien.
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Pirker, Hedy Lamarr Preis,
(c) Joey Prink - Johanna Pirker wurde für ihre Forschung zu innovativen Lernmethoden und immersiven Erfahrungen geehrt.

Johanna Pirker ist Assistenzprofessorin, Softwareentwicklerin und Forscherin am „Institut für Interaktive Systeme und Data Science“ der Technischen Universität Graz (TUG). Sie schloss ihre Masterarbeit während eines Forschungsaufenthalts am Massachusetts Institute of Technology (MIT) ab, wo sie sich mit kollaborativen virtuellen Welten beschäftigte. In ihrer Doktorarbeit von 2017 spezialisierte sich auf Spiele und Umgebungen, die User durch motivierende Aufgaben zum Lernen, Trainieren und Zusammenarbeiten anregen. Nun wurde sie mit dem Hedy Lamarr Preis 2021 ausgezeichnet.

Pirker bei EA

Pirker verfügt über langjährige Erfahrung in der Spielegestaltung sowie in der Entwicklung virtueller Welten und hat in der Videospielindustrie bei „Electronic Arts“ (EA) gearbeitet. Ihre Forschungsinteressen umfassen KI, Datenanalyse, immersive Umgebungen, Spieleforschung, Gamification-Strategien, HCI, e-learning, CSE und IR.

Hedy Lamarr Preis 2021 zum Nachsehen

Innerhalb der Computerspiel-Branche ist sie vor allem bekannt als Initiatorin und Direktorin der Game Dev Days Graz, Österreichs größter Konferenz für Spieleentwickler, sowie als Vortragende bei internationalen Konferenzen wie beispielsweise der GDC. Sie engagiert sich außerdem stark für die Indie Game Development Szene und Game Jams.

AR-Technology
(c) PID/VOTAVA – Verleihung des Hedy Lamarr Preis 2021 mit Laudatorin Wissenschafterin und RNA Spezialistin Renee Schröder, StRIn Ulli Sima, Gewinnerin des Hedy Lamarr Preises Johanna Pirker, VBgmIn Kathrin Gaal und StRIn Veronica Kaup-Hasler.

Es war eben nicht nur die wissenschaftliche Bedeutung der Arbeit von Johanna Pirker im Bereich virtueller Lernmethoden und immersive Spiele, die bei der Vergabe eine Rolle gespielt haben, sondern auch ihre Leistungen auf gesellschaftlicher Ebene, wie Verena Fuchsberger-Staufer, Forscherin an der Universität Salzburg und Hedy Lamarr Preisträgerin 2018, die Juryentscheidung begründet: „Pirker entwickelt Tools, um Lernen interaktiver und spannender zu machen und bringt diese zum Einsatz, veröffentlicht ihre Vorlesungen und Vorträge und unterstützt Tech-Startups, um nur einige ihrer Leistungen zu nennen. Ihr Ziel, die Zukunft des Lernens zu revolutionieren und dass sie insbesondere junge Mädchen ermutigt, Informatik als buntes, kreatives Werkzeug zu sehen, um die Welt zu verbessern, machen sie zu einem ausgezeichneten Vorbild und einer würdigen Hedy Lamarr-Preisträgerin.“

IT und Gaming nur für Männer?

Pirker selbst sieht darin eine Bestätigung für ihre Arbeit in einem Feld, dem, was Frauen betrifft, noch immer mit Voreingenommenheit begegnet wird.

„Ich freue mich sehr und bin dankbar, mit dem Hedy Lamarr Preis 2021 ausgezeichnet zu werden. Videospiele und Virtual Reality kämpfen immer noch ständig mit vielen Vorurteilen. Dabei bieten diese unterschiedliche Möglichkeiten für motivierendes Lernen, für interaktive Therapien oder auch für Klimaforschung und werden nicht umsonst auch als Empathiemaschinen bezeichnet“, sagt Pirker. „Diese Medien erlauben innovative Arten des Erlebens, die mit traditionellen Methoden nicht möglich sind. Dieses Potenzial der virtuellen Welten möchte ich nutzen, um auch die reale Welt ein bisschen besser zu machen. Außerdem möchte ich mit meiner Arbeit jungen Frauen zeigen, dass Gaming und IT keine reine Männerdomäne sind.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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