04.06.2020

Forscher erhalten über neue Plattform Zugriff auf Epidemie-Daten

Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums eine neue Datenplattform eingerichtet, die wissenschaftliche Einrichtungen bei der SARS-CoV2 und COVID-19 unterstützen soll. Die Forscher erhalten hierfür Zugriff zum österreichischen Epidemiologischen Meldesystem (EMS).
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Forscher
(c) AdobeStock

Für die Erforschung von SARS-CoV-2 und COVID-19 wird wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und Forschern künftig die Nutzung von Daten aus dem österreichischen Epidemiologischen Meldesystem (EMS) ermöglicht. Das gab Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Donnerstag bekannt.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Forscher erhalten Zugriff

Zugriff erhalten Forscher über eine eigene Datenplattform, die seit heute online ist. Für die Nutzung ist allerdings eine Akkreditierung erforderlich, die ebenfalls über die Plattform beantragt werden kann. „Ziel ist es, die Evidenz und das Verständnis von SARS-CoV-2 und COVID-19 zu erhöhen und für die Zukunft dazu zu lernen“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Forschungsarbeiten, die unter der Verwendung der EMS-Daten publiziert werden, sollen auf der Website der Plattform bekannt gemacht werden. Weiters sollen einer „interessierte Öffentlichkeit“ allgemeine Informationen zu nationalen und internationalen Datenangeboten bezüglich SARS-CoV-2 und COVID-19 bereitgestellt werden.

Beirat als Aufsicht

Für die wissenschaftliche Begleitung und fachliche Aufsicht der Datenplattform wurde ein eigener Beirat eingesetzt. So erfolgt beispielsweise auch die Akkreditierung der Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler über den Beirat.

Den Vorsitz des Beirates wird Maria Kletečka–Pulker vom Ludwig Boltzmann Institut für Digital Health and Patient Safety ausführen. Kletečka–Pulker ist dort als Scientific Director tätig. Die gelernte Juristin ist unter anderem seit 2008 Geschäftsführerin der Österreichischen Plattform für Patientensicherheit.


=> zur Datenplattform

Videoarchiv: E-Health als Chance in der Coronakrise

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Forscher erhalten über neue Plattform Zugriff auf Epidemie-Daten

  • Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums eine neue Datenplattform eingerichtet, die wissenschaftliche Einrichtungen bei der SARS-CoV2 und COVID-19 unterstützen soll.
  • Die Daten hierfür stammen aus dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS).

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