15.02.2023

Foreus: Wiener Krypto-Crime Startup stellt sich neu auf

Und strebt die Internationalisierung an. Geplant ist, nach Deutschland zu expandieren und ein Büro in Israel zu eröffnen. Einen personellen Umbau gab es bereits.
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Foreus, Krypto Crime, Kryptobetrug, Hilfe bei Krypto Verbrechen, gescammt worden
(c) Bojan Glamocak - (v.l.n.r.) Simon Degenkolb, Head of Business Operations, Stefan Embacher, CEO und Danijela Babic, Head of Business Administrations.

Das Wiener Startup Foreus wurde 2021 von Stefan Embacher, Georg Coester und Albert Quehenberger (ehemals Sperl) gegründet, um gestohlene Kryptowährungs-Beträge aufzuspüren. Auch im B2B-Bereich arbeitet das Unternehmen für Banken, die einen Herkunftsmittelnachweis brauchen, wenn größere Summen von Kryptowährungen in Währungen wie Euro oder Dollar gewechselt werden. Vor kurzem hat man sich auf oberster Ebene neu aufgestellt, ist gewachsen und verfolgt Expansionspläne nach Deutschland und Israel.

„Wir haben entschieden, uns neu auszurichten“, erklärt Embacher. „Meine Co-Founder hatten neben Foreus noch andere Projekte, doch ich habe vollen Fokus auf mein Unternehmen gebraucht.“

Archiv: Stefan Embacher im brutkasten-Interview

So trennte sich das Gründertrio, laut Founder, im Guten und Embacher war in der Lage, die Management-Struktur neu aufzustellen.

Neue Rollenverteilung bei Foreus

Nachgerückt sind jetzt Danijela Babic, die die erste Mitarbeiterin im Startup war und nun „Head of Business Administration“ ist, sowie Simon Degenkolb als „Head of Business Operation“, den Embacher bereits seit seiner Zeit beim Bundesheer kennt.

Dragana Legenovic als Legal Associate stellt die letzte Personalneuerung bei Foreus dar. Sie betreut als Absolventin der Rechtswissenschaften sämtliche juristischen Aufgaben, verfügt über Zusatzqualifikationen in Wirtschaft und IT und engagiert sich auch regelmäßig für gesellschaftliche Themen.

2021 erhielt Legenovic den Wissenschaftspreis der Arbeiterkammer Salzburg in der Kategorie „gerecht leben & arbeiten“. Außerdem war sie „Excellent Talent“ an der Paris Lodron Universität Salzburg und wurde beim „ELSA Mergers and Acquisitions Moot Court 2019“ als Best Speaker ausgezeichnet.

Startup kämpft gegen Rufmord und Stalking

Mit diesem Team und insgesamt nun 20 Mitarbeiter:innen hat Foreus auch sein Serviceportfolio ausgeweitet. Neben der Jagd auf Kryptoräuber sammelt das Startup, grob gesprochen, Informationen aus dem Netz zu Betrugsdelikten und schafft so mittels Indizien eine Grundlage für Strafverfahren.

Konkret bewegt sich das Foreus-Team in Chaträumen, sammelt Social Media Intelligence, nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Bildauswertung und wird bei Rufmord und Stalking im Netz aktiv.

„Dies alles dient dazu, die Beweislast zu verdichten und die Beweiskette zu schließen“, präzisiert Embacher. „Krypto-Forensik macht jedoch noch immer rund 80 Prozent unserer Arbeit aus.“

Foreus „checkt“ Kryptobörsen

Zu weiteren Aufgaben zählen neuerdings jedoch auch Geldwäschefälle und Terrorismusfinanzierung sowie das Auditieren von Kryptobörsen.

„Wir durchleuchten das dortige Management-Team, sehen nach, ob die Plattform einen Hackerschutz hat und wie sie allgemein aufgestellt ist“, so der Founder weiter. „Bei Rufmordkampagnen suchen wir nach der Person, die die Kampagnen schaltet und heben Leute bei ID-Diebstahl aus.“

Die Investmentfrage

Bisher ist Foreus, trotz großem Interesse diverser Investoren, organisch gewachsen und möchte diese Wachstumsentwicklung fortsetzen. Dafür ist man auf der Suche nach geschultem Personal mit Erfahrung.

„Ob wir tatsächlich ein Investment benötigen, wird sich im Sommer zeigen“, erklärt Embacher. „Wir möchten nach Deutschland expandieren und auch in Israel ein Büro eröffnen. Von dort aus streben wir eine weitere Internationalisierung an. Und schauen, wie sich die Nachfrage entwickelt.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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