30.01.2019

Foresight Mindset – Wie man Trends erkennt bevor sie Trends sind

Gastbeitrag: Mario Herger, Silicon-Valley-Experte und Autor des Buches "Das Silicon Valley Mindset", hat sich für uns mit der Thematik auseinandergesetzt, wie wir Technik-Trends schon frühzeitig erkennen können. Seine Antwort ist die "Foresight-Mindset-Methode".
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Foresight Mindset
(c) fotolia/tierney

Als 2007 das iPhone herauskam, waren die Reaktionen zwiegespalten. Für die einen war es eine der wichtigsten technischen Innovationen seit langem und viele waren bereit, sich tagelang vor den Apple-Stores anzustellen. Andere wiederum zuckten mit den Achseln und fragten: „Was ist neu daran? War doch schon alles da?“

brutkasten Magazin #7: Die Welt in 5 Jahren

Jein! Diese Aussage stimmt und stimmt dann doch wieder nicht. Touchscreen, Handynetzwerk, Kamera, GPS-Chip, App-Store, WLAN, MP3-Player und Webbrowser auf einem kleinen, mobilen Gerät gab’s schon vorher. Das neue war aber die Kombination und die Benutzererfahrung mit diesem Gerät.

Bei Innovation sprechen wir vom „benachbarten Möglichen“. Alles, was wir schaffen, basiert auf existierenden Bausteinen. Den Motor und die Kutsche gab es schon länger, aber erst die Kombination gab uns das Auto und wirkte disruptiv auf die Kutschenmacher und Pferdezüchter.

Ideen liegen in der Luft

Teilweise existieren Technologien und Geschäftsmodelle schon sehr lange, bis jemand auf die Idee kommt, sie zu kombinieren. Diese Ideen liegen sozusagen „in der Luft“. 1922 stellten zwei Forscher der Columbia University eine Liste an 140 Erfindungen und Entdeckungen zusammen, bei denen die Erfinder, unabhängig voneinander, ohne voneinander zu wissen, in unterschiedlichen Ländern oder sogar auf unterschiedlichen Kontinenten, dieselbe Erfindung oder Entdeckung innerhalb einer kurzen Periode gemacht hatten.

Was das Telefon, die elektrische Batterie und der Propeller gemeinsam haben

Am selben Tag im Jahr 1876, an dem Alexander Graham Bell ein Patent für das Telefon einreichte, reichte ein anderer dasselbe Patent ein paar Stunden später ein – im selben Patentbüro. 1745 und 1746 erfanden sowohl Ewald Georg von Kleist und Pieter van Musschenbroek die elektrische Batterie. Josef Ressel, John Ericsson, Francis Pettit Smith, David Bushnell und Robert Fulton erfanden unabhängig voneinander – innerhalb einer kurzen Zeitspanne – den Propeller.

Beim iPhone war es genauso. Auch andere Unternehmen wie General Magic, Apple selbst oder Nokia hatten früher schon probiert, so ein Ding zu bauen, doch der richtige Zeitpunkt ist ebenso wichtig, wie die richtige Technologie, das richtige Geschäftsmodell, das richtige Marketing und Branding, der richtig Prozess und einige Dinge mehr, die vom richtigen Team kombiniert werden müssen. Und das ist die große Leistung von erfolgreichen Teams. Den anderen, den gescheiterten Teams verdanken wir, dass sie den Pfad geschlagen haben, indem sie zeigten, was geht und was nicht, und Menschen auf diese Idee vorbereitet haben.

Foresight Mindset: Trends sind erkennbar

Die gute Nachricht für diejenigen, die verstehen wollen, was die Zukunft bringt, ist, dass sie aus den oben genannten Gründen für das geschulte Auge eines Foresight-Mindset-Praktikers vorhersehbar ist. Das Foresight Mindset ist die Kunst und Wissenschaft, Trends zu erkennen bevor sie Trends sind. Und wie man das macht, kann man lernen.

Ein erster Schritt ist, dass man mit mehr Aufmerksamkeit und Interesse gezielt Entwicklungen aus anderen Fachbereichen verfolgt. Das führt zu einer sogenannten T-Verteilung an Expertise, wo man sehr tiefes Wissen zu seinem eigenen Fachbereich hat (der vertikale Strich im Buchstaben T) und weniger tiefes, dafür aber breites Wissen in vielen anderen Disziplinen (repräsentiert durch den horizontalen Querstrich im T). Sich dieses Wissen aneignen erfordert Regelmäßigkeit. Man muss sich das als Gewohnheit aneignen, jeden Tag sich mindestens eine Stunde für fachfremde Studien freizuhalten.7

Man muss die richtigen Fragen stellen

Wissen alleine aber hilft nicht. Die Kunst, eine „schöne Frage“ zu stellen ist ein zweiter Schritt. Eine schöne Frage wird dabei als eine definiert, von der man, sobald gehört, die Antwort wissen will. Man kann sie auch nicht gleich beantworten, ja sie mag vielleicht gar keine Antwort haben. Aber sie eröffnet neue Fragen, sie schafft vielleicht sogar neue Disziplinen. Die Frage „Was ist der nächste Trend?“, „Wie bringt uns das Geld?“ „Was ist unser Tesla-Killer?“ oder „Warum haben wir das bisher nicht gemacht“ sind transaktionsgesteuerte Fragen, oft auf der Suche nach einem Schuldigen. Sie sind nicht schön, sie führen nicht zu Erfindungen und Innovation.

„Wie würde die Welt aussehen, wenn ich auf einem Lichtstrahl reite?“

Eine Frage, wie Albert Einstein sie stellte „Wie würde die Welt aussehen, wenn ich auf einem Lichtstrahl reite?“ hingegen ist eine schöne Frage. Hundert Jahre, nachdem sie gestellt wurde, beschäftigt sie nach wie vor Generationen von Wissenschaftlern und schafft neue Disziplinen. Zwar mögen vielen Leute schauen, aber sie sehen nicht. Der dritte Schritt ist somit, dass man aktiv nach Innovation suchen muss. Weniger nach Lösungen, sondern vor allem nach Problemen, die es wert sind, angepackt zu werden.

Warum erkennen wir Trends oft nicht?

Trends sind deshalb so verwirrend, weil wir nicht genau erkennen, was ein echter Trend ist und was nur eine Modeerscheinung oder Hype, der rasch wieder vergeht. Wir können Trends in einige Kategorien einteilen und folgendes Beispiel macht das anschaulich.

Als Elvis Presley starb, gab es knapp über hundert Elvis-Imitatoren. Menschen, die sich kleideten wie Elvis, die ihr Haar schnitten und fönten wie Elvis, und die Elvis Lieder mit seiner charakteristischen Stimme sangen. Nach Elvis Tod am 16. August 1977 explodierte die Zahl der Elvis-Imitatoren über Nacht. Eine Betrachtung der Zahlen an Elvis-imitatoren zwischen 1977 und 1982 ließ keinen anderen Schluss zu, als dass im Jahr 2000 ein Drittel aller Amerikaner ihr Geld als Elvis-Imitatoren verdienen würden. Das ist natürlich nicht geschehen und jeder oder jede Befragte mit ein bisschen Hausverstand hätte uns sagen können, dass es dazu nicht kommen wird.

Weiche und harte Trends

Obwohl es ein Trend war, hatte er ganz charakteristische Eigenschaften, die auf ein Verebben hindeuten würden. Wir unterscheiden hier zwischen zwei großen Kategorien von Trends: weiche und harte Trends. Weiche Trends sind, wie die Elvis-Imitatoren zeigen, basiert auf Annahmen, die nur so scheinen als ob sie greifbar oder vorhersehbar sind, die sich so aber nicht materialisieren (müssen). Ein harter Trend hingegen ist eine Projektion in die Zukunft, die auf messbaren, greifbaren und vorhersagbaren Fakten, Ereignissen oder Dingen basiert. Ein weicher Trend kann passieren, er ist ein zukünftiges Vielleicht. Ein harter Trend hingegen wird passieren, er ist ein zukünftiges Faktum. Man kann sich darauf verlassen, dass er eintreten wird.

Diese Unterscheidung in weiche und harte Trends soll uns helfen besser zu verstehen, was die Zukunft für uns sicher in der Hand hat und was sie vielleicht bringen wird. Unser Misstrauen gegenüber Vorhersagen und Trends ist oft darin begründet, dass wir die Unterscheidung zwischen weichen und harten Trends nicht treffen können. Wir hatten weder klare Kriterien, noch Werkzeuge um die Spreu vom Weizen trennen zu können. Doch das ändert sich jetzt, und damit erhalten wir mehr Gewissheit in unsere Trendbetrachtungen und Vorhersagen.

„Die Zukunft ist bereits da, sie ist nur noch nicht gleichverteilt.“

Die Zukunft ist bereits da

So wie das iPhone vorhersehbar war, kann man Dank der Foresight-Mindset-Methodologie die Trends der kommenden 5 bis 15 Jahre schon heute erkennen. Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht exakt so eintreten, wie man sich ausmalen mag, aber Szenarien für mehrere mögliche, plausible und wahrscheinliche Zukünfte heute zu entwickeln erlaubt eine bessere Vorbereitung, ein klareres Verstehen der Zukunft und hilft bessere Entscheidungen zu treffen. Und das alles ohne sich von selbst ernannten „Trendgurus“ die Zukunft vorhersagen zu lassen.

Um es mit dem Science-Fiction-Autor William Gibson zu halten: „Die Zukunft ist bereits da, sie ist nur noch nicht gleichverteilt.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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