15.02.2022

Foresight Energy: “2min2mio”-Investor steigt bei israelischem Startup ein

Erfolgreiche Finanzierungsrunde für Foresight Energy, einem Unternehmen der Blue Minds Group.
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FSIGTH, Foresight Energy, Kern, Hinteregger,
(c) FSIGHT/FB - Das FSIGHT-Team darf sich über Unterstützung aus Österreich freuen.

Foresight Energy (FSIGHT), das in Israel von österreichischen Investoren mitgegründete High-Tech-Unternehmen im Bereich der Energiedatenanalyse hat kürzlich eine Finanzierungsrunde von knapp zwei Millionen Euro abgeschlossen. Als neuer Investor mit an Bord ist die BBH Hotelbetriebs GmbH von Bernd Hinteregger, dem Kärntner Tourismus- & Immobilienunternehmer, der vielen als Startup-Investor der TV-Show “2 Minuten 2 Millionen” bekannt ist. Er erwirbt mit seinem Investment vier Prozent an der in Hod Hasharon ansässigen Technologiefirma.

“Mich fasziniert und überzeugt die Innovationskraft des israelischen Teams. Eine derartige Softwarelösung braucht jeder Marktteilnehmer im zunehmend dezentralen Energiemarkt”, begründet Hinteregger sein jüngstes Investment. Neben dem Einstieg möchte die Immobiliengruppe des Unternehmers dem israelischen Startup auch einen “hands-on Zugang” in ein neues Marktsegment eröffnen.

“Predict” von Foresight Energy

Denn immer mehr Hotelketten und Immobilienentwickler würden ihren Strom aus Photovoltaik und anderen erneuerbaren Energiequellen selbst produzieren. Das erfordere eine Softwarelösung zum kosten- und gewinnoptimierten Betrieb und FSIGHT wolle hier mit Hinteregger an Bord neue Märkte erschließen.

Konkret geht es um das Softwareprodukt “Predict”, das seinen Kunden (Netzbetreibern, Energieversorgern und der energieproduzierenden Industrie/Wirtschaft) eine vollautomatische KI-Energieplattform bieten will, die den schwankenden Verbrauch und die Nachfrage von Erzeugern und Verbrauchern auf Basis von Smart-Meter Daten in einem hochvolatilen Umfeld erkenne, analysiere und präzise vorhersage.

Senkung der Kosten

Dies soll zu einer enormen Senkung der Transaktionskosten, einer erheblichen Steigerung der betrieblichen Effizienz und höchster Genauigkeit bezüglich dezentraler Energieressourcen sorgen. So das Vorhaben.

“Die Energiewende, als die Herausforderung unserer Zeit, kann vor allem durch Innovation und technologischen Fortschritt bewältigt werden”, sagt Eveline Steinberger-Kern, Co-Investorin und AR-Vorsitzende von FSIGHT. “Das israelische High-Tech Unternehmen FSIGHT liefert den Schlüssel zur Erschließung ungenutzter und brachliegender Datenpotenziale von Energieproduzenten und -lieferanten.”

Neben Forecasts von Energieerzeugungs- und Verbrauchsdaten, bietet “Predict” zudem weitere Features, wie “Profiling & Clustering” der Kunden, Informations- und Controlling-Dashboards oder auf smarte Meterdaten basierte Tarifbildung. FSIGHT ist eines von aktuell 15 Portfoliounternehmen der in Wien und Tel Aviv ansässigen Blue Minds Group.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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