31.10.2023

Wiener Software-Scaleup Dimetor erhält EIC-Förderung in Millionenhöhe

Das Wiener Software-Scaleup Dimetor hat sich als einziges österreichisches Unternehmen neben 47 weiteren Unternehmen aus Europa für eine Förderung des European Innovation Council (EIC) qualifiziert.
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Dimetor GmbH (c) aws.at

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, kurz EIC) hat kürzlich seine neuen geförderten Projekte im Rahmen des EIC Accelerators vorgestellt. Unter den 47 ausgewählten Projekten befindet sich auch das österreichische Softwareunternehmen Dimetor, das 2017 von Thomas Neubauer und Thomas Wana in Oberösterreich gegründet wurde. Seither verfolgt Dimetor das Ziel, eine Schnittstelle zwischen Telekom und Luftfahrt zu bilden. In ihrem Geschäftsmodell fokussieren sich die beiden Gründer auf den Einsatz von automatisierten Drohnen – unter anderem mit ihrer Lösung AirborneRF.

EIC stellt drei Förderinstrumente zur Verfügung

Der European Innovation Council bietet drei Hauptinstrumente: Die Förderung von Pathfinder-Projekten, wobei phasenübergreifend von der Idee bis zum Proof-of-Concept unterstützt wird. Dessen drei Finanzierungsinstrumente decken den gesamten Zyklus der Innovationsentwicklung ab. Programmeigentümer und Geldgeber ist die Europäische Kommission.

Weiters hilft das Förderinstrument Transition Activities, die Lücke zwischen Pathfinder und Accelerator, dem dritten Förderungsinstrument des EIC, zu schließen. Dazu gehören Aktivitäten zur Formulierung eines Businessplans oder die Gründung von Spinoff-Unternehmen. Das Accelerator-Programm unterstützt risikoreiche Innovationen, in erster Linie Startups oder KMU. Das Programm soll die Prototypenentwicklung vorantreiben. Ziel sei dabei die Skalierung des Geschäftsmodells.

Nach der letzten Auswahlrunde im Juni dieses Jahres wurden 47 neue Projekte für EIC Accelerator-Förderung ausgewählt – kombiniert aus Zuschüssen und Kapitalbeteiligungen, wobei vor allem Technik und Technologie waren High Performer des Accelerator Programms.

In einem “hoch kompetitiven Umfeld” wählte die Jury 47 Unternehmen aus den insgesamt 648 eingereichten Anträgen aus. Die ausgewählten Projekte erhielten insgesamt ein Finanzierungs- und Förderungsvolumen im Wert von 350 Millionen Euro, heißt es in einer Ausschreibung des EIC.

„Grant Only“-Förderung von EIC in Millionenhöhe

Nach Angaben des European Innovation Councils hat sich das Wiener Unternehmen für das “Grant Only” Verfahren beworben. Im Rahmen des Grant Fundings, also der Finanzierung durch finanzielle Zuschüsse, stehen jedem ausgewählten Projekt bis zu 2,5 Millionen Euro nur für Innovationsaktivitäten zur Verfügung. Die Laufzeit beläuft sich auf 24 Monate. Genaue Angaben zur Förderung des Scaleups sind nicht bekannt, die Förderung liegt in Millionenhöhe.

Dimetor ist Schnittstelle von Telekommunikation und Luftfahrt

Die beiden Gründer integrieren notwendige Daten für gesetzlich zu genehmigende Drohneneinsätze für Beyond Visual Lines of Sight (BVLOS). Historisch gesehen gibt es keine gesetzliche Regelung zwischen Mobilfunk und Luftfahrt. „Weil die Luftfahrt bisher Mobilfunk als Sicherheitsproblem gesehen hat“, meint Neubauer im brutkasten-Interview. „Bei Drohnen gelten dieselben Regeln wie beim Pilot von Flugzeugen. Er muss das Gerät zu jedem Zeitpunkt steuern können. Was historisch gesehen ein Pilot in Command im Flugzeug ist, ist nun ein Remote-Pilot in Command für Drohnen. Dafür braucht es zwingend einen richtig guten Kommunikationskanal, den wir zur Verfügung stellen“, heißt es.

Diese digitale Infrastruktur sei dafür im Luftraum allerdings nicht überall gegeben, erklärt Neubauer: „Wir haben also eine automatisierte Schnittstelle zwischen der Telekom-Industrie und den Systemen der Luftsicherheit – unter anderem des Drohnenmanagements – entwickelt. Das heißt, jeder, der Drohnenflüge autorisieren lassen will und muss, kann und soll dafür auf Daten bezüglich der Connectivity zugreifen.“ Es gäbe nämlich durchaus Punkte im Luftraum, die keine Connectivity aufweisen – in diesem Raum dürfe man auch nicht fliegen, heißt es von Neubauer. „Wir liefern die Softwarelösungen dazu, die Zugriff auf Live-Daten von Mobilfunknetzen erlauben und mit denen jene Bereiche errechnet werden können, in denen geflogen werden darf. Mittels AI-Lösungen machen wir auch entsprechende Vorhersagen“, erklärt Neubauer.

Projekt Neduna gewinnt EIC-Förderung

Nicht mit AirborneRF, sondern mit seinem Projekt Neduna hat das Unternehmen Dimetor die EIC-Förderung gewonnen. „Wir schaffen mit Neduna eine zentrale Plattform – also einen sogenannten Store für digitale Daten – wo man als Drohnenpilot oder Behörde hingehen und Daten anfordern kann. Auch Informationen bezüglich des Risikos am Boden sind hierbei für Betreiber erhältlich“, erklärt Gründer Neubauer.

„Wir haben mit unserer Lösung AirborneRF eine Möglichkeit geschaffen, wie man diese Daten im Mobilfunknetz für die Flugplanung zur Verfügung stellen kann. Nur wenn ich diese Daten wirklich verarbeiten kann und digitalisierte Prozesse einführen kann, kann die gesamte Drohnenindustrie entsprechend skalieren“, erklärt Neubauer. Das alles kann nur mit automatisierten Schnittstellen wie jener von AirborneRF geschehen, meint der Gründer.

Die Lösung AirborneRF ist eine Analyse-, Daten- und Serviceplattform für den Betrieb von Drohnen in Mobilfunknetzen jenseits der Sichtlinie (Beyond Visual Lines of Sight – BVLOS). Genauer gesagt bietet AirborneRF automatisierte Analysen der Mobilfunkkonnektivität im Luftraum und liefert 4D-Analysen zur Datenleitung in der Luft.

Dimetor und AirborneRF international tätig

Seither hat Dimetor sein Betätigungsfeld erweitert und ist nicht nur Mobilfunkanbieter, sondern auch für Kund:innen im Luftfahrt-, Öl-, Strom- und Bergbausektor tätig. Dazu zählt unter anderem der Einsatz von AirborneRF in der Schweiz: Dimetor implementiert nämlich für das dortige Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein digitales SORA, kurz für Specific Operations Risk Assessment – also eine Risikoanalyse für den Einsatz von Drohnen. Damit will man Luft- und Boden-Risikoprozesse unter der Verwendung von mobilen Netzwerkdaten optimieren, heißt es.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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