26.09.2022

Ford: Fußgänger und Radfahrer sollen App nutzen, um nicht überfahren zu werden

US-Autoriese Ford sorgt mit einer neuen Idee zur Unfall-Prävention für Kopfschütteln: Eine App, die alle Beteiligten nutzen müssten.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) fotolia.com - Photographee.eu

Mehr Ampeln, besser sichtbare Schutzwege, Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Formen der Verkehrsberuhigung – es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden, um Fußgänger:innen und Radfahrer:innen im Straßenverkehr besser zu schützen. Eine neue Idee kam nun vom US-Autoriesen Ford – und wurde gleich gemeinsam mit mehreren großen Partnern, darunter T-Mobile und Ohio State University, in einem „Forschungsprojekt“ umgesetzt: Eine App.

Ford: „Erschwingliche und skalierbare Smartphone-basierte Kommunikationstechnologie“

Es sei eine „erschwingliche und skalierbare Smartphone-basierte Kommunikationstechnologie, die eines Tages dazu beitragen könnte, Autofahrer:innen vor Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und anderen Verkehrsteilnehmer:innen zu warnen – selbst vor solchen, die nicht direkt sichtbar sind“, heißt es dazu in einer Aussendung von Ford. Konkret soll bei Autofahrer:innen via Bluetooth ein Alarm ausgelöst werden, wenn sie sich anderen Verkehrsteilnehmer:innen oder etwa auch Straßenarbeiter:innen nähern.

„Fast wie eine komische Drohung“

„Connected Mobility“ wird vielfach als wichtiger Puzzle-Stein in der Zukunft des Verkehrs betrachtet. Doch im Fall Ford müssten alle Beteiligten die App nutzen. Und dieser Umstand sorgt für Kopfschütteln. „Im besten Fall ist das völlig rätselhaft. Im schlimmsten Fall klingt es fast wie eine komische Drohung: Wäre doch schade, wenn Sie unsere App nicht herunterladen und am Ende von einem Truck überfahren werden, oder?“, schreibt etwa ein Kommentator.

Andere Unfallhergänge häufiger

In einem Kommentar in der US-Ausgabe von Vice, in dem ausführlich argumentiert wird, warum der Ansatz von Ford sein Ziel nicht erreichen dürfte, heißt es: „Es ist auch eine groteske Karikatur dessen, wie sich tödliche Unfälle mit Fußgänger:innen und Radfahrer:innen in der realen Welt ereignen, als ob wir, die Fußgänger:innen und Radfahrer:innen dieser Welt, uns hinter Mauern, Bäumen und Lichtmasten am Straßenrand verstecken würden“. Viel typischer seien Fußgänger:innen, die bei dem Versuch sterben, eine breite Straße mit einer hohen Geschwindigkeitsbegrenzung und ohne Zebrastreifen zu überqueren, oder Radfahrer:innen, die auf einer Straße angefahren werden, wo es keine physische Trennung vom Auto-Fahrstreifen gibt.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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