12.11.2020

Gesundheitssystem: Was wir (bislang) aus der Coronakrise gelernt haben

Noch mehr als jeden anderen Bereich hat die Coronakrise das Gesundheitssystem auf die Probe gestellt. In seinem Grünbuch "Covid-19 and beyond" arbeitet das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich (FOPI) die bisherigen Lehren aus der Pandemie heraus.
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FOPI: Generalsekretär Thomas Haslinger - Grünbuch
(c) FOPI: Generalsekretär Thomas Haslinger
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Die Coronakrise ist noch nicht vorbei. Doch schon jetzt ist klar: Sie hat nicht nur Stärken sondern auch Schwächen im Gesundheitssystem aufgezeigt. Vor allem zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurde dieses auf die Probe gestellt. Inzwischen hat die Aufarbeitung begonnen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei hierzulande das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich (FOPI).

Grünbuch „Covid-19 and beyond“: Erkenntnisse aus dem gesamten Gesundheitssystem

Für ihr am 13. November erscheinendes Grünbuch „Covid-19 and beyond“ hat die heimische Interessenvertretung von 27 internationalen Pharmaunternehmen mit Fokus auf Forschung und Entwicklung Vertreter aller relevanten Stakeholder interviewt. „Wir haben uns viele Stunden in den unterschiedlichsten Gremien ausgetauscht. Wir haben wahrscheinlich hunderte Medienberichte und -Diskussionen verfolgt. Und wir haben erste wissenschaftliche Aufarbeitungen analysiert. Letztendlich wollten wir aber unseren konstruktiven Weg gehen und die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf unsere Weise bewerten“, erklärt FOPI-Generalsekretär Thomas Haslinger.

Man wolle mit dem Grünbuch aber nicht nur den Fokus der Pharmaindustrie widerspiegeln. „Denn da hätten wir keine neuen Erkenntnisse gewonnen“, so Haslinger. Vielmehr habe man möglichst breit Perspektiven einholen und die vielen Meinungen von Experten und Entscheidungsträgern hinterfragen wollen. „Deshalb haben wir uns auch nicht gescheut, prononcierte Kritikerinnen und Kritiker neben langjährigen Wegbegleitern einzubinden“, erzählt der Generalsekretär.

„Mut, alte Rollenbilder und Strukturen zurückzulassen und Neues zu entwickeln“

Haslinger gibt auch bereits einen Ausblick auf die Lehren für das Gesundheitssystem, die das FOPI aus den Recherchen zum Grünbuch zieht: „Kurz gefasst lassen sich die vielen Inputs auf einen Weg verdichten. Und der lautet: Wir müssen das Momentum der Krise nützen und unverzüglich mit der Veränderung, ja der Evolution des Gesundheitssystems beginnen“. Dazu brauche es eine neue Form der Zusammenarbeit mit gemeinsamer Verantwortung. „Und mit dem Mut, alte Rollenbilder und Strukturen zurückzulassen sowie Neues zu entwickeln“, so Haslinger. „Nur dann werden wir gestärkt aus dieser Krise hervorgehen“.

Die Präsentation des Grünbuchs findet am 13. November rein virtuell statt. Unter diesem Link ist die kostenlose Anmeldung möglich.

Weitere Insights zu den Ergebnissen im Grünbuch „Covid-19 and beyond“ gibt es in einer Video-Serie von brutkasten und FOPI mit den wichtigsten Vertretern des heimischen Gesundheitssystems:

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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