19.02.2025
KUNDENZUWACHS

fonio.ai: Wiener Startup knackt 300-Kunden-Marke innerhalb von sechs Monaten

Das Wiener Startup fonio.ai befindet sich auf Wachstumskurs: Seit dem Marktstart im September 2024 konnte sein KI-Telefonassistent bereits über 300 Kunden für sich gewinnen.
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fonio.ai-Gründerteam Daniel Keinrath und Matthias Gruber © fonio.ai
fonio.ai-Gründerteam Daniel Keinrath und Matthias Gruber. | © fonio.ai

Kundenservice-Telefonate können oft frustrierend sein – lange Warteschleifen, niemand hebt ab oder gestresste Mitarbeitende reagieren unfreundlich. Diese Herausforderungen erkannte das Gründerduo Daniel Keinrath und Matthias Gruber, woraufhin sie eine Lösung entwickelten. Im September 2024 brachten sie fonio.ai auf den Markt – brutkasten berichtete. Seither konnte der KI-Telefonassistent mehr als 300 KMUs in Deutschland und Österreich mit seiner Funktionalität überzeugen.

KI-Telefonassistent ersetzt Kundenservice

Das Startup fonio.ai ermöglicht Unternehmen, einen personalisierten KI-Telefonassistenten zu erstellen, der laut Produktversprechen rund um die Uhr erreichbar ist und natürliche Gespräche führen kann. Kundenanfragen werden so weitgehend automatisiert bearbeitet, wodurch der Zeitaufwand reduziert und die Qualität des Kundendienstes deutlich verbessert werde, heißt es vonseiten des Startups.

Einer der größten Kunden von fonio.ai ist nach eigenen Angaben der Online-Shop Kaffeewelt. Mittlerweile würden jedoch auch größere Versicherungen und Telekommunikationsanbieter Interesse zeigen.

Datenschutz im Fokus

Der KI-Assistent übernimmt dabei nicht nur Telefonate für Unternehmen, sondern könne auch auf bestehende Kundenmanagementsysteme und Kalender zugreifen, um eigenständig Informationen bereitzustellen oder Termine zu buchen. Zudem sorgt die Plattform für eine automatische Transkription des Anrufs. Die gesammelten Daten können in der Plattform gespeichert, per E-Mail versendet oder direkt in bestehende Systeme integriert werden.

Für Unternehmen bedeutet diese Entlastung mehr Zeit für das Tagesgeschäft, während Kundenanfragen „sofort“ und unkompliziert bearbeitet werden. Die Kosten für den Service liegen laut Startup bei 30 bis 50 Cent pro Minute.

Die Plattform basiert auf verschiedenen KI-Systemen, darunter ChatGPT und Claude. Dabei legt fonio.ai besonderen Wert auf die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien. Die gesamte Infrastruktur findet in Europa statt und sämtliche Anrufe laufen über Server in Nürnberg. „Datenschutz ist essenziell für unser Geschäft. Ohne DSGVO-Konformität könnten wir nicht so schnell wachsen“, sagt CEO Daniel Keinrath.

Kundenzuwachs auf 5.000 Unternehmen geplant

Der Wachstumskurs des Jungunternehmens soll fortgesetzt werden: „Die Nachfrage nach KI-gestützten Lösungen wächst enorm“, so das Gründerduo. Bis Ende des Jahres soll das Team auf 30 bis 50 Mitarbeiter:innen anwachsen, während die Kundenzahl auf bis zu 5.000 Unternehmen steigen soll.

„Wir entwickeln das Produkt stetig weiter und arbeiten kontinuierlich an der Latenz und Sprachqualität. Bis Ende des Jahres wird niemand mehr einen Unterschied zwischen der KI und echten Mitarbeiter:innen hören können“, sagt CTO Matthias Gruber.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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