22.03.2022

Neuer „Fonds Zukunft Österreich“ soll Forschungsstandort kontinuierlich mit 140 Millionen Euro pro Jahr stärken

Der neue "Fonds Zukunft Österreich" soll künftig 140 Millionen Euro pro Jahr für den Forschungsstandort Österreich bringen und die auslaufende Sonderdotierung aus der Nationalstiftung und dem Österreich-Fonds kompensieren.
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(c) BMDW

Für die österreichische Forschungslandschaft gab es bislang mit der Sonderdotierung der Nationalstiftung und dem Österreich-Fonds zwei wichtige Finanzierungsquellen, die Ende 2020 allerdings ausgelaufen sind. Zum Hintergrund: Die 2003 gegründete FTE-Nationalstiftung wurde aus mit Mitteln der Oesterreichischen Nationalbank und aus Zinserträgen des sogenannten ERP-Fonds dotiert. Die Sonderdotierung machte jährlich rund 100 Millionen Euro aus. Zudem standen rund 33 Millionen Euro aus dem Österreich-Fonds zur Verfügung, der mit finanziellen Mitteln aus der Lohnsteuer gefüllt wurde.

Kontinuierlich 140 Millionen Euro pro Jahr

Um die auslaufende Sonderdotierung zu kompensieren, hat die österreichische Bundesregierung bereits im vergangen Jahr den neuen „Fonds Zukunft Österreich“ angekündigt, der sich ausschließlich aus Bundesmitteln speist. Am Dienstag wurden nun die Details von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Forschungsminister Martin Polaschek vorgestellt.

Regierung verspricht Planungssicherheit

Der Fonds soll noch in diesem Jahr starten und bis 2025 kontinuierlich 140 Millionen Euro pro Jahr zur Stärkung des heimischen Forschungsstandortes bereitstellen. Wie Schramböck und Polaschek im Rahmen eines Pressegesprächs erläuterten, sei so erstmalig eine Planungssicherheit gegeben. In der Vergangenheit schwankten nämlich die jährlich bereitgestellten Mitteln, da auch die Zinserträge aus dem ERP-Fonds marktspezifischen Dynamiken unterlegen waren. So gab es auch Jahre in denen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus weit weniger Mittel für die FTE-Nationalstiftung zur Verfügung standen.

Die Schwerpunkte des Fonds Zukunft Österreich

Der „Fonds Zukunft Österreich“ gliedert sich in die FTI Strategie 2030 der Bundesregierung ein und verfolgt spezifische Forschungsschwerpunkte. Dazu zählen unter anderem die Schließung der Förderlücke in Österreich für nicht-kommerzielle klinische Forschung, für die ein Budget von sechs bis zehn Millionen Euro vorgesehen ist.

Zudem führte Schramböck als Beispiel die angewandte Forschung und Entwicklung im Halbleiter-Bereich in Österreich an, um dem aktuellen Chip-Mangel am Markt entgegenzuwirken. Hierfür sind pro Jahr rund zehn bis zwölf Millionen Euro vorgesehen.

Eine ähnlich hohe Summe soll es darüber hinaus auch im KI-Bereich geben. Ziel sei laut Schramböck der Transfer von angewandtem KI-Wissen zwischen Forschung und Wirtschaft, wobei es auch eine KI-spezifische Unterstützung für KMU geben wird. Neben den finanziellen Mitteln kündigte die Wirtschaftsministerin für den KI-Bereich auch eine strategische Forschungspartnerschaft mit Israel an. Hierfür sei auch ein gemeinsamer Auslandbesuch mit Außenminister Alexander Schallenberg geplant.

Weitere Felder umfassen Forschungsschwerpunkte im Bereich der Digitalisierung und Ökologisierung, aber auch anwendungsorientierte Grundlagenforschung, wie sie hierzulande beispielsweise von der Christian Doppler Forschungsgesellschaft betrieben wird.

In einem nächsten Schritt sollen die Förderagenturen wie FFG, Austria Wirtschaftsservice oder der Wissenschaftsfonds Vorschläge ausarbeiten, wie diese Schwerpunkte im jeweiligen Förderbereich umgesetzt werden sollen. Als Zeitrahmen nannten Schramböck und Polaschek dafür Mai 2022.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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