01.12.2015

Förderungen für Investoren in England

Die britische Regierung hat früh damit begonnen, Anreize für Investoren zu schaffen. Geldgeber setzen meistens voraus, dass Startups die Anforderungen erfüllen.
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Die wichtigsten Förderungen für junge Unternehmen laufen in Großbritannien über zwei Steueranreiz-Modelle, die Investoren große finanzielle Vorteile bringen.

Anreiz für Investoren: Seed Enterprise Investment Scheme

Die wichtigsten Punkte: Über das 2012 ins Leben gerufene Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) können sich Geldgeber 50 Prozent des investierten Betrags für die Einkommensteuer gutschreiben lassen, außerdem zahlen sie für das Investment keine Kapitalertragssteuer. Das betroffene Unternehmen darf nicht älter als zwei Jahre sein, es darf nicht mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen und nicht mehr als 200.000 Pfund an Anlagen besitzen. Das SEIS gilt für Investments von bis zu 100.000 Pfund pro Jahr. Ein Investor, dem aus seinem Engagement ein Verlust entsteht, kann das verlorene Geld ebenfalls von der Einkommensteuer absetzen.Und für Unternehmensanteile, die über das SEIS erworben wurden, muss im Königreich auch keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.

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Enterprise Investment Scheme (EIS)

Höhere Grenzen gibt es unter dem älteren Enterprise Investment Scheme (EIS), dafür auch geringere Vorteile. Investoren können bis zu eine Million Pfund pro Jahr investieren, erhalten aber nur eine Steuergutschrift von 30 Prozent. Auch hier fällt keine Kapitalertragssteuer an, die Anteile müssen aber zumindest drei Jahre lang gehalten werden. Investoren dürfen keine operative Kontrolle über das betroffene Unternehmen haben und höchstens 30 Prozent der Anteile besitzen. Auch hier können Verluste abgesetzt werden, für Anteile fällt keine Erbschaftssteuer an.

+++ Mehr zum Thema: Startup-Szene in London +++

Keine Förderung, kein Geld

Laut Monika Dunkel von Advantage Austria, ein Team des Außenwirtschafts- Büros der WKÖ in London, sind Investoren meistens nur dann an einer Beteiligung interessiert, wenn auch sichergestellt werden kann, dass sie die Steuererleichterungen geltend machen können. Neue Startups würden in der Regel nicht mehr als 500.000 Pfund erhalten, in seltenen Fällen bis zu einer Million Pfund. „Und wenn ein Startup ein gutes Produkt hat, das ‘disruptive’ ist, dann stehen die Chancen in London sehr gut, dass es auch Geld bekommt“, sagt Dunkel.

Limited – Unternehmensform

Für Unternehmer, die es mit einer neuen Geschäftsidee oder einem bestehenden Startup nach London zieht, gibt es die ein oder andere Starthilfe. Am Anfang steht die Gründung einer „Limited“ – eine Unternehmensform ähnlich der österreichischen GmbH. Das benötigt nur 24 Stunden, kostet rund 21 € und kann online erledigt werden. „Wir raten österreichischen Startups, in Großbritannien ein Unternehmen zu gründen, da die Förderungen nur für hier ansässige Firmen gelten. Das Startup muss hier operativ tätig sein, eine reine Briefkastenfirma reicht nicht”, sagt Dunkel. Startkapital sei für die Gründung einer Limited nicht unbedingt notwendig. Dunkel rät aber dazu, bei der Gründung einen gewissen finanziellen Polster zu schaffen und Kapital bereitzustellen.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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