01.12.2015

Förderungen für Investoren in England

Die britische Regierung hat früh damit begonnen, Anreize für Investoren zu schaffen. Geldgeber setzen meistens voraus, dass Startups die Anforderungen erfüllen.
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Die wichtigsten Förderungen für junge Unternehmen laufen in Großbritannien über zwei Steueranreiz-Modelle, die Investoren große finanzielle Vorteile bringen.

Anreiz für Investoren: Seed Enterprise Investment Scheme

Die wichtigsten Punkte: Über das 2012 ins Leben gerufene Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) können sich Geldgeber 50 Prozent des investierten Betrags für die Einkommensteuer gutschreiben lassen, außerdem zahlen sie für das Investment keine Kapitalertragssteuer. Das betroffene Unternehmen darf nicht älter als zwei Jahre sein, es darf nicht mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigen und nicht mehr als 200.000 Pfund an Anlagen besitzen. Das SEIS gilt für Investments von bis zu 100.000 Pfund pro Jahr. Ein Investor, dem aus seinem Engagement ein Verlust entsteht, kann das verlorene Geld ebenfalls von der Einkommensteuer absetzen.Und für Unternehmensanteile, die über das SEIS erworben wurden, muss im Königreich auch keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.

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Enterprise Investment Scheme (EIS)

Höhere Grenzen gibt es unter dem älteren Enterprise Investment Scheme (EIS), dafür auch geringere Vorteile. Investoren können bis zu eine Million Pfund pro Jahr investieren, erhalten aber nur eine Steuergutschrift von 30 Prozent. Auch hier fällt keine Kapitalertragssteuer an, die Anteile müssen aber zumindest drei Jahre lang gehalten werden. Investoren dürfen keine operative Kontrolle über das betroffene Unternehmen haben und höchstens 30 Prozent der Anteile besitzen. Auch hier können Verluste abgesetzt werden, für Anteile fällt keine Erbschaftssteuer an.

+++ Mehr zum Thema: Startup-Szene in London +++

Keine Förderung, kein Geld

Laut Monika Dunkel von Advantage Austria, ein Team des Außenwirtschafts- Büros der WKÖ in London, sind Investoren meistens nur dann an einer Beteiligung interessiert, wenn auch sichergestellt werden kann, dass sie die Steuererleichterungen geltend machen können. Neue Startups würden in der Regel nicht mehr als 500.000 Pfund erhalten, in seltenen Fällen bis zu einer Million Pfund. „Und wenn ein Startup ein gutes Produkt hat, das ‘disruptive’ ist, dann stehen die Chancen in London sehr gut, dass es auch Geld bekommt“, sagt Dunkel.

Limited – Unternehmensform

Für Unternehmer, die es mit einer neuen Geschäftsidee oder einem bestehenden Startup nach London zieht, gibt es die ein oder andere Starthilfe. Am Anfang steht die Gründung einer „Limited“ – eine Unternehmensform ähnlich der österreichischen GmbH. Das benötigt nur 24 Stunden, kostet rund 21 € und kann online erledigt werden. „Wir raten österreichischen Startups, in Großbritannien ein Unternehmen zu gründen, da die Förderungen nur für hier ansässige Firmen gelten. Das Startup muss hier operativ tätig sein, eine reine Briefkastenfirma reicht nicht”, sagt Dunkel. Startkapital sei für die Gründung einer Limited nicht unbedingt notwendig. Dunkel rät aber dazu, bei der Gründung einen gewissen finanziellen Polster zu schaffen und Kapital bereitzustellen.

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Über das Vermögen der Grazer Bytepoets GmbH wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Das zuständige Landesgericht für ZRS Graz (Abteilung 25) eröffnete das Verfahren am heutigen 30. Juni 2026 auf Eigenantrag des Unternehmens.

Bytepoets: Übernahme im Februar 2025

Die Insolvenz folgt auf die Übernahme des IT-Dienstleisters durch den Grazer Marine-Software-Spezialisten MarineXchange, über die brutkasten bereits berichtet hatte. Im Zuge der Transaktion wurde Bytepoets Teil der MarineXchange-Gruppe und sollte seine Kompetenzen in der individuellen Softwareentwicklung in die Unternehmensgruppe einbringen. Gleichzeitig wurde kommuniziert, dass Geschäftsführer und Mitgründer Markus Barta dem Unternehmen erhalten bleiben und Bytepoets sein bestehendes Leistungsportfolio weiterführen werde.

Keine Angaben zu Verbindlichkeiten

Die Bytepoets GmbH wurde 2010 gegründet und war auf individuelle Softwareentwicklung sowie IT-Dienstleistungen spezialisiert. Laut den nun veröffentlichten Insolvenzunterlagen ist die MarineXchange Software GmbH als Gesellschafterin eingetragen. Das Konkursverfahren wird ohne Eigenverwaltung geführt.

Gläubiger können ihre Forderungen bis 13. August 2026 beim Gericht anmelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung ist für den 27. August 2026 um 10:55 Uhr angesetzt. Aus den bisher veröffentlichten Verfahrensunterlagen geht nicht hervor, weshalb die Gesellschaft zahlungsunfähig wurde. Auch Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zur Zahl der betroffenen Gläubiger wurden bislang nicht veröffentlicht.


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