16.08.2021

20 Millionen Euro: Gewessler stockt Förderbudget für Photovoltaik-Kleinanlagen auf

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Förderbudget für Photovoltaik-Kleinanlagen mit 20 Millionen Euro aufgestockt.
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Frackingverbot Fracking ÖVP Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: | (c) Cajetan_Perwein

Aufgrund der großen Nachfrage nach der „Förderung von PV-Kleinanlagen bis 50 Kilowatt“ war der Fördertopf beinahe aufgebraucht. Wie der Klima- und Energiefonds, der für die Abwicklung der Förderungen zuständig ist, am Wochenende bekannt gab, stellt das Klimaschutzministerium nun zusätzlich 20 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung.

„Dank zusätzlicher budgetärer Mittel können wir nun noch mehr Anlagen fördern. Dies ist auch notwendig, da wir die stärkste Nachfrage seit Beginn dieser Förderaktion 2008 verzeichnen“, so Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth. Das Budget der laufenden PV-Aktion beträgt dank neuerlicher Aufstockung somit in Summe 68 Millionen Euro. Das Förderprogramm ist laut Klima- und Energiefonds nach Maßgabe der budgetären Mittel bis Ende 2022 geöffnet.

Förderung von PV-Kleinanlagen

Durch die Förderung von PV-Kleinanlagen bis 50 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für eine umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Gefördert werden dabei neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 gilt: Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich. Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.

In den letzten 13 Jahren wurden laut Klima- und Energiefonds rund 84.000 PV-Anlagen auf den Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern und Gewerbebetrieben mit der PV-Aktion gefördert. Insgesamt wurde so ein Investitionsvolumen von rund einer Milliarde ausgelöst. Dies entspricht rund zwei Drittel aller Anlagen in Österreich.

Reaktionen der Branche

Der Bundesverband Photovoltaic Austria begrüßt die jüngste Aufstockung. „Die diesjährigen Fördermittel wurden beinahe vollständig abgerufen. Entsprechend groß war die Unsicherheit in den letzten Wochen, die Errichter und potenzielle Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen stellte. Mit der nun erfolgten Aufstockung können jene Privatpersonen sowie Klein- und Mittelunternehmen, die noch im Laufe des Sommers auf erneuerbare Energie aus Sonnenkraft setzen wollen, ihre Anlagen umsetzen“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverband Photovoltaic Austria.

Dennoch wird von Seiten des Verbandes die Verzögerung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kritisiert, das nach langen Verhandlungen erst Mitte Juli mit der nötigen 2/3-Mehrheit im Nationalrat beschlossen wurde. Demnach sei die Branche aufgrund der benötigten Verordnungen insbesondere bei größeren PV-Anlagen noch immer mit einer gewissen Unsicherheit konfrontiert.

Videotipp: Diese Chancen bietet das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ (EAG)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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