23.08.2018

Förderkonfigurator: aws bringt Quick-Check für Förderungen

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck beim Wiener Startup Hektar Nektar präsentierte aws-Co-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister den "Förderkonfigurator" und kündigte ein Pitching-Format der Förderstelle an.
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aws Bernhard Sagmeister Förderkonfigurator schramböck Pitch your idea
(c) Schedl: aws Co-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister bei der Präsentation des Förderkonfigurators

Ihren Anfang habe die Neuerung, die heute vorgestellt wurde, beim „Startup-Frühstück“ von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im April (der Brutkasten berichtete) gehabt, sagen die Ministerin und aws-Co-Geschäftsführer Bernhard Sagmeister. Es sei also recht schnell gegangen. Die Rede ist vom „Förderkonfigurator“. „Er funktioniert wie ein Auto-Konfigurator. Nach ein paar Klicks bekommt man einen Produktentwurf – in unserem Fall eine Aufstellung über die passenden Förderungen“, erklärt Schramböck.

+++ Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft +++

Förderkonfigurator: Vier Schritte heraus aus dem Förderjungle

Vier Schritte sind es konkret, die im Tool, das seit heute online ist, zu machen sind. Es filtert die relevanten Fördermöglichkeiten anhand einiger simpler Angaben aus – im vielzitierte „Förderjungle“ tatsächlich eine veritable Innovation. Beantragen muss man die gewünschte Förderung dann noch wie gehabt. Doch Sagmeister merkt an: „Wir wollen natürlich immer schneller werden“. Es ginge um die „Fast Lane“, die man Startups und KMU bieten wolle. „Es ist wichtig, dass die Startups sich auf ihre eigenen Aufgaben fokussieren können“, sagt der aws-Chef. Entwickelt wurde der Förderkonfigurator übrigens in Zusammenarbeit mit der Firma Loop.

Schramböck plant Startup-Vernetzung mit China

Schramböck nutze die Gelegenheit, eine Pressekonferenz beim Wiener Startup Hektar Nektar, auch um einen Einblick in ihre aktuellen Themen in der Startup-Politik zu geben. „Das ist ein Schritt für die Fast Lane, aber es braucht weitere Maßnahmen“, sagt sie zum Förderkonfigurator. Konkret wolle sie etwa für mehr internationale Vernetzung in der Startup-Szene sorgen. Mit Singapur und Hong Kong gebe es bereits konkrete Projekte. Dazu käme im Herbst im Rahmen des Global Incubator Network (GIN) eine Reise nach China.

Finanzierung: Garantien sollen ausgeweitet werden

In Punkto Finanzierung wolle man vor allem beim Thema Garantien – Bürgschaften gegenüber Banken – schrauben. „Denn Startups haben im Finanzsystem derzeit nicht die nötige Unterstützung“, sagt Schramböck dazu. Bereits jetzt seien Garantien im KMU-Bereich, der bei aws im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel Startups stehe, das wichtigste Förderungsinstrument, ergänzt Bernhard Sagmeister. Auch das Thema Anschlussfinanzierung spricht die Ministerin an, hält sich dann aber vage: „Hier wollen wir einiges verbessern“.

„aws Pitch your idea“: Erstmals physischer Pitch um Förderungen

Neben dem Förderkonfigurator kündigte Sagmeister auch ein neues Event-Format der Institution an. „Beim Startup-Frühstück haben wir auch das Feedback erhalten, dass Gründerinnen und Gründer gerne eine Möglichkeit hätten, ihre Geschäftsmodelle physisch vor uns zu pitchen“, erzählt der aws-Chef. Am 25. September werde daher erstmals das Event „aws Pitch your idea“ stattfinden – mit Margarete Schramböck als Gast. Eine ExpertInnen-Jury gibt dort, direkt im Anschluss an eine Fünf-Minuten-Präsentation, Feedback über die relevanten Fördermöglichkeiten.

200.000 Euro Förderung für Hektar Nektar

Auch Hektar Nektar, das neue Startup der Kununu-Gründer Martin und Mark Poreda, verkündete bei der Pressekonferenz eine Neuigkeit: Von aws und FFG gab es gemeinsam 200.000 Euro Förderung für das Unternehmen, dass sich mit seinem Marktplatz dem Kampf gegen das Bienensterben verschrieben hat.

Hekatar Nektar Schramböck Sagmeister
(c) Schedl: Margarete Schramböck überreichte den Hektar Nektar-Gründern Mark und Martin Poreda ein Insektenhotel.

⇒ zum neuen Konfigurator

⇒ Page zum Pitch-Event

Disclaimer: Die erwähnte Agentur Web & Söhne ist Teil der Diamir Holding von Lorenz Edtmayer und Maximilian Nimmervoll, die mit je 7,5 Prozent an der Brutkasten Media GmbH beteiligt sind.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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