02.01.2023

FMA: Acht Fintechts nutzen „Regulatory Sandbox“ – eine Wertpapier-Konzession erteilt

Seit 1. September 2020 bietet die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Fintechs die Möglichkeit, innovative Geschäftsmodelle in einem geschützten Umfeld zur regulatorische Reife zu bringen. Acht Unternehmen nehmen dies aktuell in Anspruch.
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FMA
Der Sitz der FMA im 9. Bezirk in Wien | (c) FMA/LinkedIn

Sie sind oft der größten Herausforderungen für Fintechs – die regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um rechtskonform in einem Markt zu agieren. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) bietet daher seit 1. September 2020 die Möglichkeit einer „Regulatory Sandbox“. Darunter versteht man eine Art geschützten Rechtsrahmen, in dem Fintechs innovative Geschäftsmodelle zu regulatorischer Reife bringen können – in Abstimmung mit der FMA selbst. Im Jänner 2021 vermeldete die FMA erstmals die Aufnahme eines Fintechs in die Sandbox (brutkasten berichtete). Mittlerweile sind einige weitere dazugekommen, wie die FMA am Montag in einer Aussendung mitteilte.

Demnach hat die Behörde seit der Gründung der Sandbox acht Fintechs aufgenommen. Fünf dieser Unternehmen wollen eine Zulassung als europaweit tätiger Crowdfunding-Dienstleister gemäß der EU-Schwarmfinanzierungs-Verordnung ECSP erreichen. Drei weitere sind im Krypto-Bereich tätig und wollen Finanzdienstleistungen anbieten, dass dies eine Konzession nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 oder dem Bankwesengesetz voraussetzt. Die Sandbox steht grundsätzlich nur Unternehmen offen, die Dienstleistungen in einem Bereich erbringen wollen, der von der FMA beaufsichtigt wird. Teilnehmer können sowohl neu gegründete Startups als auch etablierte Anbieter, die innovative Geschäftsmodelle entwickeln wollen.

Die Namen der Unternehmen darf die FMA nicht nennen, da die Amtsverschwiegenheit gelte, solange die Fintechs an Sandbox teilnehmen, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage des brutkasten. Gleichzeitig steht es den teilnehmenden Unternehmen aber frei, ihre Teilnahme öffentlich zu machen: Der Crowdinvesting-Anbieter Conda hat dies beispielsweise gemacht.

Ein Sandbox-Teilnehmer erhielt bereits Wertpapierkonzession

Einem Sandbox-Teilnehmer erteilte die FMA bereits Anfang 2022 eine Wertpapierkonzession für den Betrieb einer digitalen Handelsplattform für übertragbare Wertpapiere. Das entsprechende Unternehmen befindet sich jedoch mit einem zweiten Projekt weiterhin in der Sandbox, wie ein FMA-Sprecher gegenüber dem brutkasten sagte.

Bei zwei weiteren Anbietern – einem Dienstleiter für virtuelle Währungen und einem Crowdfunding-Anbieter – liegen Registrierungs- bzw. Konzessionsanträge vor. Die restlichen Unternehmen befinden sich laut FMA noch in einer Phase, in der die Voraussetzungen für das Erteilen einer Konzession erst noch erarbeitet werden muss. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Unternehmen und der Behörde.

Um in die Sandbox aufgenommen zu werden, muss ein entsprechender Beirat eine positive Stellungnahme abgegeben. Diesem Beirat gehören Expert:innen der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Aufsicht selbst an. Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt und liegt eine positive Einschätzung vor, entscheidet die FMA innerhalb von sechs Monaten über den Antrag. Die Teilnahme an der Sandbox ist dann für maximal zwei Jahre vorgesehen.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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