29.05.2018

FMA-Prüfung für die “faire” Artis-Blockchain
: Malta als Plan B

Das hinter dem Projekt Artis stehende Lab10 Collective will sich und seine InvestorInnen zur anstehenden Token-Ausgabe mit einer Anfrage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) absichern. Notfalls setze man auf den Standort Malta.
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Artis
(c) Lab10 Collective eG: Das vielköpfige Team der Genossenschaft hofft auf ein positives Ergebnis der laufenden FMA-Anfrage, ansonsten man das Projekt von Malta aus starte.

Die Wahl der Rechtsform scheint nur konsequent: Als eingetragene Genossenschaft macht das Lab10 Collective, das hinter dem Projekt Artis steckt, noch deutlicher als andere Blockchain-Unternehmungen klar, dass die Schaffung und Etablierung einer Kryptowährung nicht zwingend mit dem Wunsch nach rasantem Wachstum und sensationellen Investments einhergehen muss. Natürlich: Über das anstehende Initial Token Offering (ITO) will das Grazer Kollektiv mit Hilfe der Crowd auch einiges an Kapital zur Umsetzung seiner Ideen generieren. Allerdings stehe das Projekt Artis vor allem auch für Begriffe wie Fairness, die Idee der “Sharing Economy” und den nachhaltigen Einsatz von Energie und Verteilungsgerechtigkeit. Sozialismus statt Kapitalismus in der Digitalisierung, wenn man es überspitzt formulieren will.

+++ Grazer Blockchain mit “fließendem Geld” und ohne Plutokratie +++

Vom Abo bis zur Gehaltsauszahlung

In der Praxis sollen EntwicklerInnen auf Basis von Artis jede Form von zeitabhängigen Zahlungen verwirklichen können. Vorstellbar wäre alles vom Zeitungs-Abonnement über das Begleichen von Parkplatzgebühren bis hin zur Auszahlung von Gehältern und Löhnen. Der reale Geldfluss von einem zum anderen Konto – bei Artis sind das die so genannten Streems – soll dabei nur jeweils zu Beginn und zur Beendigung mittels Transaktion definiert werden. So könnte man mit der neuen Infrastruktur “beispielsweise eine dezentrale Carsharing-Plattform Sekunden-genau abrechnen und Geld in Echtzeit vom Nutzer direkt an den Fahrzeughalter überweisen”.

Mit der Artis-Blockchain nehme man in diesem Sinn “den Wachstumsmarkt der ‘Subscription-based’-Geschäftsmodelle ins Visier”: Egal, ob Dienstleistungen der analogen Welt – wie eben Mobilität, Energie oder Medien und Kommunikation – den Digital Natives gehe es nicht um Besitz und Konsum, “sondern um Zugang zu smarten und flexiblen Dienstleistungen”, ist man bei Lab10 Collective überzeugt. Maximale Usability will man mit einer anonymen Ein-Klick-Lösung schaffen: “Durch diese neuartige Technologie können alle Abonnements innerhalb weniger Sekunden abgeschlossen werden – ganz ohne Registrierung, ausfüllen langer Formulare oder Einrichtung eines Dauerauftrags.”

Augenzwinkernde Österreich-Nostalgie

Als Grundlage setzt Artis auf den ERC20-Standard der Ethereum-Blockchain, und will zwischen 31. Mai und 26. Oktober 2018 ATS-Token im Wert von zumindest fünf Millionen Euro verkaufen. Bis zum “Lock date” am 30. September kann man sein Investment dabei auch jederzeit wieder annullieren. Verbindlich wird die Einlage, die mittels Ether getätigt wird, erst mit dem Folgetag. Am 26. Oktober, dem Nationalfeiertag, erfolge schließlich die Ausschüttung des ATS zum dann gültigen Ether-Kurs. Ein ATS-Token, dessen absolute Menge mit 21 Milliarden begrenzt ist, werde mit 1,5 Euro-Cent bewertet und könne in weiterer Folge, voraussichtlich zum Jahresende, über eine eigene App in die Artis-Coin gewandelt werden.

Artis sichert sich bei der FMA ab – oder geht nach Malta

Ganz unkompliziert ist dieser Ablauf freilich nicht. Weshalb sich das Lab10 Collective über die vergangenen Wochen auch intensiv mit Rechts- und Steuerexperten ausgetauscht habe, um sich selbst sowie die angesprochenen Investoren abzusichern. “Wegen eines möglichen Interpretationsspielraums” bezüglich der Ausgabe von ATS bzw. von Artis als “Zahlungsmittel” habe man die ursprünglich für 31. Mai geplante Token-Ausgabe auch auf den 26. Oktober verschoben und den Antrag auf eine “verbindliche Rechtsauskunft” an die Finanzmarktaufsicht gestellt. Die Antwort müsste jedenfalls bis zum “Lock Date” am 30. September vorliegen, bestätigt Artis-Spokesman Bernhard Wladkowski.

Ansonsten werde man trotz der Österreich-lastigen Symbolik mit dem Nationalfeiertag und dem ATS – die nicht mehr ganz jungen LeserInnen erinnern sich an diese internationale Währungsbezeichnung für den Schilling – das Projekt schweren Herzens ins Ausland verlegen, nämlich nach Malta. Dort sei der rechtliche Rahmen definitiv gegeben, so Wladkowski, der dennoch zuversichtlich auf eine österreichische Lösung hofft. Auf lange Sicht soll mit Artis, so der Plan, ein globales Netzwerk entstehen, in dem bis zu einer Milliarde Nutzer gemeinsam in eine wirtschaftliche Beziehung treten können.

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Augmented Reality (AR) lässt sich in der Industrie vielfältig einsetzen. Unter anderem kommt die Technologie zum Einsatz, um Mitarbeiter:innen in einer sicheren Umgebung zu trainieren. Eine Lösung dafür entwickelte das 2021 gegründete Tiroler Startup AR-Technology rund um die beiden Gründer Axel Schnaller und Richard Hirschhuber.

Die sogenannte “AR Tool Tracking Solution” von AR-Technology integriert dabei reale Werkzeuge in Augmented Reality (AR) Umgebungen. Durch ein System bestehend aus einem Stylus und einem AR-Headset können Anwender:innen präzise Arbeiten wie Schrauben oder Löten in einer virtuellen Umgebung durchführen. Zu den Anwendern zählten bekannte Unternehmen aus der Automotive-Branche wie beispielsweise VW, BMW und Nissan. Aber auch im MedTech-Bereich wollte das Unternehmen Fuß fassen.

Finanzierungsrunde 2023

Im April 2023 gab das Unternehmen den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Damals holte man zwei Investoren an Bord, die sich mit jeweils 500.000 Euro für neun Prozent der Firmenanteile an AR-Technology beteiligt haben. Bei den Investoren handelte es sich um ein Tiroler Family Office sowie Onsight Ventures, spezialisiert auf Zukunftstechnologien. (brutkasten berichtete). Für Hirschhuber war es das zweite Investment innerhalb kurzer Zeit: Erst Anfang April 2023 hatte er für ein weiteres Startup, MXR Tactics, ebenfalls ein Millioneninvestment kommuniziert.

Sanierung wird nicht angestrebt

Im Zuge der Finanzierungsrunde für AR-Technology hieß es, dass man kontinuierlich wachsen möchte. Diesen Plan wird AR-Technology nun jedoch nicht mehr umsetzen können. Wie dem KSV1870 zu entnehmen ist, hat die AR Technology GmbH am 25. September die Eröffnung eines Konkursverfahrens am Landesgericht Innsbruck beantragt. Dazu heißt es: “Das Insolvenzgericht prüft nunmehr, ob sämtliche Voraussetzungen für eine Eröffnung des Verfahrens vorliegen”. Von Seiten des KSV1870 erwartet man jedoch, dass zeitnah ein Konkursverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt wird.

Von diesem bevorstehenden Insolvenzverfahren sind laut KSV1870 neun Dienstnehmer:innen betroffen. Die Passiva sollen sich auf rund 1,2 Millionen Euro belaufen. Weiters heißt es vom Kreditschutzverband: “Wir erwarten eine rasche Schließung des operativen Betriebes der AR Technology GmbH, da eine Sanierung der Insolvenzschuldnerin nicht angestrebt wird.”

Die Gründe der Insolvenz

Doch was führte nun zur Insolvenz? brutkasten liegen Informationen aus dem Gesellschafterkreis vor, wonach AR-Technology bereits Aufträge mit zwei großen Medizinunternehmen in der Pipeline hatte, die jedoch kurzfristig abgesagt wurden. Zudem hätte es auf Kundenseite zu wenig Marktakzeptanz von Augmented Reality gegeben. Viele Kunden zeigten zwar Interesse, waren jedoch nicht bereit, in die Technologie zu investieren.


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