21.12.2021

FMA: Österreichische Finanzunternehmen investieren kaum in FinTech und Krypto

Der österreichische Regulator legt Zahlen zu Investments von Finanzunternehmen in Krypto-Assets und FinTech vor.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche
(c) Adobe Stock - Julia

Die österreichische Finanzmarktsaufsicht hat eine umfangreiche Studie zum Stand der Digitalisierung bei von ihr beaufsichtigten Unternehmen vorgelegt. Darin beleuchtet der Regulator auch „neue Anlageformen“, worunter in der Studie Investments in FinTech und Krypto-Assets versteht. Konkret ist die FMA der Frage nachgegangen, ob und zu welchem Anteil Krypto und FinTech-Beteiligungen in der Veranlagungsstrategie von Finanzunternehmen eine Rolle spielen. Das Ergebnis: Die konzessionierten Unternehmen investieren bisher kaum in dieses Segment – weder im Eigenbestand noch mit Kundengeldern.

Geringer Anteil am Gesamtportfolio

Ein genauer Blick auf die Zahlen zeigt, dass Banken, Versicherungen und vor allem Wertpapierfirmen in diesem Segment bisher am ehesten aktiv sind. Drei Banken halten laut FMA Beteiligungen an FinTechs oder InsurTechs, wobei der Anteil am Gesamtportfolio im Bereich von höchstens 0,2 Prozent liege. Bei Versicherungen halten ebenfalls drei Unternehmen entsprechende Beteiligungen und insgesamt fünf planen FinTech-Investments. Lediglich eine Bank ist indirekt in Krypto-Assets investiert und will dieses Engagement ausweiten und zwar von 0,012 Prozent des Gesamtportfolios auf bis zu 0,055 Prozent. Pensionskassen halten sich bisher geschlossen aus beiden Assetklassen heraus. Ein etwas anderes Bild ergibt sich wenig überraschend bei Wertpapierfirmen, die selbst in geringem Ausmaß in Krypto investiert sind und das teilweise auch Kunden anbieten. Eine Wertpapierfirma plane, Kundengelder in FinTech/InsurTech zu investieren.

Die FMA führt die Zurückhaltung bei Krypto-Assets auf „offene regulatorische Fragen“ zurück und erwartet „neue Impulse“ durch das Digital Finance Package, das derzeit von der EU verhandelt wird. Das Digital Finance Package enthält auch die von der Branche dringend erwartete Regulierung für Krypto-Assets MiCA (Markets in Crypto Assets). Der österreichische Regulator hat das Monitoring der weiteren Entwicklung von Krypto-Assets als Veranlagungsinstrument jedenfalls auf die Liste der für die FMA „besonders relevanten Themenbereiche“ gesetzt.

Im aktuellen Trend-Report der FMA weist der Regulator auf Gefahren von Krypto-Assets hin. Im Whistleblower-System der FMA habe sich die Zahl der Hinweise auf Anlagebetrug innerhalb von fünf Jahren auf 120 im Jahr 2020 verdreifacht und in zwei Drittel der Fälle gehe es dabei um Kryptowährungen. Den Anstieg führt die FMA auf „grenzüberschreitende digitale Angebote via Internet und Social Media“ zurück.

FMA bittet um Anmerkungen und Anregungen

Die Studie zur Digitalisierung am österreichischen Finanzmarkt will die FMA auch als Anstoß für eine breitere Debatte nehmen und bittet um Anmerkungen und Anregungen bis 28. Februar 2022 per Mail an [email protected]. „Die Erkenntnisse aus dieser Studie fließen in die Aufsichtsstrategie der FMA ein und wurden bereits bei der Festlegung der Aufsichtsschwerpunkte 2022 berücksichtigt“, sagt FMA-Vorstand Helmut Ettl. „Sie hilft uns, Konzentrationsrisiken und mögliche Ansteckungskanäle zu identifizieren, die Überwachung von Cyberrisiken zu intensivieren, Trends und Treiber der Digitalisierung herauszuarbeiten und zu analysieren, sowie möglichst faire Wettbewerbsbedingungen zwischen analogen und digitalen Anbietern, Problemlösungen und Produkten zu schaffen“, ergänzt FMA-Vorstand Eduard Müller.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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