06.06.2018

FMA-Konzession für Finabro: 1 Jahr, 100.000 Euro und eine Theorie-Prüfung

Das Wiener Startup Finabro erhält als erstes eigenständiges österreichisches FinTech eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Vermögensverwalter (formell: Wertpapierfirma). Wir sprachen dazu mit Co-Founder Søren Obling.
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Finabro erhält FMA-Konzession
(c) Finabro: Die Co-Founder Søren Obling und Oliver Lintner

„Kein Schmäh – es war ein total angenehmer Prozess“, erzählt Søren Obling. Der gebürtige Däne ist Co-Founder des Wiener FinTech-Startups Finabro, das sich nun als erstes seiner Art in Österreich eine FMA-Konzession als Vermögensverwalter – oder wie es rechtlich korrekt heißt, als Wertpapierfirma – holte. Diese berechtigt das Startup unter anderem zur „Anlageberatung“ und zur „Portfolioverwaltung“. „Das bedeutet: Wir können nun im Namen der Kunden handeln“, erklärt Obling. Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher FMA-Konzessionen, etwa für Banken und Versicherungen. „Andere Konzessionen sind ’stärker‘ als unsere. Eine Bank etwa, darf Kundengelder entnehmen. Wir dürfen sie nur verwalten“, erläutert der Gründer.

+++ Finabro: Wiener FinTech-Startup mit “Service, das sonst nur Reiche bekommen” +++

„Mussten Umsätze bislang teilen“

Dafür war Finabro bislang auf einen Partner angewiesen, der über eine entsprechende Konzession verfügt. Denn das Startup bietet verschiedene Anlageprodukte, etwa zur Altersvorsorge oder zur Kindervorsorge an. Dazu nutzt Finabro Fonds-gebundene Lebensversicherungen, was auch den Versicherungskonzern Uniqa als Investor anzog. Dass man nun über die eigene FMA-Konzession verfügt, bringt – so Obling – nicht nur mehr Freiheit in der Gestaltung des Produkts. „Wir mussten die Umsätze bislang mit dem Partnerunternehmen teilen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall“, erzählt er. Zur Umsetzung musste eine eigene Gesellschaft gegründet werden – die Finabro Vermögensverwaltungs GmbH.

Business-Modell auf FMA-Konzession angewiesen

Sich die Konzession zu holen sei von Beginn an im Business Modell geplant gewesen. „Wir haben unsere Preise von Anfang an niedrig angesetzt, damit rechnend, dass wir ab dem zweiten Jahr die FMA-Konzession haben. Unser Modell würde ohne sie nicht aufgehen“, sagt Obling. Entsprechend ändere sich nun auch vordergründig nicht viel am Produkt. „Ich kann Finabro natürlich nicht mit N26 vergleichen. Aber in diesem Punkt haben wir nun eine ähnliche Entwicklung. N26 hat als Vermittler von Wirecard begonnen. Als sie die eigene Banklizenz bekommen haben, hat sich das Produkt nicht geändert, sie hatten dann aber mehr Flexibilität und geringere Kosten“, sagt der Gründer. Bis man in die schwarzen Zahlen käme, werde es trotz reduzierter Kosten noch einige Jahre dauern. Nun stehe die Expansion innerhalb der EU, zunächst nach Deutschland, an, die mit der Lizenz dank Passporting-Regel nun leichter sei.

Fast ein Jahr – „verhältnismäßig sehr schnell“

Fast ein Jahr hat der Prozess, den Obling – wie eingangs erwähnt – als „total angenehm“ empfand, gedauert. Erste Gespräche habe es im Juli 2017 gegeben. Im August sei die formelle Antragstellung erfolgt. Im Mai erhielt man den Konzessionsbescheid. „Das war verhältnismäßig sehr schnell. Die FMA war sehr bemüht und unterstützend“, sagt Obling. Schließlich sei es für die Finanzmarktaufsicht auch ein interner Testcase gewesen, bei dem man wahrscheinlich viel dazugelernt habe. Der Gründer räumt ein: „Natürlich mussten wir auch sehr viel Arbeit reinstecken“. Vier große Hearings habe es im Zuge des Prozess gegeben, dazu viele Zwischengespräche. „Das erste Hearing war ähnlich wie ein Investoren-Pitch. Wir mussten erklären was wir warum machen“.

„Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“

Rund 100.000 Euro Kosten

Auch finanziell habe man einiges in den Erhalt der Konzession stecken müssen. Denn um eine FMA-Konzession als Wertpapierfirma zu erhalten, braucht ein Unternehmen ein Eigenkapital von 50.000 Euro, das niemals unterschritten werden darf. „Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“, sagt Obling. Daher habe man bei Finabro intern einen zusätzlichen Puffer von 20.000 Euro definiert. „Dazu kamen noch einmal rund 25.000 Euro für diverse Gebühren und Beratungskosten“, erzählt der Gründer. Insgesamt habe man also rund 100.000 Euro in den Erhalt der Konzession investiert.

„Fit & Proper“-Prüfung: Zwei Wochen intensives Lernen

Anforderungen werden beim Ansuchen um die FMA-Konzession auch an die Unternehmensvorstände selbst gestellt. „Es gibt formelle Bedingungen zur Person des Vorstands, etwa bezüglich Ausbildung, die ich nicht zu 100 Prozent erfüllt habe. Auch da war die FMA sehr entgegenkommend und hat mir dafür etwa meine Kompetenzen im Tech-Bereich angerechnet“, erzählt Obling. Eine weitere persönliche Herausforderung gab es für ihn und Co-Founder Oliver Lintner dann noch am Ende des Prozesses. „Vorstände müssen eine sogenannte ‚Fit & Proper‘-Prüfung ablegen. Das ist eine Theorieprüfung, wo man fundierte Rechtskenntnisse beweisen muss“, erzählt Obling. Für ihn als Nicht-Muttersprachler sei das umso schwerer gewesen. „Ich habe mich dazu zwei Wochen lang zurückgezogen und intensiv gelernt. Christoph (Anm. Jeschke) hat mir Studentenfutter gebracht“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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