06.06.2018

FMA-Konzession für Finabro: 1 Jahr, 100.000 Euro und eine Theorie-Prüfung

Das Wiener Startup Finabro erhält als erstes eigenständiges österreichisches FinTech eine Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Vermögensverwalter (formell: Wertpapierfirma). Wir sprachen dazu mit Co-Founder Søren Obling.
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Finabro erhält FMA-Konzession
(c) Finabro: Die Co-Founder Søren Obling und Oliver Lintner

„Kein Schmäh – es war ein total angenehmer Prozess“, erzählt Søren Obling. Der gebürtige Däne ist Co-Founder des Wiener FinTech-Startups Finabro, das sich nun als erstes seiner Art in Österreich eine FMA-Konzession als Vermögensverwalter – oder wie es rechtlich korrekt heißt, als Wertpapierfirma – holte. Diese berechtigt das Startup unter anderem zur „Anlageberatung“ und zur „Portfolioverwaltung“. „Das bedeutet: Wir können nun im Namen der Kunden handeln“, erklärt Obling. Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher FMA-Konzessionen, etwa für Banken und Versicherungen. „Andere Konzessionen sind ’stärker‘ als unsere. Eine Bank etwa, darf Kundengelder entnehmen. Wir dürfen sie nur verwalten“, erläutert der Gründer.

+++ Finabro: Wiener FinTech-Startup mit “Service, das sonst nur Reiche bekommen” +++

„Mussten Umsätze bislang teilen“

Dafür war Finabro bislang auf einen Partner angewiesen, der über eine entsprechende Konzession verfügt. Denn das Startup bietet verschiedene Anlageprodukte, etwa zur Altersvorsorge oder zur Kindervorsorge an. Dazu nutzt Finabro Fonds-gebundene Lebensversicherungen, was auch den Versicherungskonzern Uniqa als Investor anzog. Dass man nun über die eigene FMA-Konzession verfügt, bringt – so Obling – nicht nur mehr Freiheit in der Gestaltung des Produkts. „Wir mussten die Umsätze bislang mit dem Partnerunternehmen teilen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall“, erzählt er. Zur Umsetzung musste eine eigene Gesellschaft gegründet werden – die Finabro Vermögensverwaltungs GmbH.

Business-Modell auf FMA-Konzession angewiesen

Sich die Konzession zu holen sei von Beginn an im Business Modell geplant gewesen. „Wir haben unsere Preise von Anfang an niedrig angesetzt, damit rechnend, dass wir ab dem zweiten Jahr die FMA-Konzession haben. Unser Modell würde ohne sie nicht aufgehen“, sagt Obling. Entsprechend ändere sich nun auch vordergründig nicht viel am Produkt. „Ich kann Finabro natürlich nicht mit N26 vergleichen. Aber in diesem Punkt haben wir nun eine ähnliche Entwicklung. N26 hat als Vermittler von Wirecard begonnen. Als sie die eigene Banklizenz bekommen haben, hat sich das Produkt nicht geändert, sie hatten dann aber mehr Flexibilität und geringere Kosten“, sagt der Gründer. Bis man in die schwarzen Zahlen käme, werde es trotz reduzierter Kosten noch einige Jahre dauern. Nun stehe die Expansion innerhalb der EU, zunächst nach Deutschland, an, die mit der Lizenz dank Passporting-Regel nun leichter sei.

Fast ein Jahr – „verhältnismäßig sehr schnell“

Fast ein Jahr hat der Prozess, den Obling – wie eingangs erwähnt – als „total angenehm“ empfand, gedauert. Erste Gespräche habe es im Juli 2017 gegeben. Im August sei die formelle Antragstellung erfolgt. Im Mai erhielt man den Konzessionsbescheid. „Das war verhältnismäßig sehr schnell. Die FMA war sehr bemüht und unterstützend“, sagt Obling. Schließlich sei es für die Finanzmarktaufsicht auch ein interner Testcase gewesen, bei dem man wahrscheinlich viel dazugelernt habe. Der Gründer räumt ein: „Natürlich mussten wir auch sehr viel Arbeit reinstecken“. Vier große Hearings habe es im Zuge des Prozess gegeben, dazu viele Zwischengespräche. „Das erste Hearing war ähnlich wie ein Investoren-Pitch. Wir mussten erklären was wir warum machen“.

„Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“

Rund 100.000 Euro Kosten

Auch finanziell habe man einiges in den Erhalt der Konzession stecken müssen. Denn um eine FMA-Konzession als Wertpapierfirma zu erhalten, braucht ein Unternehmen ein Eigenkapital von 50.000 Euro, das niemals unterschritten werden darf. „Wenn man auf 49.900 Euro unten ist, bekommt man eine Verwarnung. Die Konzession kann dann sehr schnell entzogen werden“, sagt Obling. Daher habe man bei Finabro intern einen zusätzlichen Puffer von 20.000 Euro definiert. „Dazu kamen noch einmal rund 25.000 Euro für diverse Gebühren und Beratungskosten“, erzählt der Gründer. Insgesamt habe man also rund 100.000 Euro in den Erhalt der Konzession investiert.

„Fit & Proper“-Prüfung: Zwei Wochen intensives Lernen

Anforderungen werden beim Ansuchen um die FMA-Konzession auch an die Unternehmensvorstände selbst gestellt. „Es gibt formelle Bedingungen zur Person des Vorstands, etwa bezüglich Ausbildung, die ich nicht zu 100 Prozent erfüllt habe. Auch da war die FMA sehr entgegenkommend und hat mir dafür etwa meine Kompetenzen im Tech-Bereich angerechnet“, erzählt Obling. Eine weitere persönliche Herausforderung gab es für ihn und Co-Founder Oliver Lintner dann noch am Ende des Prozesses. „Vorstände müssen eine sogenannte ‚Fit & Proper‘-Prüfung ablegen. Das ist eine Theorieprüfung, wo man fundierte Rechtskenntnisse beweisen muss“, erzählt Obling. Für ihn als Nicht-Muttersprachler sei das umso schwerer gewesen. „Ich habe mich dazu zwei Wochen lang zurückgezogen und intensiv gelernt. Christoph (Anm. Jeschke) hat mir Studentenfutter gebracht“.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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