25.03.2024
MOBILITÄT

FlyNow Aviation: Salzburger eCopter-Startup plant erste Cargoflüge in Saudi Arabien für 2025

Mit einem kleinen eCopter will das Salzburger Startup FlyNow Aviation die Mobilität im urbanen Raum auf die Luft erweitern. COO und Co-Founderin Yvonne Winter hat uns mehr zu den Wachstumsplänen des Unternehmens erzählt.
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COO Yvonne Winter und CEO Jürgen Greil | (c) FlyNow
COO Yvonne Winter und CEO Jürgen Greil | (c) FlyNow

Das in Salzburg ansässige Startup FlyNow Aviation arbeitet an einem kleinen eCopter, der bis zu zwei Passagiere oder Cargo durch die Luft fliegen soll. Ohne Pilot:in soll es auf festgelegten Routen automatisiert hauptsächlich durch den urbanen Raum gehen. Mensch und Fracht sollen so zum Preis einer Taxifahrt von A nach B gebracht werden.

Co-Founder und CEO Jürgen Greil war zuvor in der Automobilindustrie bei Opel, Porsche, BMW und bei Great Wall Motors China tätig. Dabei hat er sich um die Entwicklung von innovativen Fahrzeugen und die Industrialisierung dieser Autos gekümmert. Dieses Knowhow hat Greil mit in das 2019 gegründeten Startup FlyNow Aviation gebracht und mit seinen Kolleg:innen so einiges anders gemacht als konkurrierende Unternehmen in der Sparte.

Geräuschlos, günstig, grün

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sollen die eCopter rund eine halbe Stunde emissionsfrei unterwegs sein können. Die eVTOL (Electrical Vertical Takeoff and Landing) von FlyNow Aviation erreichen eine Flughöhe von 150 bis 300 Metern. Dabei sind die von zwei Rotoren getragenen Kabinen auch verhältnismäßig leise. FlyNow Co-Founderin und COO Yvonne Winter zum brutkasten: „Selbst beim Abheben, wo die Rotoren auf voller Leistung arbeiten, sind die eCopter nicht lauter als ein Auto, was mit 50km/h an Ihnen vorbeifährt. Mit FlyNow setzen wir eine neue Benchmark, was Geräuschentwicklung angeht.“

(c)FlyNow

Durch die Klassifizierung als Helicopter anstelle einer Drohne sieht sich das Startup gegenüber der Konkurrenz im Vorteil, weil die Regulierung dafür schon gegeben sind. Die Klassifizierungsstufe 2 der European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat das Startup im letzten Jahr erhalten. Außerdem arbeitet FlyNow mit der Austro Control zusammen. Bei den Zulieferern hat das Salzburger Unternehmen von Beginn an darauf geachtet, dass diese aerozertifiziert sind und sie auch eng in die Entwicklung der Flugtaxis miteingebunden werden. Aufgrund dieser Gemengelage schaffe man es schneller in die Produktion einzusteigen, so Winter gegenüber brutkasten.

Ausstehende Finanzierungsmittel von 250 Mio. Euro

Aktuell steht FlyNow aus wirtschaftlicher Sicht auf gesicherten Beinen. Bisher sind in das Unternehmen laut COO Winter finanzielle Mittel im zweistelligen Millionenbereich geflossen. Dabei gibt es eine starke finanzielle Aufwendung der Founder:innen selbst, sowie Kapital von Venture-Capital Gesellschaften aus den USA und Deutschland – unter anderem ist laut Firmenbuch Square One beteiligt.

Obwohl die Kosten im Vergleich zu einigen Mitbewerber:innen geringer ausfallen, ist die Luftfahrt ein kapitalintensives Feld. Yvonne Winter rechnet mit einem weiteren finanziellen Aufwand für FlyNow in einer Höhe von rund 250 Millionen. Etwas frustriert zeigte sich die Gründerin von dem europäischen Umfeld: „Wir haben es ganz lange probiert und gesagt wir wollen uns aus Europa heraus finanzieren und wachsen. Das lassen wir jetzt aber einfach bleiben, weil das ist eine Dead-End-Road. Deshalb orientieren wir uns nun in andere Regionen, wie etwa GCC.“

Lufttaxis als zukünftige Unternehmensflotte

Nicht nur in der Finanzierung spielt GCC für FlyNow eine wichtige Rolle. Nächstes Jahr sollen Cargoflüge im Rahmen eines Sandboxprojektes in Saudi-Arabien und in den Vereinten Arabischen Emiraten erfolgen. Auch als potenzielle Kund:innen sind in der Region zu finden. USA oder China sind das Salzburger Startup momentan kein Thema. Aufgrund der Zertifizierung der EASA, kann FlyNow mit ihrem eVTOL nur in Regionen operieren, die diese Richtlinien auch anerkennen.

FlyNow ist mit seinem Produkt im B2B-Bereich tätig und bietet seine eCopter einerseits an Geschäftskund:innen an, die beispielsweise mehrere Standorte in einer Stadt haben. Andererseits sollen die Modelle auch als Flugtaxi fungieren und über eine Plattform buchbar sein. Ähnlich wie Uber, welche Winter im Gespräch mit dem brutkasten erwähnt. Erste Modelle werden laufend auf einschlägigen Events der Öffentlichkeit präsentiert – unter anderem wird das Startup auch am World Venture Forum 2024 Anfang Juli in Kitzbühel vertreten sein.

COO Yvonne Winter in einer Kabine (c)FlyNow

Mit der ersten serienreifen Produktion rechnet die Co-Founderin Winter in rund zweieinhalb Jahren mit 7.000 Exemplaren. Diese soll in den folgenden Jahren stetig ausgebaut werden, bis eine Produktion von 30.000 Exemplaren jährlich erreicht ist. „Der Bedarf ist definitiv da“, so Winter. Ein eCopter von FlyNow soll dann im Preissegment eines Mittelklassewagens angesetzt sein. „Zu Beginn sind wir natürlich aufgrund der geringeren Produktionskapazitäten etwas teurer. Insgesamt wollen wir aber ein Angebot an die breite Masse der Bevölkerung bieten“, sagt Yvonne Winter.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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