25.03.2024
MOBILITÄT

FlyNow Aviation: Salzburger eCopter-Startup plant erste Cargoflüge in Saudi Arabien für 2025

Mit einem kleinen eCopter will das Salzburger Startup FlyNow Aviation die Mobilität im urbanen Raum auf die Luft erweitern. COO und Co-Founderin Yvonne Winter hat uns mehr zu den Wachstumsplänen des Unternehmens erzählt.
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COO Yvonne Winter und CEO Jürgen Greil | (c) FlyNow
COO Yvonne Winter und CEO Jürgen Greil | (c) FlyNow

Das in Salzburg ansässige Startup FlyNow Aviation arbeitet an einem kleinen eCopter, der bis zu zwei Passagiere oder Cargo durch die Luft fliegen soll. Ohne Pilot:in soll es auf festgelegten Routen automatisiert hauptsächlich durch den urbanen Raum gehen. Mensch und Fracht sollen so zum Preis einer Taxifahrt von A nach B gebracht werden.

Co-Founder und CEO Jürgen Greil war zuvor in der Automobilindustrie bei Opel, Porsche, BMW und bei Great Wall Motors China tätig. Dabei hat er sich um die Entwicklung von innovativen Fahrzeugen und die Industrialisierung dieser Autos gekümmert. Dieses Knowhow hat Greil mit in das 2019 gegründeten Startup FlyNow Aviation gebracht und mit seinen Kolleg:innen so einiges anders gemacht als konkurrierende Unternehmen in der Sparte.

Geräuschlos, günstig, grün

Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sollen die eCopter rund eine halbe Stunde emissionsfrei unterwegs sein können. Die eVTOL (Electrical Vertical Takeoff and Landing) von FlyNow Aviation erreichen eine Flughöhe von 150 bis 300 Metern. Dabei sind die von zwei Rotoren getragenen Kabinen auch verhältnismäßig leise. FlyNow Co-Founderin und COO Yvonne Winter zum brutkasten: „Selbst beim Abheben, wo die Rotoren auf voller Leistung arbeiten, sind die eCopter nicht lauter als ein Auto, was mit 50km/h an Ihnen vorbeifährt. Mit FlyNow setzen wir eine neue Benchmark, was Geräuschentwicklung angeht.“

(c)FlyNow

Durch die Klassifizierung als Helicopter anstelle einer Drohne sieht sich das Startup gegenüber der Konkurrenz im Vorteil, weil die Regulierung dafür schon gegeben sind. Die Klassifizierungsstufe 2 der European Union Aviation Safety Agency (EASA) hat das Startup im letzten Jahr erhalten. Außerdem arbeitet FlyNow mit der Austro Control zusammen. Bei den Zulieferern hat das Salzburger Unternehmen von Beginn an darauf geachtet, dass diese aerozertifiziert sind und sie auch eng in die Entwicklung der Flugtaxis miteingebunden werden. Aufgrund dieser Gemengelage schaffe man es schneller in die Produktion einzusteigen, so Winter gegenüber brutkasten.

Ausstehende Finanzierungsmittel von 250 Mio. Euro

Aktuell steht FlyNow aus wirtschaftlicher Sicht auf gesicherten Beinen. Bisher sind in das Unternehmen laut COO Winter finanzielle Mittel im zweistelligen Millionenbereich geflossen. Dabei gibt es eine starke finanzielle Aufwendung der Founder:innen selbst, sowie Kapital von Venture-Capital Gesellschaften aus den USA und Deutschland – unter anderem ist laut Firmenbuch Square One beteiligt.

Obwohl die Kosten im Vergleich zu einigen Mitbewerber:innen geringer ausfallen, ist die Luftfahrt ein kapitalintensives Feld. Yvonne Winter rechnet mit einem weiteren finanziellen Aufwand für FlyNow in einer Höhe von rund 250 Millionen. Etwas frustriert zeigte sich die Gründerin von dem europäischen Umfeld: „Wir haben es ganz lange probiert und gesagt wir wollen uns aus Europa heraus finanzieren und wachsen. Das lassen wir jetzt aber einfach bleiben, weil das ist eine Dead-End-Road. Deshalb orientieren wir uns nun in andere Regionen, wie etwa GCC.“

Lufttaxis als zukünftige Unternehmensflotte

Nicht nur in der Finanzierung spielt GCC für FlyNow eine wichtige Rolle. Nächstes Jahr sollen Cargoflüge im Rahmen eines Sandboxprojektes in Saudi-Arabien und in den Vereinten Arabischen Emiraten erfolgen. Auch als potenzielle Kund:innen sind in der Region zu finden. USA oder China sind das Salzburger Startup momentan kein Thema. Aufgrund der Zertifizierung der EASA, kann FlyNow mit ihrem eVTOL nur in Regionen operieren, die diese Richtlinien auch anerkennen.

FlyNow ist mit seinem Produkt im B2B-Bereich tätig und bietet seine eCopter einerseits an Geschäftskund:innen an, die beispielsweise mehrere Standorte in einer Stadt haben. Andererseits sollen die Modelle auch als Flugtaxi fungieren und über eine Plattform buchbar sein. Ähnlich wie Uber, welche Winter im Gespräch mit dem brutkasten erwähnt. Erste Modelle werden laufend auf einschlägigen Events der Öffentlichkeit präsentiert – unter anderem wird das Startup auch am World Venture Forum 2024 Anfang Juli in Kitzbühel vertreten sein.

COO Yvonne Winter in einer Kabine (c)FlyNow

Mit der ersten serienreifen Produktion rechnet die Co-Founderin Winter in rund zweieinhalb Jahren mit 7.000 Exemplaren. Diese soll in den folgenden Jahren stetig ausgebaut werden, bis eine Produktion von 30.000 Exemplaren jährlich erreicht ist. „Der Bedarf ist definitiv da“, so Winter. Ein eCopter von FlyNow soll dann im Preissegment eines Mittelklassewagens angesetzt sein. „Zu Beginn sind wir natürlich aufgrund der geringeren Produktionskapazitäten etwas teurer. Insgesamt wollen wir aber ein Angebot an die breite Masse der Bevölkerung bieten“, sagt Yvonne Winter.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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