21.10.2017

flying tent: Weiteres, sechsstelliges Investment

Das Einmann-Zelt „flying tent"aus Kärnten, das man man zwischen Bäumen aufhängen und als Hängematte sowie Regen-Poncho verwenden kann, setzt seine Erfolgsserie ungebrochen fort – mit frischem Kapital vom Kärntner Wirtschaftsförderungsfond.
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(c) flying tent

Schon das flying tent-Gründungsteam besteht aus Naturliebhabern und Freigeistern. Somit lag die Entwicklung eines Outdoor-Gadgets, das multifunktional ist, und sowohl als Hängematte ohne „Dach“, als auch als Zelt verwendet werden kann, sehr nahe. Das Ergebnis ist heute eine Kombination aus Regenponcho, Hängematte, Schwebe- und Biwakzelt, wie das Unternehmen selbst beschreibt. Und es ist zudem als Pop up Zelt in Sekunden aufgebaut. Nun hat das Kärntner Outdoor Unternehmen Campfire Outdoors GmbH für weiteres Wachstum frisches Kapital vom Kärntner Wirtschaftsförderungsfond erhalten.

+++ 2 Minuten 2 Millionen: Startup haut Michael Altrichter in Sendung 6 um +++

Wie am Schnürchen

Finanziell steht das Start-up momentan auf soliden Beinen. Eine 150.000 Euro Investition im Oktober 2015 und im Rahmen der Puls4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen” half dem Startup aber erst so richtig auf die Beine. Im November darauf wurde gegründet. Mit der Show kamen auch die Investoren Heinrich Prokop – der auch als strategischer Investor mit Rat und Tat zur Seite steht – sowie Hans Peter Haselsteiner, der allerdings eher Geldgeber als Berater ist, an Board. Und nach der Show startete im Frühjahr 2016 eine Kickstarter-Crowdfunding-Kampagne, die überaus erfolgreich war und einen Umsatz über 471.000 Euro generierte – das entspricht etwa 3.200 verkauften Stück.

Born Global Champion

Nach der erfolgreichen Kickstarterkampagne gewann das Produkt flying tent zudem auf der weltweit größten Sportmesse in München den ISPO Brand New Award. Außerdem übergaben der Wirtschaftskammerpräsident Dr. Christoph Leitl und der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer dem Unternehmen im Juni dieses Jahres den Award „BornGlobalChampion“. Im Oktober wurde der neue Webshop von der Kärntner Wirtschaftskammer mit dem Top of Wepshop Award 2017 ausgezeichnet.

Weitere Produkte für Outdoor Fans

Das Produktsortiment soll bald um innovatives Equipment rund um das Leben im Freien erweitert werden. Besonders Produkte für das kommende Frühjahr sollen perfekt auf die Bedürfnisse von Outdoor-Fans abestimmt sein. Mehr will das Unternehmen im Moment noch nicht verraten. Der heutzutage schwierige Weg, anstatt Apps echte innovative Produkte zu entwickeln, scheint beinahe altmodisch, doch das muss es nicht sein. „Produktinnovationen im Hardware- und Outdoorbereich lassen sich online gut vermarkten.“ meint Geschäftsführer David Dietrich, der damit die Fokussierung des Unternehmens auf Onlineverkäufe unterstreicht.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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