10.03.2015

Flyer für Werbezwecke verteilen – Darf man das denn?

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Man muss einiges beachten, wenn man Flyer verteilen möchte.

Für Startups in der Anfangsphase sind die richtigen Werbemaßnahmen überlebenswichtig. Nur mit der richtigen Marketing-Strategie werden Kunden auf das Produkt aufmerksam. Einfach und kostengünstig sind Werbemaßnahmen wie beispielsweise Flyer. Wenn man die Flugblätter dann noch selbst oder mit dem eigenen Team verteilen geht, kann man die Kosten sehr gering halten – allerdings nur, wenn man im Vorfeld einige Regeln beachtet.

In Österreich muss man eine Bewilligung einholen, um Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen zu verteilen. Diese muss man bei den Gemeindebehörden ansuchen. (In Statutarstädten beim Magistrat – in Wien bei der MA46)

Der Antrag muss vor der geplanten Aktion gestellt werden:

– mindestens 3 Wochen vorher, wenn die Flyer direkt an Autofahrer in einem Kreuzungsbereich verteilt werden sollen, bzw. an Passanten in einer Fußgängerzone

– mindestens 10 Tage vorher in allen anderen Fällen.

Da es hier keine einheitlichen Richtlinien gibt, sollte man sich in anderen Städten und Gemeinden beim Gemeindeamt oder Magistrat erkundigen. Ein Belegexemplar ist jedenfalls mitzubringen. Nähere Informationen und ein genauer Kriterienkatalog für Wien findet sich hier.

Möchte man Flyer an parkende Autos anbringen, ist ebenfalls in Wien die MA46 zuständig. (Sonst die Gemeinde-Behörden/das Magistrat). Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Fahrzeughalters. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich. Darum ist an dieser Stelle von einem Verbot auszugehen. Bringt man trotzdem Flyer an, kann es zu Anzeigen der Autobesitzer kommen.

Darf man Flugblätter auf Privatgrund verteilen?

Nicht selten sieht man Flyer-Verteiler vor Schulen, Parkplätzen oder Einkaufszentren. Wenn man Flyer auf privaten Plätzen verteilen möchte, muss man zuerst die Einwilligung des Grundbesitzers einholen.

Tipp: Noch bevor es an die Verteilung geht, muss bei der Gestaltung der Flyer beachtet werden, dass auch hier die Impressumspflicht besteht. Das bedeutet, dass man Namen bzw. Firma des Medieninhabers (Verantwortlicher für den Inhalt) und des Herstellers (z.B. Druckerei), vermerken muss, sowie dessen Ort und Sitz. Ein Verweis auf die Website ist nicht ausreichend.

Zum Thema „Impressumspflicht“ geht es hier weiter >> Das korrekte Impressum

Weiterführende Information: WKO, wien.at

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(c) x-tention / syndena

In den Kliniken liegt medizinisches Wissen aus Jahrzehnten überwiegend als Freitext vor. Für systematische Auswertungen und Forschung ist es damit nur mit erheblichem manuellem Aufwand nutzbar. Genau hier setzt syndena an: Das Unternehmen wandelt gewachsene klinische Dokumentation über einen KI- und NLP-gestützten Prozess mit menschlicher Qualitätssicherung in eine konsistente, interoperable Datenbasis um. Die so entstehenden Real World Data sollen laut Aussendung klinische Forschung und Versorgungsanalysen unterstützen, ohne die klinische Beurteilung zu ersetzen. Möglich werden sollen dadurch ein besseres Verständnis der Wirksamkeit von Therapien in der Versorgung sowie eine breitere Patientenrepräsentation.

Health-IT-Gruppe mit rund 850 Beschäftigten

Mit der nun verkündeten Mehrheitsübernahme erweitert x-tention sein Lösungsportfolio im Umfeld klinischer Daten. Die 2001 von Herbert Stöger gegründete Gruppe ist tief im Bereich Gesundheits-IT verankert: Sie deckt unter anderem Datenmanagement, ELGA, Konnektivität und Managed Services ab und betreut nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Kunden im Gesundheitswesen. Heute beschäftigt x-tention rund 850 Mitarbeiter:innen in Österreich, der Schweiz, Deutschland und England sowie in einem Office im Silicon Valley. Erst im Mai berichtete brutkasten über das von x-tention mitgegründete Cybersecurity-Startup SecurITe, das eine Seed-Runde im niedrigen zweistelligen Millionenbereich abschloss (brutkasten berichtete).

syndena bleibt in Innsbruck verankert

Der Hauptsitz von syndena bleibt laut Aussendung in Innsbruck, auch Forschung und Entwicklung sollen weiterhin von Tirol aus vorangetrieben werden. Zugleich soll die Partnerschaft dem Unternehmen die überregionale und internationale Skalierung der Technologie ermöglichen. Zu Kaufpreis und genauer Beteiligungshöhe machen die Unternehmen keine Angaben.

Vorbereitung auf den European Health Data Space

Hintergrund der Beteiligung ist der European Health Data Space (EHDS): Ab 2029 gelten erste zentrale Bestimmungen, darunter Regeln für die Sekundärnutzung der meisten Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten. x-tention will österreichische Gesundheitseinrichtungen nach eigenen Angaben frühzeitig anschlussfähig an den Europäischen Gesundheitsdatenraum machen.

„Gesundheitsdaten sind das wertvollste und sensibelste Gut im System. Mit dem European Health Data Space rückt der verantwortungsvolle Umgang damit jetzt europaweit in den Fokus, und genau dafür holen wir syndena an Bord“, sagt Herbert Stöger, Geschäftsführer von x-tention.

Datenhoheit bleibt bei den Einrichtungen

Die Datenverarbeitung erfolgt laut den Unternehmen pseudonymisiert, die Datenhoheit verbleibt demnach bei der jeweiligen Einrichtung: Für Forschung und multizentrische Auswertungen werden Daten nur nach deren Freigabe bereitgestellt. Auf dieser Grundlage sollen auch Kooperationen mit Forschungs- und Life-Science-Partnern stattfinden. x-tention positioniert die Beteiligung zudem ausdrücklich als Gegenmodell zur Abhängigkeit von außereuropäischen Datenplattformen: europäisch, DSGVO-nativ und auf souveräner IT-Infrastruktur basierend.

„In den Krankenhäusern liegt ein jahrzehntelanger Wissensschatz, der bisher nur mit erheblichem Aufwand nutzbar ist. Wir machen ihn für Versorgung und Forschung systematisch nutzbar, ohne dass die Einrichtungen die Kontrolle über ihre Daten verlieren“, sagt Roman Weger, CEO von syndena.

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