10.03.2015

Flyer für Werbezwecke verteilen – Darf man das denn?

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Man muss einiges beachten, wenn man Flyer verteilen möchte.

Für Startups in der Anfangsphase sind die richtigen Werbemaßnahmen überlebenswichtig. Nur mit der richtigen Marketing-Strategie werden Kunden auf das Produkt aufmerksam. Einfach und kostengünstig sind Werbemaßnahmen wie beispielsweise Flyer. Wenn man die Flugblätter dann noch selbst oder mit dem eigenen Team verteilen geht, kann man die Kosten sehr gering halten – allerdings nur, wenn man im Vorfeld einige Regeln beachtet.

In Österreich muss man eine Bewilligung einholen, um Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen zu verteilen. Diese muss man bei den Gemeindebehörden ansuchen. (In Statutarstädten beim Magistrat – in Wien bei der MA46)

Der Antrag muss vor der geplanten Aktion gestellt werden:

– mindestens 3 Wochen vorher, wenn die Flyer direkt an Autofahrer in einem Kreuzungsbereich verteilt werden sollen, bzw. an Passanten in einer Fußgängerzone

– mindestens 10 Tage vorher in allen anderen Fällen.

Da es hier keine einheitlichen Richtlinien gibt, sollte man sich in anderen Städten und Gemeinden beim Gemeindeamt oder Magistrat erkundigen. Ein Belegexemplar ist jedenfalls mitzubringen. Nähere Informationen und ein genauer Kriterienkatalog für Wien findet sich hier.

Möchte man Flyer an parkende Autos anbringen, ist ebenfalls in Wien die MA46 zuständig. (Sonst die Gemeinde-Behörden/das Magistrat). Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Fahrzeughalters. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich. Darum ist an dieser Stelle von einem Verbot auszugehen. Bringt man trotzdem Flyer an, kann es zu Anzeigen der Autobesitzer kommen.

Darf man Flugblätter auf Privatgrund verteilen?

Nicht selten sieht man Flyer-Verteiler vor Schulen, Parkplätzen oder Einkaufszentren. Wenn man Flyer auf privaten Plätzen verteilen möchte, muss man zuerst die Einwilligung des Grundbesitzers einholen.

Tipp: Noch bevor es an die Verteilung geht, muss bei der Gestaltung der Flyer beachtet werden, dass auch hier die Impressumspflicht besteht. Das bedeutet, dass man Namen bzw. Firma des Medieninhabers (Verantwortlicher für den Inhalt) und des Herstellers (z.B. Druckerei), vermerken muss, sowie dessen Ort und Sitz. Ein Verweis auf die Website ist nicht ausreichend.

Zum Thema „Impressumspflicht“ geht es hier weiter >> Das korrekte Impressum

Weiterführende Information: WKO, wien.at

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