28.02.2019

Flugtaxis made in Austria gehen noch dieses Jahr in Serienproduktion

Der in Österreich ansässige Aerospace-Konzern FACC und der chinesische Tech-Konzern Ehang wollen bereits im August 2018 die Serienproduktion ihrer bemannten Drohne in Österreich starten. Die Öffentlichkeitsarbeit wird Puls4 übernehmen.
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Partnerschaft EHang, FACC, Puls4, bemannte Drohne, Flugtaxi
(c) EHang: So sieht die bemannte Drohne aus

„Ich bin davon überzeugt, dass autonomes Fliegen früher passieren wird, als autonomes Fahren“, sagt Robert Machtlinger, CEO des in Österreich ansässigen Aerospace-Konzerns FACC. Und es ist keine vage Vision, die er umreißt, sondern bereits ziemlich konkret. Im Herbst 2018 hatte der ATX-Konzern, der zu den 20 weltweit größten Zulieferern der Luftfahrtindustrie zählt, eine Kooperation mit dem chinesischen Flugtaxi-Pionier EHang gestartet. Bereits im August will man nun in die Serienproduktion der bemannten EHang-Drohne gehen – in Österreich. Man arbeite bei FACC dazu derzeit noch an der Optimierung der Aerodynamik und des Gewichts, erklärt Machtlinger.

+++ Per Drohne von A nach B: Volocopter bringt Lufttaxis in Großstädte +++

„Unser Management fliegt mit dem EHang bereits zur Arbeit“

16 Propeller mit 16 separaten E-Motoren bewegen das autonome Luftfahrzeug für zwei Personen. 25 bis 30 Minuten Flugdauer bei einer Höchstlast von 200 Kilogramm und einer Spitzengeschwindigkeit von 160 km/h sind derzeit mit dem Prototypen möglich. Er sei dabei leiser als eine Fotodrohne, sagt der FACC-CEO. Mittels Powercharging kann der Akku, zu dem man keine technischen Details nennen will, innerhalb von 15 Minuten auf 80 Prozent aufgeladen werden. In EHangs-Heimatstadt Guangzhou wird bereits seit einiger Zeit intensiv getestet. „Wir kommen bislang auf etwa 7000 Flugstunden, 2000 davon bemannt. Unser Management fliegt mit dem EHang bereits zur Arbeit“, erzählt Felix Lee, Overseas Manager bei EHang.

Erster Regelbetrieb bei Expo 2020 in Dubai

Genutzt werden dazu mit den örtlichen Behörden vereinbarte Flugkorridore. Solche soll es auch bei der Expo 2020 in Dubai geben, wo das Flugtaxi erstmals von einer breitere Öffentlichkeit als Shuttle genutzt werden soll. Schon jetzt sei EHang nach den absolvierten Flugstunden das weltweit führende Unternehmen in der neuen Branche, sagt Felix Lee. In Kooperation mit FACC wolle man sich dauerhaft an der Spitze positionieren. „Unser Vorteil ist, dass wir nicht in einen bestehenden Markt eindringen, sondern einen komplett neuen eröffnen“, sagt Lee.

300 EHangs bis Ende 2020

Seit 2015 wurden weltweit rund 70 Flugtaxi-Projekte gestartet. Man will bei EHang und FACC also nichts anbrennen lassen. „In den Jahren 2019 und 2020 ist die Produktion von 300 EHangs in Österreich geplant“, erklärt Robert Machtlinger. 2025 will man die Zahl 3000 erreichen. Dann soll der globale Markt laut Prognosen bereits bei 30 Milliarden US-Dollar stehen. „In diesem Jahr werden wir auch die österreichischen Montage-Linien duplizieren und lokale Produktionen in Nord-Amerika und Asien starten“, sagt der FACC-CEO. 2050 rechnet er dann mit einer weltweiten Gesamtzahl von 98.000 Drohnen aus dem Hause EHang/FACC.

Flugtaxi-Launch in Österreich erst später

Dennoch dürfte es im primären Produktionsland Österreich mit der Etablierung des Services etwas länger dauern. „Wir werden im asiatisch-pazifischen Raum starten, dann voraussichtlich in Südamerika launchen und erst später in Mitteleuropa loslegen“, sagt Machtlinger. Bezüglich notwendiger Regulatorien führe man aber bereits regelmäßige Gespräche mit den zuständigen nationalen und übernationalen (Luftfahrt-)Behörden.

„The Urban Air Mobility Project“: EHang beim 4GameChangers

Schon im April wird der EHang-Prototyp jedoch erstmals in Österreich öffentlich gezeigt. Besucher des 4GameChangers werden die Drohne in der Marxhalle besichtigen können. „Fliegen geht in der Halle leider nicht“, räumt Puls4-Chef Markus Breitenecker gegenüber dem brutkasten ein. Die Ausstellung der Drohne beim Festival ist Teil einer weitreichenden Kooperation zwischen Pro7-Sat1-Puls4, FACC und EHang, die heute verkündet wurde. Der Medienkonzern wird im Rahmen des Projekts „The Urban Air Mobility Project“ die gesamte Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Zunächst in Österreich, dann im DACH-Raum und in weiterer Folge europaweit.

PK The Urban Air Mobility Project - Lufttaxi-Kooperation FACC, EHang, Puls4
(c) derbrutkasten/Haris Dervisevic: Pressekonferenz mit (vlnr.) Markus Breitenecker (Puls4), Robert Machtlinger (FACC), Cora Tang (EHang) und Felix Lee (EHang)

Breitenecker: „Größte Disruption, die ich mir überhaupt vorstellen kann“

„Wir fungieren hier als Agentur, wie wir es mit 4GameChangers schon länger sind“, erklärt Breitenecker. Ziel der Kooperation sei es, eine Diskussion zum Thema in der breiten Öffentlichkeit anzustoßen und damit Akzeptanz zu schaffen. Laut einer internationalen Deloitte-Studie wären derzeit rund 48 Prozent der Befragten bereit, Flugtaxis zu nutzen. Es gibt also noch Potenzial nach oben. „Es ist die größte Disruption, die ich mir überhaupt vorstellen kann. Und es ist großartig, dass sie nicht vom Silicon Valley aus geht, sondern in einer österreichisch-chinesischen Kooperation passiert“, sagt Breitenecker.

⇒ Zu „The Urban Air Mobility Project“

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Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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