26.08.2019

Flughafen Klagenfurt: Alle Hintergründe zum geplanten 257.000 m² großen Tech-Park

Interview: Die LILIHILL Beteiligungs GmbH, Mehrheitseigentümerin des Flughafen Klagenfurts, möchte bis 2030 über eine Milliarde Euro in den Ausbau des Flughafens investieren. Teil des Megaprojekts ist auch der sogenannte 257.000 m² große AVIMOTION TecPark, in dem sich bis 2030 Technologie-Unternehmen aus den Bereichen autonome und alternative Mobilität sowie Aviatik ansiedeln sollen. Wir haben mit LILIHILL-Geschäftsführer Karl Georg Eisner über die Hintergründe des Projekts gesprochen.
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Accenture
(c) der brutkasten

Vergangene Woche sorgte eine Meldung rund um den Flughafen Klagenfurt für Schlagzeilen. Dessen Mehrheitseigentümerin, die LILIHILL Capital Beteiligung GmbH rund um den Kärntner Immobilieninvestor Franz Peter Orasch, hat angekündigt, bis 2030 über eine Milliarde Euro in den Ausbau des Flughafen Klagenfurts investieren zu wollen.

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Das Megaprojekt namens „Aviation City Klagenfurt“ soll nicht nur den Ausbau des Flughafens und dessen Abfertigungskapazität umfassen, sondern auch ein Messezentrum, ein Hotel, ein Logistikzentrum sowie einen Tech-Park, in dem sich Unternehmen aus den Bereichen autonome und alternative Mobilität sowie Aviatik ansiedeln sollen. In der finalen Ausbaustufe soll die Grundfläche des AVIMOTION TecPark rund 257.000 Quadratmetern betragen. Der brutkasten hat LILIHILL-Geschäftsführer Karl Georg Eisner zu den Hintergründen des Mega-Projekts befragt.

(c) leisure communications/APA-Fotoservice/Raunig: (v.l.n.r.): Christian Halm, Kay Kratky, Harald Stoutz, Peter Malanik, Karl Georg Eisner

Welche Unternehmen sollen sich vorwiegend im Tech-Park ansiedeln?

Karl Georg Eisner: Wir streben eine Mischung aus internationalen Unternehmen und Firmen, die bereits in Kärnten angesiedelt sind, an. Durch den starken Industrie-Cluster soll auch ein fruchtbares Biotop entstehen, in dem sich Start-ups aus dem Segment alternative Mobilität und Aviatik entfalten können.

Wurden dahingehend schon Gespräche mit Unternehmen geführt?

Karl Georg Eisner: Wir stehen in laufendem Austausch mit den Wirtschaftstreibenden der Region, die unserem Plan sehr positiv gegenüberstehen. Kürzlich hat erst die Industriellenvereinigung diesbezüglich betont, wie essenziell die Standortentwicklung für die Kärntner Wirtschaft ist. 

Gibt es Vorbilder in Europa an denen man sich bereits orientiert?

Karl Georg Eisner: Mit der AVIATION City Klagenfurt entwickeln wir ein Leuchtturmprojekt mit Vorbildwirkung. Wir planen und konzipieren einen komplett neuen Flughafen und Wirtschaftsstandort. Diese Planungsmöglichkeit hat kaum ein bestehender Flughafen. Dementsprechend wird unser Konzept einen neuen Standard für die symbiotische Verbindung aus Wirtschaft, Aviatik, Logistik und Tourismus setzen.

Sind Kooperationen mit Startup-Inkubatoren geplant?

Karl Georg Eisner: Wir stehen noch an einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung. Startups sind auf jeden Fall eine wesentliche Zielgruppe für den AVIMOTION TecPark, denen wir ein gutes Angebot machen werden. 

Sofern das Projekt Aviation-City-Klagenfurt nicht in seiner Gänze umsetzbar ist, wäre eine Umsetzung des Tech-Parks dennoch denkbar?

Karl Georg Eisner: Der Ausbau des Flughafens wird bereits nächstes Jahr starten und ist die erste Maßnahme unseres vierstufigen Ausbaukonzepts. Der AVIMOTION TecPark braucht einen leistungsfähigen, modernen Flughafen, um international attraktiv zu sein. Wir schaffen mit dem neuen Airport Klagenfurt die Basis für die restliche Entwicklung der AVIATION City Klagenfurt. 

Im Laufe der Woche haben sich zahlreiche Kritiker geäußert, die das Projekt Aviation-City als unrealistisch kritisierten. Wie entgegnen Sie der Kritik? 

Karl Georg Eisner: Wir haben die letzten Monate intensiv mit internationalen Experten gearbeitet und sind von der Machbarkeit überzeugt. Die AVIATION City Klagenfurt wird den gesamten Wirtschaftsraum positiv beleben. Für den Aviatik-Part haben wir mit Kay Kratky und Peter Malanik zwei ausgewiesene Luftfahrtexperten im Aufsichtsrat des Airport Klagenfurt, die das Projekt erfolgreich vorantreiben. 

Wie soll sich das Projekt finanzieren bzw. welche Schritte werden als nächstes von LILIHILL gesetzt, um das Projekt zu realisieren? 

Karl Georg Eisner: Einige Bereiche werden zeitnahe selbst Geld einspielen wie der Flugverkehr oder das Messegelände AVIFAIR oder das AVITEL Airport- und Messehotel. Damit können Investitionen auch aus dem Cashflow finanziert werden. Die Situation an den Finanzmärkten macht Finanzierungsmodelle zurzeit ebenfalls sehr attraktiv. Zudem gibt es Interessenten auf Investorenseite, mit denen wir Gespräche führen. In einem nächsten Schritt wird die Feinplanung realisiert, bevor es in die Ausschreibungsphase geht. Wir liegen aktuell sehr gut in allen Zeitplänen. 

Wurden bereits Machbarkeitsstudien hinsichtlich der Umsetzung durchgeführt?

Karl Georg Eisner: Ja, für alle Teilbereiche der AVIATION City Klagenfurt haben wir mit international anerkannten Experten die Realisierbarkeit geprüft und daraus unseren Masterplan entwickelt.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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