Nach dem Beschluss des Crowdfunding Alternativgesetz hieß es in der hiesigen Startup Community, dass dringend an einer Lösung für einen Business-Angel-Freibetrag gearbeitet werden müsse. Nur so könne eine florierende Szene garantiert werden. Am Montag hat Staatssekretär Harald Mahrer bei einer – von den meisten Medien leider unbemerkten – Pressekonferenz nun versprochen, den größten Wunsch der heimischen Start-up-Szene so bald wie möglich zu erfüllen.

Noch im Herbst soll laut Mahrer ein konkretes Modell erarbeitet werden, das wirksame steuerliche Anreize für Investitionen in junge, wachsende Unternehmen durch andere Unternehmen, Stiftungen oder auch Privatpersonen schafft. Dass dies kein leeres Versprechen bleiben darf, zeigt sich am gerade in Kraft getretenen Crowdinvesting-Gesetz.

Die Maschinerie der Politik braucht zwar lang, um in Bewegung zu kommen; aber wenn die Entscheidung endlich gefallen ist, ist ein Gesetzestext schnell geschrieben.

Ob Österreich dank der angekündigten Steuererleichterung für Startup-Investoren zum Mekka für Gründer wird und Wien dem Silicon Valley den Rang abläuft, steht noch in den Sternen. Doch so günstig wie jetzt standen diese noch nie: Mit dem Beteiligungsfreibetrag gesellt sich zu den bekannten Argumenten pro Austria – Lebensqualität, Förderlandschaft usw. – das Killerargument schlechthin: In Österreich gibt es ausreichend privates Kapital für Gründer.

Wie hoch der Business-Angel-Freibetrag ausfallen wird, ist noch offen. Die Junge Wirtschaft wünscht sich mindestens 50.000 €. Das wäre zu begrüßen, aber so viel Mut ist von den Entscheidungsträgern nicht zu erwarten – es dürfte eher auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag hinauslaufen. Denkbar wäre es auch, klein zu beginnen und die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit privater Investitionen in Star-ups erst später zu erhöhen. Wie auch immer – die Summe ist (fast) egal, wichtig ist die Message: Österreich steht zu Start-ups.

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