04.05.2021

Florian Haas wird neuer Startup-Verantwortlicher bei EY Österreich

Die Unternehmensberatung EY Österreich baut ihre Zusammenarbeit mit Startups weiter aus und bestellt den bisherigen Head of Brand, Marketing & Communications bei EY Österreich als neuen Leiter des "EY-Startup-Ökosystems". In seiner neuen Funktion als Startup-Verantwortlicher war Haas am Dienstag zu Gast im Brutkasten-Talk.
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Haas - EY Start-up Barometer
Florian Haas von EY im Brutkasten-Talk | (c) der brutkasten

Florian Haas ist bei EY Österreich kein Unbekannter: Der 33-jährige Wiener ist seit sechs Jahren für die Unternehmensberatung tätig und bekleidet aktuell die Position des Head of Brand, Marketing & Communications. Neben seiner bisherigen Position wird Haas ab sofort auch neuer Leiter des „EY-Startup-Ökosystem“.

In dieser neuen Funktion verantwortet Florian Haas ab sofort das Engagement von EY Österreich für junge Unternehmen, wozu beispielsweise der EY Entrepreneur Of The Year Award für Startup-Unternehmer oder das EY Startup-Barometer gehören, dessen jüngste Ausgabe erst unlängst präsentiert wurde.

Im Rahmen eines Hintergrund-Talks zu den Ergebnissen des EY Startup-Barometers war Haas heute, Dienstag, bereits zu Gast in seiner neuen Position als Startup-Verantwortlicher – siehe Video.

„Engagement für junge Unternehmen ausbauen“

Seit April 2021 ist Haas zudem Vizepräsident des PRVA (Public Relations Verband Austria). In dieser Funktion ist er auch für die PRVA Newcomer, die Young Professionals bis 30 Jahre, verantwortlich. Gemeinsam mit ihnen betreibt er den Blog „Brand-Beschleuniger“, mit dem die Autoren, Startups und Gründern Tipps für professionelle Markensteuerung, Marketing und Kommunikation geben.

Seine Expertise in Sachen Startups möchte Haas künftig auch dazu nutzen, um das Engagement von EY Österreich für junge Unternehmen noch stärker auszubauen. „Die Startup-Szene in Österreich hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt und ist mit rund 20.000 Beschäftigten eine absolute Schlüsselbranche für die Zukunft und Vielfalt des Wirtschaftsstandorts. Ich freue mich sehr darauf, mit dem EY-Startup-Ökosystem unser Engagement für junge Unternehmen weiter auszubauen und Gründern bzw. der heimischen Startup-Szene eine Bühne zu geben, beispielsweise durch den EY Entrepreneur Of The Year Award für Startup-Unternehmer oder das EY Startup Barometer als halbjährlichem Trendradar in Hinblick auf Finanzierungen“, so Haas.

Haas wird dabei von einem eigenen Team an EY Spezialisten unterstützt, die Startup-Gründer in unterschiedlichen Wachstumsphasen beraten. Dazu zählen unter anderem Finanzierung, Bewertung, (steuer-) rechtliche Beratung und Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen sowie Business Plänen.

Michael Schramm wird neuer Leiter des Innovationsmanagements

Um die gezielte Zusammenarbeit zwischen etablierten Unternehmen und Startups im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Ideen und Geschäftsmodelle zu fördern, hat EY zudem Michael Schramm zum „Leiter Innovationsmanagement“ ernannt. Schramm ist bei EY auf den Bereich technologische Transformation spezialisiert und ist Leiter des EY Blockchain Kompetenzzentrums für Österreich, Deutschland und die Schweiz.

„Als Brückenbauer zwischen Startups und etablierten Unternehmen wollen wir insbesondere dabei unterstützen, Kooperationen mit wechselseitigem Mehrwert einzugehen. Wir freuen uns sehr, mit Florian Haas und Michael Schramm beide Dimensionen unseres Engagements für Startups mit hervorragend geeigneten Verantwortlichen abzudecken“, so Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich über die Neubesetzungen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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