24.05.2022

Flocke: Gründer musste bis zu 40 Mal am Tag auf die Toilette

Ivan Cindric leidet an zwei Autoimmunerkrankungen und hat daher mit seinem Startup Flocke eine Lösung erschaffen.
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(c) Flocke: Flocke Gründer Ivan Cindric hilft Autoimmun-Erkrankten.

Es war ein ungesunder Lebensstil, den Flocke-Gründer Ivan Cindric lange Zeit pflegte. Fast Food, Alkohol und Arbeitsstress führten 2014 dazu, dass er zweimal die Woche an Durchfall litt. Er ignorierte seine Leiden lange Zeit, bis es dazu kam, dass er bis zu 40 Mal am Tag die Toilette aufsuchen musste. Er wurde schließlich mit Morbus Crohn diagnostiziert, einer chronisch entzündlichen Darmkrankheit.

Flocke: Hilfe gegen Morbus Crohn

Fünf Jahre lang verfolgte ihn ein regelmäßiger blutiger Durchfall, der sich erst änderte, als eine zweite Autoimmunkrankheit in sein Leben trat. 2018 bekam er rheumatoide Arthritis. Ein weiterer Schicksalsschlag, den der Gründer aber in etwas Positives verwandeln sollte.

Er raffte sich auf, las sich in das Thema Ernährung ein und gründete mit Flocke ein Startup, das Bio-Lebensmittel (Tee, Joghurt, Getränke, Brot und Müsli) produziert, die der Darmflora helfen sollen. Als Basis der Produktentwicklung dient hierbei das heimische Superfood Hafer. Die Zutaten stammen aus biologischer Landwirtschaft und werden von regionalen Partnern weiterverarbeitet.

Unterstützung für Autoimmun-Erkrankte

„Flocke ist eines der ersten Lebensmittelunternehmen, dass Autoimmun- und Darmerkrankte – speziell CED-Patient:innen – aktiv unterstützt. Für diese Personengruppe war es bis dato immer sehr schwer, sich im heutigen Lebensmittelhandel zurechtzufinden und die richtigen Produkte auszuwählen. Sie wird vom Lebensmittelhandel im Grunde nicht berücksichtigt“, beschreibt der Gründer auf der Website das Problem, das viele Betroffene kennen.

Der Gründer betont, dass es hierbei um kein medizinisches Wundermittel geht, das Heilung verspricht, sondern um die Verbesserung des Alltagslebens. Er selbst konnte durch die ballaststoffreiche Ernährung innerhalb eines halben Jahres seine Schübe drastisch reduzieren.


Wer mehr über Flocke erfahren will, hat heute Abend bei 2 Minuten 2 Millionen Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Guardmine und Seasy.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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