13.01.2023

Flocke: darmfreundlicher Eistee aus Salzburg nun österreichweit bei Bipa und Müller

Die verdauungsschonenden Bio-Produkte des Salzburger Startups Flocke waren schon bislang bereits bei Billa und Billa Plus gelistet.
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Flocke, Morbus Crohn, Autoimmun, Autoimmunerkrankung, Durchfall, Rheuma,
(c) Flocke: Flocke Gründer Ivan Cindric hilft Autoimmun-Erkrankten.

Der Salzburger Ivan Cindric leidet an der chronischen Darmkrankheit Morbus Crohn und ist damit einer von rund fünf Millionen Autoimmun-Patient:innen im deutschsprachigen Raum. Noch vor einigen Jahren musste er nach eigenen Angaben bis zu 40 Mal am Tag auf die Toilette. Schließlich stellte er seinen Lebensstil und seine Ernährung deutlich um und erzielte damit große Erfolge. Die Erkenntnisse in Sachen bekömmliche Nahrungsmittel setzt er seit einiger Zeit mit seinem eigenen Startup Flocke um – der brutkasten berichtete bereits mehrmals.

Bekömmlicher Apfel-Zitrone-Eistee nun bei Bipa und Müller

Das Salzburger Unternehmen bietet bislang zwei (Bio-)Produkte an: einen veganen Müsli-Snack und einen zuckerarmen Eistee mit Apfel-Zitronrn-Geschmack. Zweiterer kann nun österreichweit bei Bipa (150 Filialen) und Müller (100 Filialen) gekauft werden. „Wir wollen mit unseren Produkten eine natürliche und Dank Direktsäften bzw. sekundärer Pflanzenstoffen, die eine tolle Naturtrübung bieten, faserreiche Ernährungsalternative ermöglichen und freuen uns sehr, dass wir durch die Listungserfolge nun eine für uns sehr wichtige Zielgruppe erreichen“, kommentiert Gründer Cindric in einer Aussendung. Schon seit Herbst vergangenen Jahres sind Flocke-Produkte bei Billa und Billa Plus gelistet.

2 Minuten 2 Millionen-Erfolg für Flocke nur vor laufender Kamera?

Auch in der Fernsehshow 2 Minuten 2 Millionen kam das Startup vergangenes Jahr gut an. Zu den damals vor laufender Kamera getätigten Investment-Zusagen finden sich jedoch (noch) keine entsprechenden Beteiligungen in öffentlich zugänglichen Firmen-Daten. Zwar nicht mit einem Investment, aber mit Know-how unterstützt wird Flocke jedenfalls von Ex-2min2mio-Juror Heinrich Prokop, der mit Clever Clover eng mit der Billa- und Bipa-Mutter Rewe kooperiert. „Der Listungserfolg ist ein wichtiger und bedeutsamer Schritt für das junge Unternehmen“, kommentiert er.

Expansion nach Deutschland als nächster Schritt

Und Cindric ortet einen immer größeren Trend zu bewusster Ernährung auch abseits der Kernzielgruppe. „Wir sprechen zwar überwiegend Frauen in den Zwanzigern an, mittlerweile geht das Interesse aber weit über diese Gruppe hinaus“, so der Gründer. Dieses Jahr will Flocke auch in Deutschland Fuß fassen. „Wir stehen bereits seit einiger Zeit in Gesprächen mit weiteren potenziellen Vertriebspartnern, sowohl hierzulande als auch im Nachbarland Deutschland. Wir sind sehr zuversichtlich, dass bald die nächsten Expansionsschritte folgen werden“, sagt Cindric. Zudem arbeite man an weiteren Produkten. Eine zweite Eistee-Sorte soll im April auf den Markt kommen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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