06.04.2022

FlexKap: „Österreich wird kein Innovationsparadies, weil man eine neue Rechtsform einführt“

Der auf Startups spezialisierte Wiener Anwalt Christof Strasser erläutert im Interview, warum er die neue Rechtsform "FlexKap" für nicht notwendig hält und wo er stattdessen Prioritäten sieht.
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Christof Strasser hat eine andere Meinung zur FlexKap | (c) 42law
Christof Strasser hat eine andere Meinung zur FlexKap | (c) 42law

Sie wurde viele Jahre lang von Vertreter:innen der Startup-Szene gefordert: die neue Rechtsform speziell für Startups. Seit einiger Zeit wurde im Justizministerium unter Einbindung verschiedener Player tatsächlich daran gearbeitet, zunächst unter dem Arbeitstitel „Austria Limited“, später als „Flexible Kapitalgesellschaft“ bzw. „FlexKap“. Im März wurde dann der Entwurf vorgelegt – und sorgte für viel Kritik aus der Szene. Entscheidende Punkte seien nicht umgesetzt, so der Tenor. Besonders kritisiert wird, dass weiterhin eine weitgehende Notariatspflicht besteht und dass die Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung nicht adäquat umgesetzt wurde.

Doch nicht jeder im heimischen Startup-Ökosystem schließt sich dieser Kritik an. Eine ganz andere Meinung vertritt der auf Startups spezialisierte Wiener Anwalt Christof Strasser von der Kanzlei 42law, wie er im brutkasten-Interview darlegt. Er betreut zahlreiche heimische Startups juristisch und arbeitet dabei mit LegalTech-Lösungen, etwa für die Rot-Weiß-Rot-Karte (42migration). Im Gespräch erklärt er, warum er die FlexKap für „nicht notwendig“ hält, warum der Notariatsakt „eine sinnvolle Sache“ ist und was es aus seiner Sicht dringender für die österreichischen Startups braucht.


Viele Stimmen aus der Startup-Szene fordern eine neue Rechtsform, die noch weiter geht als der aktuelle Entwurf zur FlexKap. Du siehst dies anders. Warum?

Zum einen ist eine völlig neue Rechtsform nicht notwendig. So wie ein Hoodie noch kein Startup macht, wird aus Österreich nicht deshalb ein Innovationsparadies, weil man eine Rechtsform einführt, die ein bisschen mehr nach Kalifornien riecht. Ich berate die Startup-Szene in Österreich seit 13 Jahren und glaube, dass manche politischen Player die Einführung einer neuen Rechtsform als Fashion-Thema betreiben, das bei bestimmten Gruppen schnelle Erfolge verspricht. An den für den Wirtschaftsstandort wirklich wichtigen, strukturellen Fragen geht das aber vorbei.

Zum anderen sind viele Dinge, die an der GmbH lautstark kritisiert werden, in Wahrheit sinnvolle Regelungen, die richtigen und wichtigen Regelungszielen dienen. Man sollte daher mehr darüber nachdenken, wie man diese Konzepte besser umsetzt und nicht „den Notariatsakt abschaffen“, nur weil es ein einfacher Slogan ist, der nicht viel Arbeit macht.

Eines der wichtigsten Pro-Argumente für die neue Rechtsform ist das Thema Mitarbeiterbeteiligung. Braucht es da keine bessere Regelung?

Ich glaube nicht, dass die leichtere Beteiligung von Mitarbeitern an Startups, als Ausgleich für strukturell niedrigere Gehälter, ein dringendes Thema ist. Ich komme nicht aus dieser politischen Ecke, aber Beiträge von Arbeiterkammer und ÖGB haben mich ein bisschen sensibilisiert und nachdenken lassen. Es geht doch eigentlich um Folgendes:

Zum Beispiel kommen in zehn Startups je zehn Mitarbeiter für eine Beteiligung in Frage. Davon erhalten vielleicht gerade mal drei Mitarbeiter einen Anteil, der bei einem erfolgreichen Exit mehr bewirkt als einen Ausgleich für die jahrelang akzeptierte, „startup-übliche“ Gehaltseinbuße. Von zehn Startups ist bekanntlich auch nur eines erfolgreich. Und das heißt im Ergebnis, dass wir für 97 von 100 Mitarbeitern mit Mitarbeiterbeteiligung und damit verknüpften niedrigeren Gehältern in Wahrheit nichts weiter bewirken als eine Beteiligung am Downside-Risiko, wenn es nichts wird.

Während also der Wert von Notariatsakten unbestreitbar ist, ist die User Journey, der österreichische Gründer und GmbH-Gesellschafter ausgeliefert sind, natürlich absolut inakzeptabel.

Österreich ist das Land mit den weltweit bei weitem höchsten Förderungen für Startups. Wie wäre es, wenn wir diese Förderungen ein wenig kanalisieren und Regelungen entwickeln – Stichwort: Entfall der Lohnnebenkosten für New Hires in den ersten Jahren – die es für Startups leistbar machen, ordentliche Gehälter zu zahlen? Ist es wirklich unser dringendstes gesellschaftliches Problem, jungen Leuten – „Existenz“-Gründern nämlich –, die sich mit ihrem ersten Job gerade mal eine Shoebox als Wohnung leisten können, ihre niedrigen Gehälter festzuzurren, indem wir ihnen ein Lottoticket für 0,25 Prozent an einem Startup ausstellen? Sprecht mal mit den Angestellten von Startups, was ihnen lieber wäre – ein höheres Gehalt oder ein Share am Arbeitgeber?

Kritisiert werden an der GmbH auch häufig die von dir bereits erwähnten Notariatsakte bei Gründung und Änderung der Besitzverhältnisse…

Dies ist ein wunderbares Beispiel, weil sich so leicht erklären lässt, warum der Notariatsakt eine sinnvolle Sache ist und das Problem eigentlich woanders liegt.

Der Notariatsakt soll bekanntlich davor schützen, übereilt und schlecht dokumentiert Anteile zu übertragen. Viele behaupten, das sei kein Problem, aber das stimmt nicht! Da ich auch in New York als Anwalt zugelassen bin und einige Jahre in US-Kanzleien gearbeitet habe, beraten wir auch oft Gründungen und Transaktionen nach US-Recht. Und Unklarheiten über Share Ownership kommen da immer wieder vor. Gerade, weil du in den USA auf einer Serviette die Company verkaufen kannst – was in Österreich nicht möglich wäre –, verlieren Gründer mit 17 Business Angels im Cap Table immer wieder mal den Überblick. Bei jeder vierten Due Diligence in den USA ist die Herleitung des Share Ownership deshalb zumindest nicht trivial.

Während also der Wert von Notariatsakten unbestreitbar ist, ist die User Journey, der österreichische Gründer und GmbH-Gesellschafter ausgeliefert sind, natürlich absolut inakzeptabel. Dass es bis vor kurzem immer persönlicher Termine bedurfte, obwohl die Online-Authentifizierung technologisch schon seit Jahren gelöst ist, war eine Zumutung. Oder dass man auf die Verlesung des Vertragstextes durch den Notar nicht verzichten kann. Das ist eine groteske, nicht mehr zeitgerechte Umsetzung der Idee des Notariatsakts.

Aber es wäre falsch, dieses Instrument schlechthin zu verteufeln.

Und wie sollte ein weiterer Punkt, das Stammkapital, deiner Meinung nach ausgestaltet sein?

Das mit dem Mindestkapital von 5.000 Euro ist schon ok. Zunächst einmal darf man fragen, ob es nicht ein sinnvoller Eignungstest für Unternehmer in einem First World Country ist, ob sie es schaffen 5.000 Euro aufzustellen. Aber noch etwas erscheint mir erwähnenswert. Wenn du eine GmbH gründest, profitierst du von einer über 500 Jahre alten, wunderbaren Erfindung des Gesellschaftsrechts: der „beschränkten Haftung“ eben, für das, was du in deinem Unternehmen treibst. Jetzt weiß ich schon, dass man dafür unter anderem mit der Körperschaftsteuer bezahlt. Aber bei der Gründung 5.000 Euro auf den Tisch zu legen – die du ja auch sofort für dein Venture verwenden darfst –, um deine Ernsthaftigkeit ein wenig nachzuweisen, das erscheint mir nicht grundsätzlich unverhältnismäßig, wenn dir das Rechtssystem dafür den Schutzmantel der „Limited Liability“ gewährt.

Wenn die Rechtsform GmbH also nicht das Problem ist, was kann dann zur Verbesserung der offenkundigen Probleme und Schwächen, die kritisiert werden, getan werden?

Wir müssen unterscheiden: Teilweise kann tatsächlich nur der Gesetzgeber helfen – etwa bei der Erfordernis, zwei Stunden bei einem Kaffee im Notarsbüro zu sitzen und beim Schnelllesen zuzuhören – oder eben nicht zuzuhören. Warum nicht einen schriftlichen Verzicht erlauben?

Aber zu einem großen Teil nehme ich – neben noch ungelösten sozialpolitischen Fragen, wie der Mitarbeiterbeteiligung – vor allem einen Frust junger Tech-Unternehmerinnen mit der einigermaßen archaischen Branche der Anwälte und Notare wahr. Notare und Anwälte könnten viel mehr über das Einkaufserlebnis der Klienten nachdenken und dieses verbessern. Startups sind ein weiterhin wachsendes Kundensegment, das nicht mehr bereit ist, für aufwändige, klassische Inszenierungen der Rechtsberatung – in holzvertäfelten Büros, durch Anwälte in feinem Zwirn – Geld auszugeben.

Im ersten Schritt muss man daher die eigentliche Rechtsberatungsleistung von ineffizienten Rahmenhandlungen trennen. Und dann könnte etwa LegalTech dabei helfen, die Rahmenhandlung, also die „Auslieferung“ der Beratungsleistung, auf Kostenminimierung zu optimieren. Dies versucht ja zum Beispiel das kürzlich gestartete Startup Notarity. Auch wir bei 42law haben mit 42migration und 42escrow schon einen kleinen Beitrag geleistet.

Warum gibt es noch so wenige etablierte LegalTech-Lösungen?

Back Office-Lösungen für Anwälte gibt es schon recht viele. Für diese gibt es einen weltweiten Markt und die Anforderungen an Anwaltssoftware sind nur zum Teil branchenspezifisch, so dass dieser Markt auch branchenfremden Softwareunternehmern gut zugänglich ist.

Tablets raus aus den Volksschulen, Rechenrahmen, Rubiks Cube und Montessori-Materialien rein.

Für eine gute, client-facing LegalTech-Lösung, die ja einen Teil des klassischen Anwaltsprodukts ersetzen soll, braucht es aber drei Dinge: Erstens, eine richtig gute, erfahrene und empathische Anwältin, die ein bestimmtes Anwaltsprodukt so grandios durchdringt, dass sie dieses auch aus der Sicht eines Dritten, eines Klienten, betrachten, bewerten und verändern kann. Zweitens, die Fähigkeit dieser Anwältin, als Product Owner bei der Entwicklung einer Software effizient mit Developern so zusammenzuzuwirken, dass sich das Kundenerlebnis wirklich verbessert. Du willst ja nicht mit dem nächsten „Kaufhaus Österreich“ online gehen, sondern etwas richtig Cooles und Nützliches bauen. Und drittens braucht es vor allem einen Anreiz, die extrem gut bezahlte Arbeit als Anwalt hintanzustellen und eine Software zu entwicklen, die den eigenen Beruf teilweise abschafft.

Zahlt sich das für so einen kleinen Markt wie Österreich überhaupt aus?

Kaum. Für B2C-Lösungen, wie zB www.conny.de in Deutschland, gibt es vielleicht auch in Österreich eine Möglichkeit, wenn man das smart um- und nachbaut. Was B2B angeht: so groß der Leidensdruck der frühphasigen, österreichischen Startups ist, so wenig sind die vielen KMUs oder Großunternehmen in Österreich wirklich early adopters. Jeder Anwalt wird bestätigen, dass eine GmbH-Gründung ohne Beratung sehr wenig Arbeit macht. Deshalb verkaufen das Notare, inklusive Notariatsakt, teilweise um 600 Euro. Und zu Recht! Soll eine Wirtschaftsanwältin vor diesem Hintergrund eine Software bauen, mit der das minimale Marktsegment der beratungslosen GmbH-Gründungen teilautomatisiert wird? Jedenfalls ist das keine Opportunity, die sich zwingend aufdrängt.

Abschließend: Was braucht die Startup-Szene in Österreich denn dann dringender als FlexKap und Mitarbeiterbeteiligung?

Easy. Tablets raus aus den Volksschulen, Rechenrahmen, Rubiks Cube und Montessori-Materialien rein. Insbesondere auch in die Kindergärten. HTLs und TU-Studienplätze ausbauen, MINT-Fächer viel massiver promoten, Lohnnebenkosten senken. All das wird aber erst wirken, wenn die jetzigen Entscheidungsträger längst nicht mehr im Amt sind. Deshalb ist das für die Politik nicht interessant, fürchte ich. „Tabletklasse“ klingt besser.

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© kalkül - Michael Leister (links) und Lukas Weilguny (rechts) von kalkül.

Entstanden ist kalkül aus einem eigenen Problem. Lukas Weilguny und Michael Leister entwickeln als Selbstständige seit 2017 Software für Unternehmen. Als ihr damals genutztes Rechnungsprogramm nach einer Übernahme spürbar schlechter wurde, sahen sie sich nach Alternativen um und testeten mehr als zehn Buchhaltungsprogramme.

„Wir haben kein einziges gefunden, das wirklich einfach und gleichzeitig auf Österreich zugeschnitten war. Buchhaltung ist der langweiligste Teil im Alltag von Selbstständigen. Niemand will stundenlang eine Software lernen, nur um die erste Rechnung zu schreiben. Genau das ändern wir“, erinnert sich Leister.

kalkül: von 1.000 auf 10.000 Nutzer:innen

Also schufen sie 2023 eine eigene Lösung: Ihre Software, die von der we-dev e.U. betrieben wird, dient der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit und deckt Mahnwesen und Zahlungsabgleich ab. Laut Unternehmen ist sie auf die österreichischen Steuervorgaben abgestimmt.

Im November 2024 zählte kalkül 1.000 Nutzer:innen, im Februar 2026 waren es 5.000. Seither hat sich die Zahl innerhalb von sieben Monaten noch einmal verdoppelt. Treibende Kraft hinter dem organischen Wachstum waren den Gründern zufolge persönliche Empfehlungen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Bezahlte Werbeanzeigen testen die Gründer erst seit Kurzem. Das Unternehmen ist eigenfinanziert und hat bis heute keine externe Finanzierung aufgenommen.

Allgemein wird der Markt für Rechnungssoftware im deutschsprachigen Raum von deutschen Anbietern dominiert. Österreich werde dort meist nur als kleines Nischenland mitgedacht. Besonderheiten wie Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, BAO-Aufbewahrungspflichten oder Verzugszinsen nach österreichischem Recht werden oft nur oberflächlich abgedeckt, sagen die Founder. Kalkül sei hingegen exakt für diesen Markt gebaut, inklusive Rechnern für Einkommensteuer, SVS-Beiträge, Gewinnfreibetrag und Abschreibungen.

Freemium-Modell

Um Selbstständige gerade zu Beginn zu entlasten, setzt kalkül auf ein Freemium-Modell: Kernfunktionen wie Angebote, Rechnungen, Mahnwesen und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind ohne Limits dauerhaft kostenlos. Ein Abo indes schaltet Zusatzfunktionen wie den automatischen Bankabgleich mit über 2.600 Banken frei. Der überwiegende Teil der 10.000 Nutzer:innen verwendet die Gratisversion, wie man mitteilt.

„Als wir das Abo eingeführt haben, gab es dafür wochenlang praktisch keine exklusiven Funktionen. Trotzdem haben Leute bezahlt, einfach um die Entwicklung zu unterstützen. Das war für uns das ehrlichste Feedback, das wir bekommen konnten“, sagt Weilguny.

Integrierte Registrierkassenlösung als nächster Schritt

Als nächsten großen Schritt kündigen die Gründer eine integrierte Registrierkassenlösung an. Parallel baut kalkül die Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus: Enger Partner ist die Linzer Kanzlei Raml & Partner, die zwölffach als „Steuerberater des Jahres“ (in der Kategorie „Allrounder Oberösterreich“) ausgezeichnet wurde. Weitere Kooperationen sind geplant. Mittelfristig soll außerdem eine KI-gestützte Belegerkennung Ausgaben automatisch auslesen und kategorisieren.

Welche Funktionen zuerst kommen, entscheidet – laut Foundern – weitgehend die Community: Je häufiger ein Feature angefragt wird, desto weiter rückt es nach vorn. „Wir wollen das einfachste Rechnungsprogramm für Selbstständige in Österreich sein“, sagt Leister. „Mit 10.000 Nutzern sind wir ein gutes Stück weiter, aber bei 376.112 Ein-Personen-Unternehmen im Land haben wir noch viel vor uns.“

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