06.04.2022

FlexKap: „Österreich wird kein Innovationsparadies, weil man eine neue Rechtsform einführt“

Der auf Startups spezialisierte Wiener Anwalt Christof Strasser erläutert im Interview, warum er die neue Rechtsform "FlexKap" für nicht notwendig hält und wo er stattdessen Prioritäten sieht.
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Christof Strasser hat eine andere Meinung zur FlexKap | (c) 42law
Christof Strasser hat eine andere Meinung zur FlexKap | (c) 42law

Sie wurde viele Jahre lang von Vertreter:innen der Startup-Szene gefordert: die neue Rechtsform speziell für Startups. Seit einiger Zeit wurde im Justizministerium unter Einbindung verschiedener Player tatsächlich daran gearbeitet, zunächst unter dem Arbeitstitel „Austria Limited“, später als „Flexible Kapitalgesellschaft“ bzw. „FlexKap“. Im März wurde dann der Entwurf vorgelegt – und sorgte für viel Kritik aus der Szene. Entscheidende Punkte seien nicht umgesetzt, so der Tenor. Besonders kritisiert wird, dass weiterhin eine weitgehende Notariatspflicht besteht und dass die Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung nicht adäquat umgesetzt wurde.

Doch nicht jeder im heimischen Startup-Ökosystem schließt sich dieser Kritik an. Eine ganz andere Meinung vertritt der auf Startups spezialisierte Wiener Anwalt Christof Strasser von der Kanzlei 42law, wie er im brutkasten-Interview darlegt. Er betreut zahlreiche heimische Startups juristisch und arbeitet dabei mit LegalTech-Lösungen, etwa für die Rot-Weiß-Rot-Karte (42migration). Im Gespräch erklärt er, warum er die FlexKap für „nicht notwendig“ hält, warum der Notariatsakt „eine sinnvolle Sache“ ist und was es aus seiner Sicht dringender für die österreichischen Startups braucht.


Viele Stimmen aus der Startup-Szene fordern eine neue Rechtsform, die noch weiter geht als der aktuelle Entwurf zur FlexKap. Du siehst dies anders. Warum?

Zum einen ist eine völlig neue Rechtsform nicht notwendig. So wie ein Hoodie noch kein Startup macht, wird aus Österreich nicht deshalb ein Innovationsparadies, weil man eine Rechtsform einführt, die ein bisschen mehr nach Kalifornien riecht. Ich berate die Startup-Szene in Österreich seit 13 Jahren und glaube, dass manche politischen Player die Einführung einer neuen Rechtsform als Fashion-Thema betreiben, das bei bestimmten Gruppen schnelle Erfolge verspricht. An den für den Wirtschaftsstandort wirklich wichtigen, strukturellen Fragen geht das aber vorbei.

Zum anderen sind viele Dinge, die an der GmbH lautstark kritisiert werden, in Wahrheit sinnvolle Regelungen, die richtigen und wichtigen Regelungszielen dienen. Man sollte daher mehr darüber nachdenken, wie man diese Konzepte besser umsetzt und nicht „den Notariatsakt abschaffen“, nur weil es ein einfacher Slogan ist, der nicht viel Arbeit macht.

Eines der wichtigsten Pro-Argumente für die neue Rechtsform ist das Thema Mitarbeiterbeteiligung. Braucht es da keine bessere Regelung?

Ich glaube nicht, dass die leichtere Beteiligung von Mitarbeitern an Startups, als Ausgleich für strukturell niedrigere Gehälter, ein dringendes Thema ist. Ich komme nicht aus dieser politischen Ecke, aber Beiträge von Arbeiterkammer und ÖGB haben mich ein bisschen sensibilisiert und nachdenken lassen. Es geht doch eigentlich um Folgendes:

Zum Beispiel kommen in zehn Startups je zehn Mitarbeiter für eine Beteiligung in Frage. Davon erhalten vielleicht gerade mal drei Mitarbeiter einen Anteil, der bei einem erfolgreichen Exit mehr bewirkt als einen Ausgleich für die jahrelang akzeptierte, „startup-übliche“ Gehaltseinbuße. Von zehn Startups ist bekanntlich auch nur eines erfolgreich. Und das heißt im Ergebnis, dass wir für 97 von 100 Mitarbeitern mit Mitarbeiterbeteiligung und damit verknüpften niedrigeren Gehältern in Wahrheit nichts weiter bewirken als eine Beteiligung am Downside-Risiko, wenn es nichts wird.

Während also der Wert von Notariatsakten unbestreitbar ist, ist die User Journey, der österreichische Gründer und GmbH-Gesellschafter ausgeliefert sind, natürlich absolut inakzeptabel.

Österreich ist das Land mit den weltweit bei weitem höchsten Förderungen für Startups. Wie wäre es, wenn wir diese Förderungen ein wenig kanalisieren und Regelungen entwickeln – Stichwort: Entfall der Lohnnebenkosten für New Hires in den ersten Jahren – die es für Startups leistbar machen, ordentliche Gehälter zu zahlen? Ist es wirklich unser dringendstes gesellschaftliches Problem, jungen Leuten – „Existenz“-Gründern nämlich –, die sich mit ihrem ersten Job gerade mal eine Shoebox als Wohnung leisten können, ihre niedrigen Gehälter festzuzurren, indem wir ihnen ein Lottoticket für 0,25 Prozent an einem Startup ausstellen? Sprecht mal mit den Angestellten von Startups, was ihnen lieber wäre – ein höheres Gehalt oder ein Share am Arbeitgeber?

Kritisiert werden an der GmbH auch häufig die von dir bereits erwähnten Notariatsakte bei Gründung und Änderung der Besitzverhältnisse…

Dies ist ein wunderbares Beispiel, weil sich so leicht erklären lässt, warum der Notariatsakt eine sinnvolle Sache ist und das Problem eigentlich woanders liegt.

Der Notariatsakt soll bekanntlich davor schützen, übereilt und schlecht dokumentiert Anteile zu übertragen. Viele behaupten, das sei kein Problem, aber das stimmt nicht! Da ich auch in New York als Anwalt zugelassen bin und einige Jahre in US-Kanzleien gearbeitet habe, beraten wir auch oft Gründungen und Transaktionen nach US-Recht. Und Unklarheiten über Share Ownership kommen da immer wieder vor. Gerade, weil du in den USA auf einer Serviette die Company verkaufen kannst – was in Österreich nicht möglich wäre –, verlieren Gründer mit 17 Business Angels im Cap Table immer wieder mal den Überblick. Bei jeder vierten Due Diligence in den USA ist die Herleitung des Share Ownership deshalb zumindest nicht trivial.

Während also der Wert von Notariatsakten unbestreitbar ist, ist die User Journey, der österreichische Gründer und GmbH-Gesellschafter ausgeliefert sind, natürlich absolut inakzeptabel. Dass es bis vor kurzem immer persönlicher Termine bedurfte, obwohl die Online-Authentifizierung technologisch schon seit Jahren gelöst ist, war eine Zumutung. Oder dass man auf die Verlesung des Vertragstextes durch den Notar nicht verzichten kann. Das ist eine groteske, nicht mehr zeitgerechte Umsetzung der Idee des Notariatsakts.

Aber es wäre falsch, dieses Instrument schlechthin zu verteufeln.

Und wie sollte ein weiterer Punkt, das Stammkapital, deiner Meinung nach ausgestaltet sein?

Das mit dem Mindestkapital von 5.000 Euro ist schon ok. Zunächst einmal darf man fragen, ob es nicht ein sinnvoller Eignungstest für Unternehmer in einem First World Country ist, ob sie es schaffen 5.000 Euro aufzustellen. Aber noch etwas erscheint mir erwähnenswert. Wenn du eine GmbH gründest, profitierst du von einer über 500 Jahre alten, wunderbaren Erfindung des Gesellschaftsrechts: der „beschränkten Haftung“ eben, für das, was du in deinem Unternehmen treibst. Jetzt weiß ich schon, dass man dafür unter anderem mit der Körperschaftsteuer bezahlt. Aber bei der Gründung 5.000 Euro auf den Tisch zu legen – die du ja auch sofort für dein Venture verwenden darfst –, um deine Ernsthaftigkeit ein wenig nachzuweisen, das erscheint mir nicht grundsätzlich unverhältnismäßig, wenn dir das Rechtssystem dafür den Schutzmantel der „Limited Liability“ gewährt.

Wenn die Rechtsform GmbH also nicht das Problem ist, was kann dann zur Verbesserung der offenkundigen Probleme und Schwächen, die kritisiert werden, getan werden?

Wir müssen unterscheiden: Teilweise kann tatsächlich nur der Gesetzgeber helfen – etwa bei der Erfordernis, zwei Stunden bei einem Kaffee im Notarsbüro zu sitzen und beim Schnelllesen zuzuhören – oder eben nicht zuzuhören. Warum nicht einen schriftlichen Verzicht erlauben?

Aber zu einem großen Teil nehme ich – neben noch ungelösten sozialpolitischen Fragen, wie der Mitarbeiterbeteiligung – vor allem einen Frust junger Tech-Unternehmerinnen mit der einigermaßen archaischen Branche der Anwälte und Notare wahr. Notare und Anwälte könnten viel mehr über das Einkaufserlebnis der Klienten nachdenken und dieses verbessern. Startups sind ein weiterhin wachsendes Kundensegment, das nicht mehr bereit ist, für aufwändige, klassische Inszenierungen der Rechtsberatung – in holzvertäfelten Büros, durch Anwälte in feinem Zwirn – Geld auszugeben.

Im ersten Schritt muss man daher die eigentliche Rechtsberatungsleistung von ineffizienten Rahmenhandlungen trennen. Und dann könnte etwa LegalTech dabei helfen, die Rahmenhandlung, also die „Auslieferung“ der Beratungsleistung, auf Kostenminimierung zu optimieren. Dies versucht ja zum Beispiel das kürzlich gestartete Startup Notarity. Auch wir bei 42law haben mit 42migration und 42escrow schon einen kleinen Beitrag geleistet.

Warum gibt es noch so wenige etablierte LegalTech-Lösungen?

Back Office-Lösungen für Anwälte gibt es schon recht viele. Für diese gibt es einen weltweiten Markt und die Anforderungen an Anwaltssoftware sind nur zum Teil branchenspezifisch, so dass dieser Markt auch branchenfremden Softwareunternehmern gut zugänglich ist.

Tablets raus aus den Volksschulen, Rechenrahmen, Rubiks Cube und Montessori-Materialien rein.

Für eine gute, client-facing LegalTech-Lösung, die ja einen Teil des klassischen Anwaltsprodukts ersetzen soll, braucht es aber drei Dinge: Erstens, eine richtig gute, erfahrene und empathische Anwältin, die ein bestimmtes Anwaltsprodukt so grandios durchdringt, dass sie dieses auch aus der Sicht eines Dritten, eines Klienten, betrachten, bewerten und verändern kann. Zweitens, die Fähigkeit dieser Anwältin, als Product Owner bei der Entwicklung einer Software effizient mit Developern so zusammenzuzuwirken, dass sich das Kundenerlebnis wirklich verbessert. Du willst ja nicht mit dem nächsten „Kaufhaus Österreich“ online gehen, sondern etwas richtig Cooles und Nützliches bauen. Und drittens braucht es vor allem einen Anreiz, die extrem gut bezahlte Arbeit als Anwalt hintanzustellen und eine Software zu entwicklen, die den eigenen Beruf teilweise abschafft.

Zahlt sich das für so einen kleinen Markt wie Österreich überhaupt aus?

Kaum. Für B2C-Lösungen, wie zB www.conny.de in Deutschland, gibt es vielleicht auch in Österreich eine Möglichkeit, wenn man das smart um- und nachbaut. Was B2B angeht: so groß der Leidensdruck der frühphasigen, österreichischen Startups ist, so wenig sind die vielen KMUs oder Großunternehmen in Österreich wirklich early adopters. Jeder Anwalt wird bestätigen, dass eine GmbH-Gründung ohne Beratung sehr wenig Arbeit macht. Deshalb verkaufen das Notare, inklusive Notariatsakt, teilweise um 600 Euro. Und zu Recht! Soll eine Wirtschaftsanwältin vor diesem Hintergrund eine Software bauen, mit der das minimale Marktsegment der beratungslosen GmbH-Gründungen teilautomatisiert wird? Jedenfalls ist das keine Opportunity, die sich zwingend aufdrängt.

Abschließend: Was braucht die Startup-Szene in Österreich denn dann dringender als FlexKap und Mitarbeiterbeteiligung?

Easy. Tablets raus aus den Volksschulen, Rechenrahmen, Rubiks Cube und Montessori-Materialien rein. Insbesondere auch in die Kindergärten. HTLs und TU-Studienplätze ausbauen, MINT-Fächer viel massiver promoten, Lohnnebenkosten senken. All das wird aber erst wirken, wenn die jetzigen Entscheidungsträger längst nicht mehr im Amt sind. Deshalb ist das für die Politik nicht interessant, fürchte ich. „Tabletklasse“ klingt besser.

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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