11.04.2022

FlexCo: Wegfall von Notar-Pflicht würde Verfahren verzögern, nicht beschleunigen

Jakobus Schuster, Co-Founder des Wiener Startups notarity, erklärt im Gastkommentar, warum er die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der FlexCo / FlexKap für falsch hält.
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Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch
Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch | (c) notarity
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Notar:innen erfüllen im Bereich des GmbH-Rechts wichtige rechtspflegende Funktionen. Eine Abschaffung notarieller Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap würde zu Rechtsunsicherheit und Verzögerungen von Verfahren anstatt zu Beschleunigungen führen. Es sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die zu mehr Flexibilität bei GmbH-gesellschaftsrechtlichen Vorgängen führen werden.

Ich bin Gründer und Geschäftsführer der notarity GmbH. In dieser Funktion hatte ich schon öfters Termine bei Notar:innen. Etwa bei der Gründung der GmbH oder unser kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung. Physisch anwesend zur Unterschrift eines Dokuments bei einer Notar:in war ich aber noch nie. Alle unsere Notariatsakte und Beglaubigungen haben wir bislang digital abgewickelt. Schnell, unkompliziert und flexibel. Als Hürde habe ich den Notariatsakt bislang so nicht wahrgenommen. In der aktuellen Debatte um die FlexCo bzw. FlexKap wird viel über die Rolle von Notar:innen diskutiert. Die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen in der FlexCo mag auf den ersten Blick populär klingen, ist aber auf den zweiten Blick nicht zu begrüßen.

Notar:innen als Gatekeeper für Firmenbuchgerichte

Die Kernaufgabe von Notar:innen ist die Errichtung von öffentlichen Urkunden. Öffentliche Urkunden haben in Österreich die Vermutung, dass diese echt sind und erbringen den vollen Beweis dessen, was darin vor der Notar:in erklärt wurde.

Im diskutierten Bereich der notariellen Formerfordernisse im GmbH-Gesellschaftsrecht dienen solche öffentlichen Urkunden in der Regel dazu, Eintragungen im Firmenbuch zu erwirken. Beim Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. In das Firmenbuch werden grundlegende Tatsachen zu Unternehmen eingetragen und öffentlich einsichtig gemacht. Für das reibungslose Funktionieren unserer Rechtsordnung ist es wichtig, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend und aktuell sind. In anderen Rechtsordnungen, die kein mit dem Firmenbuch vergleichbares Regime haben, sind etwa im Falle einer Übertragung von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen aufwändige Recherchen über die Eigentumsverhältnisse nötig. Das kann zu hohen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Das Firmenbuch erfüllt also eine wichtige Funktion zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Die rechtspflegende Funktion der Notar:innen trägt dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Durch die Pflicht zum Notariatsakt bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen wird sichergestellt, nicht übereilt und schlecht dokumentiert Anteile an GmbHs zu übertragen. Notar:innen haben hier also eine Gatekeeperfunktion. Vorgänge, die zur Änderung von Eintragungen im Firmenbuch führen, werden durch Notar:innen betreut. Damit tragen Notar:innen zur Richtigkeit des Firmenbuchs und zur Entlastung der Firmenbuchgerichte bei.

Notar:innen in Österreich so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa

In der Diskussion um die Rolle von Notar:innen bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen etc. wird wiederholt behauptet, dass ein Entfall der notariellen Einbindung zu einer einfacheren Beteiligung von Investor:innen am Unternehmen und einer generellen Beschleunigung von Prozessen führe. Österreichs Notar:innen sind allerdings mittlerweile so flexibel aufgestellt, dass es zu keinen Verzögerungen im Prozess kommt.

Die Notar:innen in Österreich sind so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa. Beinahe alle notariellen Formerfordernisse können auch digital abgewickelt werden. Digitale Termine bei österreichischen Notar:innen sind kurzfristig und flexibel verfügbar. Als Gründer kann ich heute für in einer Stunde oder weniger einen digitalen Unterfertigungstermin bei einer Notar:in vereinbaren. Die fertigen Dokumente hatten wir jeweils wenige Minuten nach dem digitalen Notariatstermin – ebenfalls in digitaler Form. Mit notarity bauen wir außerdem eine Plattform, die digitale Termine für Notar:innen und deren Klient:innen so einfach machen, dass diese für den Regelbetrieb im Notariat in Frage kommen.

FlexCo: Überlastung von Firmenbuchgerichten vermeiden

Würde der Notariatsakt bzw. die notarielle Beglaubigung in der FlexCo bei Umständen, welche Eingang in das Firmenbuch finden sollen, entfallen, würde das diese Vorgänge schlechter dokumentiert und langsamer machen. Die Prüfung dieser Vorgänge wird dann nämlich allein bei den Rechtspflegern an den Firmenbuchgerichten hängen bleiben. Diese müssen sicherstellen, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend sind. Erhalten die Rechtspfleger diese Eingaben zum Firmenbuch vollständig ungefiltert, wird das zunächst einmal zu einem deutlichen Mehraufwand an den Firmenbuchgerichten führen. Es wird schwierig werden, hier schnelle und effiziente Prozesse zu entwickeln. Es ist in meinen Augen ein Irrglaube, dass die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen zur Beschleunigung von Prozessen führen wird. Vielmehr trägt die rechtspflegende Funktion der Notar:innen hier dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung und Flexibilisierung

Nach meiner bisherigen Erfahrung entstehen Verzögerungen und Hindernisse für eine flexible Abwicklung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge nicht bei Notar:innen sondern zB beim Einholen einer Steuernummer. Hier wäre eine eigentliche Stellschraube, an der angesetzt werden müsste. Auf die Steuernummer wartet man oft tage-, wenn nicht sogar wochenlang. Der Notariatsakt kann hingegen in wenigen Stunden vereinbart und im Bedarfsfall digital & flexibel abgewickelt werden. Durch eine Implementierung effizienter Prozesse im Eintragungsverfahren kann der Prozess stark beschleunigt werden.

Für eine noch bessere Anwendbarkeit von digitalen notariellen Dienstleistungen sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Errichtung von hybriden Urkunden schaffen. Auf hybriden Urkunden signiert ein Teil digital und der andere Teil analog. So entsteht eine weitere Flexibilisierung bei der Erfüllung notarieller Formerfordernisse, da alle Zeichnenden den Prozess wählen können, der für sie am besten funktioniert.

Eine weitere leicht auszumerzende Hürde, die zu Verzögerungen führen kann, ist die praktizierte Notwendigkeit zur Vorlage von Vertretungsnachweisen bei Gesellschaften aus dem Ausland. Ein solcher Vertretungsnachweis bei einer ausländischen Gesellschaft muss von einer Notar:in aus dem Herkunftsstaat beglaubigt sein. Wird hier auch noch eine Apostille erforderlich, kann das den Prozess stark einbremsen. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch Notar:innen aus Österreich in ausländische Register Einsicht nehmen und diesen Vertretungsnachweis ausstellen können. Auch hier ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen.

Weitere Vorteile von Notariatsakten

Neben der nun hinlänglich beschriebenen Gatekeeperfunktion von Notar:innen beim Firmenbuch, hat die Einbindung von Notar:innen aber auch eine Reihe weiterer Vorteile.

Notar:innen sind unabhängige Rechtsberater:innen, welche die Interessen aller Beteiligten im Blick haben. Notar:innen sind nicht parteiisch. Bei so gewichtigen Entscheidungen wie der Gründung einer GmbH oder dem Verkauf von GmbH-Anteilen sorgen sie damit für ausgewogene vertragliche Verhältnisse. Es mag im Einzelfall richtig sein, dass beide Vertragsparteien sehr gut anwaltlich beraten und ausreichend über die rechtlichen Risiken aufgeklärt sind. Das ist aber bei weitem nicht in allen Fällen so. Hier eine legistische Entscheidung zu treffen, wann die einzelnen Vertragsparteien “genug beraten” sind, erscheint mir unrealistisch. Denkbar wäre etwa, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien auf das Vorlesen des Notariatsaktes verzichtet werden kann, nicht aber auf die Belehrungen und die Rechtsberatung.

Darüber hinaus können sauber aufgesetzte und ausgewogene Verträge späteren Streit vermeiden. Notar:innen sind darin Profis. Eigentlich vermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer. Dieser Aufwand kann durch eine frühzeitige Einbindung von Notar:innen verhindert werden.

Der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo würde nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen

Wie gezeigt würde der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo bzw. FlexKap nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen. Vielmehr wird ein Entfall der notariellen Formerfordernisse zu weniger Rechtssicherheit und damit verbundenen höheren Kosten führen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Firmenbuchgerichte überlastet werden, es häufig zur Ablehnung von Eintragungen und langen Verfahrensdauern kommen würde.

In Österreich bestehen schon heute die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Notariatsakte digital, flexibel und kurzfristig ermöglichen. Ich beobachte jedoch auch, dass bei vielen Klient:innen die Skepsis gegenüber digitalen Notariatsakten noch gegeben ist. Hier ist es vielmehr Aufgabe der Kund:innen, diese auch aktiv einzufordern sowie Aufgabe von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, diese digitalen Dienstleistungen nicht als mühsame Option für den Ausnahmefall darzustellen. Digitale Notariatsakte funktionieren gut und sind dafür geeignet, die Regelungsziele zu erreichen, die gerade mit der vollkommenen Abschaffung der notariellen Formerfordernisse zu erzielen versucht werden. Ein populistischer und unüberlegter Vorstoß mit der Abschaffung notarieller Formerfordernisse wird dagegen zu mehr Problemen führen und die Regelungsziele verfehlen.

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(c) greenpass

Schon im Jänner 2022 wurde es laut rund um das Wiener ClimateTech Scaleup greenpass: Mit der KI-basierte SaaS-Lösung wurde zum damaligen Zeitpunkt eine Late Seed Investmentrunde in Millionenhöhe abgeschlossen – brutkasten berichtete. Mit dem Kapital wollte man damals die Services zur Bewertung und Zertifizierung der Klima- und Umweltauswirkungen von Immobilien und Freiräumen europaweit skalieren.

Nun vermeldet das Scaleup einen weiteren Meilenstein: Die besagte Late-Seed-Runde von 2022 wurde nun erweitert – und nennt sich jetzt Late-Seed-Extension-Runde. Damit will das Scaleup weiter skalieren. Eine Summe oder ungefähre Größenordnung des Investments wird nicht genannt. Auch auf Anfrage des brutkasten wollte sich greenpass dazu nicht äußern.

Neue Investoren an Bord

Mit der Erweiterung der Late-Seed-Runde stiegen auch neue Kapitalgeber ein: Neben den Bestandsinvestoren rund um den aws Gründerfonds, die Hans-Peter Haselsteiner Privatstiftung, Peak Pride und Pi Labs aus Großbritannien kommt nun auch ARAX Capital als Partner an Bord.

Das frische Kapital soll dem 20-köpfigen Team als Basis zur weiteren Skalierung seiner SaaS-Lösung dienen. Im Zuge dessen plant man mit der Entwicklung von Produkt, Marketing und Vertrieb, sowie der Marktdurchdringung und -erweiterung im DACH-Raum.

Buwog, Billa, Ikea und Stadt Wien als Kunden

Vor rund fünf Jahren wurde greenpass als Spinoff der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien und der Green4Cities GmbH gegründet. Das Scaleup rund um Gründer Florian Kraus (CEO) und Bernhard Scharf (CTO) hat sich seither auf die klimaresiliente Entwicklung von Stadtentwicklungs- und Bauprojekten spezialisiert. Mittlerweile zählt das Scaleup über 200 Kunden in über zehn Ländern, darunter Buwog, Billa, Ikea sowie die Stadt Wien.

Zum Einsatz kommt dabei eine eigens entwickelte KI-basierte SaaS-Lösung, mit der greenpass einen “One-Stop-Shop” zur Klimawandelanpassung und Dekarbonisierung in der Immobilienlandschaft bietet. Die SaaS-Lösung von greenpass ermöglicht es Bauträgern, Investor:innen und Portfoliomanager:innen sicherzustellen, dass ihre Immobilien “klimasicher” sind und CSRD- sowie EU-Vorgaben entsprechen. Ziel sei es dabei, “die dringende Transofmration zu klimasicheren Gebäuden und Freiräumen weiter” voranzutreiben.

Greenpass-Screening sichert Klimaresilienz

Basierend auf diversen Inputparametern wie der Gebäudegrundfläche, dem Energiesystem oder der Begrünung kann die SaaS-Lösung von greenpass Klimarisiken und Indikatoren zum Klimaschutz sowie zur Klimawandelanpassung überprüfen. Auf Basis der Ergebnisse soll die von greenpass genutzte KI schließlich Maßnahmen zur Reduktion der Klimarisiken erarbeiten – unter anderem zur die Vermeidung von CO2-Emissionen sowie die Erhöhung der Klimaresilienz. Insgesamt 40 Maßnahmen werden je nach Bedarf vorgeschlagen, darunter Gebäudedämmung, Dachbegrünung sowie Klimatisierung.

Der dabei erstellte Climate Proofing Report kann zur ESG Berichterstattung gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken und Finanzinstituten verwendet werden, heißt es vonseiten des Scaleups. Die automatisierte Überprüfung würde sich indes vor allem zur portfolioweiten Betrachtung sowie zum Management ganzer Immobilienportfolios eignen.

Zuversicht zeigt sich auch von Seiten der neuen Investoren: “Mit greenpass investieren wir nicht nur in ein hoch kompetentes und motiviertes Team, sondern auch in ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell in einem vielversprechenden und aufstrebenden Markt mit Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette von Immobilien”, sagt Melanie Hillbrand von ARAX Capital.

DIY Plattform und Academy

Doch die erweiterte Late-Seed-Runde ist nicht die einzige Neuigkeit rund um das Wiener ClimateTech. Vor wenigen Wochen verkündete man neben der neuen Plattformlösung auch eine Online Academy mit einem mehr als 600 minütigen Video-Training für Architekten, Stadtplaner:innen und Nachhaltigkeitsexpert:innen. Damit können Ausbildungen zum Urban Climate Architect (UCA) sowie zum greenpass Partner absolviert werden. Bei Bedarf könne die Nutzung der greenpass DIY Plattform auch als Jahres-Abonnement erworben werden.

“Wir freuen uns über das frische Kapital und unsere neuen Partner um das Thema Klimasicherung gemeinsam noch weiter voranzutreiben und als 1-Stop-Shop einen wichtigen Beitrag für die Transformation der Immobilienwirtschaft hin zur Dekarbonisierung sowie einer erfolgreichen Klimawandelanpassung zu leisten”, so Co-Founder und greenpass CEO Florian Kraus.

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