11.04.2022

FlexCo: Wegfall von Notar-Pflicht würde Verfahren verzögern, nicht beschleunigen

Jakobus Schuster, Co-Founder des Wiener Startups notarity, erklärt im Gastkommentar, warum er die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der FlexCo / FlexKap für falsch hält.
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Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch
Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch | (c) notarity
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Notar:innen erfüllen im Bereich des GmbH-Rechts wichtige rechtspflegende Funktionen. Eine Abschaffung notarieller Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap würde zu Rechtsunsicherheit und Verzögerungen von Verfahren anstatt zu Beschleunigungen führen. Es sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die zu mehr Flexibilität bei GmbH-gesellschaftsrechtlichen Vorgängen führen werden.

Ich bin Gründer und Geschäftsführer der notarity GmbH. In dieser Funktion hatte ich schon öfters Termine bei Notar:innen. Etwa bei der Gründung der GmbH oder unser kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung. Physisch anwesend zur Unterschrift eines Dokuments bei einer Notar:in war ich aber noch nie. Alle unsere Notariatsakte und Beglaubigungen haben wir bislang digital abgewickelt. Schnell, unkompliziert und flexibel. Als Hürde habe ich den Notariatsakt bislang so nicht wahrgenommen. In der aktuellen Debatte um die FlexCo bzw. FlexKap wird viel über die Rolle von Notar:innen diskutiert. Die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen in der FlexCo mag auf den ersten Blick populär klingen, ist aber auf den zweiten Blick nicht zu begrüßen.

Notar:innen als Gatekeeper für Firmenbuchgerichte

Die Kernaufgabe von Notar:innen ist die Errichtung von öffentlichen Urkunden. Öffentliche Urkunden haben in Österreich die Vermutung, dass diese echt sind und erbringen den vollen Beweis dessen, was darin vor der Notar:in erklärt wurde.

Im diskutierten Bereich der notariellen Formerfordernisse im GmbH-Gesellschaftsrecht dienen solche öffentlichen Urkunden in der Regel dazu, Eintragungen im Firmenbuch zu erwirken. Beim Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. In das Firmenbuch werden grundlegende Tatsachen zu Unternehmen eingetragen und öffentlich einsichtig gemacht. Für das reibungslose Funktionieren unserer Rechtsordnung ist es wichtig, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend und aktuell sind. In anderen Rechtsordnungen, die kein mit dem Firmenbuch vergleichbares Regime haben, sind etwa im Falle einer Übertragung von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen aufwändige Recherchen über die Eigentumsverhältnisse nötig. Das kann zu hohen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Das Firmenbuch erfüllt also eine wichtige Funktion zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Die rechtspflegende Funktion der Notar:innen trägt dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Durch die Pflicht zum Notariatsakt bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen wird sichergestellt, nicht übereilt und schlecht dokumentiert Anteile an GmbHs zu übertragen. Notar:innen haben hier also eine Gatekeeperfunktion. Vorgänge, die zur Änderung von Eintragungen im Firmenbuch führen, werden durch Notar:innen betreut. Damit tragen Notar:innen zur Richtigkeit des Firmenbuchs und zur Entlastung der Firmenbuchgerichte bei.

Notar:innen in Österreich so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa

In der Diskussion um die Rolle von Notar:innen bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen etc. wird wiederholt behauptet, dass ein Entfall der notariellen Einbindung zu einer einfacheren Beteiligung von Investor:innen am Unternehmen und einer generellen Beschleunigung von Prozessen führe. Österreichs Notar:innen sind allerdings mittlerweile so flexibel aufgestellt, dass es zu keinen Verzögerungen im Prozess kommt.

Die Notar:innen in Österreich sind so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa. Beinahe alle notariellen Formerfordernisse können auch digital abgewickelt werden. Digitale Termine bei österreichischen Notar:innen sind kurzfristig und flexibel verfügbar. Als Gründer kann ich heute für in einer Stunde oder weniger einen digitalen Unterfertigungstermin bei einer Notar:in vereinbaren. Die fertigen Dokumente hatten wir jeweils wenige Minuten nach dem digitalen Notariatstermin – ebenfalls in digitaler Form. Mit notarity bauen wir außerdem eine Plattform, die digitale Termine für Notar:innen und deren Klient:innen so einfach machen, dass diese für den Regelbetrieb im Notariat in Frage kommen.

FlexCo: Überlastung von Firmenbuchgerichten vermeiden

Würde der Notariatsakt bzw. die notarielle Beglaubigung in der FlexCo bei Umständen, welche Eingang in das Firmenbuch finden sollen, entfallen, würde das diese Vorgänge schlechter dokumentiert und langsamer machen. Die Prüfung dieser Vorgänge wird dann nämlich allein bei den Rechtspflegern an den Firmenbuchgerichten hängen bleiben. Diese müssen sicherstellen, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend sind. Erhalten die Rechtspfleger diese Eingaben zum Firmenbuch vollständig ungefiltert, wird das zunächst einmal zu einem deutlichen Mehraufwand an den Firmenbuchgerichten führen. Es wird schwierig werden, hier schnelle und effiziente Prozesse zu entwickeln. Es ist in meinen Augen ein Irrglaube, dass die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen zur Beschleunigung von Prozessen führen wird. Vielmehr trägt die rechtspflegende Funktion der Notar:innen hier dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung und Flexibilisierung

Nach meiner bisherigen Erfahrung entstehen Verzögerungen und Hindernisse für eine flexible Abwicklung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge nicht bei Notar:innen sondern zB beim Einholen einer Steuernummer. Hier wäre eine eigentliche Stellschraube, an der angesetzt werden müsste. Auf die Steuernummer wartet man oft tage-, wenn nicht sogar wochenlang. Der Notariatsakt kann hingegen in wenigen Stunden vereinbart und im Bedarfsfall digital & flexibel abgewickelt werden. Durch eine Implementierung effizienter Prozesse im Eintragungsverfahren kann der Prozess stark beschleunigt werden.

Für eine noch bessere Anwendbarkeit von digitalen notariellen Dienstleistungen sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Errichtung von hybriden Urkunden schaffen. Auf hybriden Urkunden signiert ein Teil digital und der andere Teil analog. So entsteht eine weitere Flexibilisierung bei der Erfüllung notarieller Formerfordernisse, da alle Zeichnenden den Prozess wählen können, der für sie am besten funktioniert.

Eine weitere leicht auszumerzende Hürde, die zu Verzögerungen führen kann, ist die praktizierte Notwendigkeit zur Vorlage von Vertretungsnachweisen bei Gesellschaften aus dem Ausland. Ein solcher Vertretungsnachweis bei einer ausländischen Gesellschaft muss von einer Notar:in aus dem Herkunftsstaat beglaubigt sein. Wird hier auch noch eine Apostille erforderlich, kann das den Prozess stark einbremsen. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch Notar:innen aus Österreich in ausländische Register Einsicht nehmen und diesen Vertretungsnachweis ausstellen können. Auch hier ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen.

Weitere Vorteile von Notariatsakten

Neben der nun hinlänglich beschriebenen Gatekeeperfunktion von Notar:innen beim Firmenbuch, hat die Einbindung von Notar:innen aber auch eine Reihe weiterer Vorteile.

Notar:innen sind unabhängige Rechtsberater:innen, welche die Interessen aller Beteiligten im Blick haben. Notar:innen sind nicht parteiisch. Bei so gewichtigen Entscheidungen wie der Gründung einer GmbH oder dem Verkauf von GmbH-Anteilen sorgen sie damit für ausgewogene vertragliche Verhältnisse. Es mag im Einzelfall richtig sein, dass beide Vertragsparteien sehr gut anwaltlich beraten und ausreichend über die rechtlichen Risiken aufgeklärt sind. Das ist aber bei weitem nicht in allen Fällen so. Hier eine legistische Entscheidung zu treffen, wann die einzelnen Vertragsparteien “genug beraten” sind, erscheint mir unrealistisch. Denkbar wäre etwa, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien auf das Vorlesen des Notariatsaktes verzichtet werden kann, nicht aber auf die Belehrungen und die Rechtsberatung.

Darüber hinaus können sauber aufgesetzte und ausgewogene Verträge späteren Streit vermeiden. Notar:innen sind darin Profis. Eigentlich vermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer. Dieser Aufwand kann durch eine frühzeitige Einbindung von Notar:innen verhindert werden.

Der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo würde nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen

Wie gezeigt würde der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo bzw. FlexKap nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen. Vielmehr wird ein Entfall der notariellen Formerfordernisse zu weniger Rechtssicherheit und damit verbundenen höheren Kosten führen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Firmenbuchgerichte überlastet werden, es häufig zur Ablehnung von Eintragungen und langen Verfahrensdauern kommen würde.

In Österreich bestehen schon heute die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Notariatsakte digital, flexibel und kurzfristig ermöglichen. Ich beobachte jedoch auch, dass bei vielen Klient:innen die Skepsis gegenüber digitalen Notariatsakten noch gegeben ist. Hier ist es vielmehr Aufgabe der Kund:innen, diese auch aktiv einzufordern sowie Aufgabe von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, diese digitalen Dienstleistungen nicht als mühsame Option für den Ausnahmefall darzustellen. Digitale Notariatsakte funktionieren gut und sind dafür geeignet, die Regelungsziele zu erreichen, die gerade mit der vollkommenen Abschaffung der notariellen Formerfordernisse zu erzielen versucht werden. Ein populistischer und unüberlegter Vorstoß mit der Abschaffung notarieller Formerfordernisse wird dagegen zu mehr Problemen führen und die Regelungsziele verfehlen.

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Grafiken zur Startup Entwicklung Österreich
Eigene Grafiken, Karte Rechts (c) ASM
mit Visuals

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download findet sich am Ende des Artikels.

Es ist das Jahr 2014, brutkasten wurde soeben gegründet. Im September launcht Bitpanda, damals noch unter dem Namen Coinimal, Runtastic bringt ein Fitnessarmband auf den Markt und Shpock steht kurz vor der Übernahme durch den norwegischen Medienkonzern Schibsted. Die Startup-Szene boomt.

Das alles ist heute zehn Jahre her. Eine lange Zeit, in der in der österreichischen Startup-Szene einiges passiert ist – Erfolgsstorys von großen Exits werden geschrieben, Investor:innen stecken Millionenbeträge in junge Unternehmen, staatliche Gesellschaften wie die FFG vergeben jährlich 100 Millionen Euro für Projekte von Startups. Aber auch Krisen wie die Covid-19-Pandemie erschütterten die Wirtschaft – immer wieder werden Startups insolvent.

All diese Veränderungen versucht der Austrian Startup Monitor (ASM) festzuhalten, hinter dem das Austrian Institute of Technology (AIT) steht. Durch jährliche Umfragen erhebt die Forschungseinrichtung wichtige Daten, die einen Überblick über die Welt der Startups liefern. Diese Daten wurden brutkasten exklusiv zur Verfügung gestellt. Wir haben uns an – gesehen, was sich in den letzten zehn Jahren in der österreichischen Startup-Szene verändert hat.

Gründungsland Österreich

Beginnen wir mit den Neugründungen. Insgesamt 277 Startups wurden 2014 – im Entstehungsjahr von brutkasten gegründet. Anschließend stieg die Anzahl der Gründungen jährlich, bis der Wert 2017 mit 379 Startups seinen bisherigen Höhepunkt erreichte.

Was die Daten des ASM ebenfalls zeigen, ist ein kleiner Rückgang im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Doch die Startup-Szene erholt sich schnell, bereits 2021 befinden sich die Neugründungen wieder auf Vorkrisenniveau. Aufgrund der vom AIT ausgewählten Suchstrategien, scheinen neu gegründete Startups erst mit einer zeitlichen Verzögerung bis zu zwei Jahren in den Daten auf. Doch für 2022 bis heute wird, ähnlich der Werte aus Deutschland, eine stabile Anzahl an Neugründungen erwartet  – wenn auch mit einem leichten Rückgang.

Investments: Mehr Deals, Gesamtsumme aber zuletzt rückläufig

Dass Startups über die Jahre vor allem wirtschaftlich immer relevanter werden, zeigen auch die Daten des jährlich erscheinenden EY Start-up-Barometer. Die Studie verrät, dass die Anzahl der Investments für österreichische Startups im vergangenen Jahr ein Rekordhoch erreicht hat. Noch nie zuvor wurden so viele Deals abgeschlossen.

Hier lohnt sich jedoch der Blick auf die Gesamtsumme der Investments. Denn 2023 waren die Investmentbeträge zum zweiten Mal rückläufig. Wie die Daten von EY zeigen, wurden 2023 zwar weit mehr Investments abgeschlossen als jemals zuvor, allerdings gab es keinen einzigen Großdeal im Umfang über 100 Millionen Euro.

2021 war die Anzahl an Investments zwar noch um einiges niedriger als 2023, allerdings katapultierte die Anzahl an Großdeals - wie etwa jene von Bitpanda oder GoStudent - die Summe in eine noch nie da gewesene Höhe. Über 1,2 Milliarden Euro wurde damals in Startups investiert  – mehr als die Hälfte davon alleine durch Großdeals.

Startups werden immer höher bewertet

Neben der Anzahl an Investments steigt auch die Bewertungen der Startups kontinuierlich. Aus den Daten des ASM geht hervor, dass die Investor:innen 2019 noch den Großteil der Startups mit weniger als 2,5 Millionen Euro bewertet haben. Doch bereits im Jahr darauf hat sich alles geändert: Mehr als die Hälfte der Startups erhielt eine Bewertung über dem Schwellwert. 

Seitdem sind die Bewertungen jährlich gestiegen. Im vergangenen Jahr kamen 44 Prozent der heimischen Startups auf eine Bewertung von mehr als fünf Millionen Euro  –  so hoch war der Wert noch nie. Einige Startups haben Bewertungen von über 100 Millionen Euro erreicht.

Startup-Gründung: eine Frage des Geldes

Insgesamt steigt zwar die Anzahl der Investments und auch die Bewertungen. Doch auf welche Finanzierungsformen setzen österreichische Startups überhaupt in welchem Ausmaß?

Die Daten zeigen: Bootstrapping bleibt nach wie vor häufigste Finanzierungsform. Zwei von drei Founder:innen finanzieren ihr Startup aus eigenen Mitteln. Allerdings ist der prozentuale Anteil an eigenfinanzierten Startups seit 2018 stark zurückgegangen. Vor sechs Jahren wurden noch 81 Prozent der Startups gebootstrappt - letztes Jahr waren es nur noch 66 Prozent.

Auch hier zeigt sich, dass öffentliche Förderungen aktuell wieder häufiger werden. Rund die Hälfte der Startups erhielt nationale Unterstützungen. Auch gaben mehr als ein Viertel der Startups an, sich aus dem Cashflow zu finanzieren. Daneben hat gut jedes vierte Startup einen Business Angel hinter sich. Hingegen spielen Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding nur mehr eine sehr geringe eine Rolle.

Beliebte Branchen

Vor zehn Jahren war Künstliche Intelligenz noch weitaus weniger verbreitet als heute. Doch die Grundsteine waren bereits gelegt. Aus den Fortschritten im maschinellen Lernen gingen die ersten Pioniere hervor: 2014 übernahm Google das Startup DeepMind und bald danach wurde auch OpenAI gegründet - das Unternehmen hinter der beliebtesten KI ChatGPT. Es sollte aber noch einige Jahre dauern, bis KI auch die österreichische Startup-Szene umkrempelt.

Was aus der Grafik hervorgeht ist, dass IT & Software prozentual gesehen nach wie vor die dominierende Branche bleibt. Startups in der Branche der Life Sciences bekamen in den vergangenen Jahren starken Zuwachs. Ein Rückgang hingegen gab es bei den Anteilen an Hardware-Startups. Sie verlieren über die Jahre immer mehr an Bedeutung – verhältnismäßig setzen sich auch immer weniger Jungunternehmen in der industriellen Technologie an.

Dass Life-Science-Startups beliebter werden, zeigt sich auch bei den Gründungsformen. Akademische Startups, also Unternehmen, die als Spin-Off an einer Universität oder an einer Fachhochschule entstanden sind, machen heute knapp ein Viertel aller Gründungen aus. Aber dennoch: Mehr als jedes zweite Startup wird weiterhin unabhängig gegründet.

Frauen in den Gründungen

Auch der Frauenanteil in den Gründungsteams verändert sich. Nach den Daten des ASM waren vor sechs Jahren nur rund zwölf Prozent der Gründer:innen Frauen, während insgesamt 29 Prozent der österreichischen Gründungsteams zumindest eine Frau im Team hatten.

Bis 2022 stieg der Frauenanteil in den Gründungsteams auf rund 39 Prozent, bevor er vergangenes  Jahr wieder leicht zurückging. Der Anteil der Gründerinnen insgesamt hat sich bei etwa 17 Prozent eingependelt – auch dieser Wert ist leicht rückläufig.

Startups-Teams wachsen

Anhand der Anzahl der Mitarbeiter:innen zeigt sich: Startups wachsen. Vor sechs Jahren, also 2018, waren durchschnittlich 8,2 Mitarbeitende pro Startups angestellt. Nur drei Jahre später, 2021, waren es mit 12,3 Mitarbeiter:innen bereits um die Hälfte mehr. Auch im vergangenen Jahr waren durchschnittlich wieder 12,3 Mitarbeitende pro Startup angestellt.

In welchen Bereichen werden Mitarbeitenden eingesetzt? Am meisten gefragt ist nach wie vor IT und Softwareentwicklung. Jährlich gaben mehr als 40 Prozent der heimischen Startups an, dass sie hierbei Probleme in der Besetzung haben – 2022 war es sogar die Hälfte aller Startups.

Auch Positionen im Sales und in der Produktentwicklung sind gefragt – mehr als ein Viertel der Startups sucht ergiebig nach Angestellten.

Finanzielle Realität

Doch wie viel Umsatz machen die Startups am Ende des Jahres wirklich? Die Antwort wirkt etwas ernüchternd: Nach wie vor geben etwas mehr als ein Viertel der heimischen Startups an, keinen Umsatz zu machen. Ein weiteres Viertel hingegen äußert, dass sie einen Umsatz bis 50.000 Euro hatten – auch dieser Wert bleibt über die Jahre unverändert.

Immerhin kann die andere Hälfte von sich behaupten, einen Umsatz zu erwirtschaften, der darüber liegt. Nicht nur das, auch gibt mehr als jedes zehnte Startup an, bereits einen Umsatz über einer Million Euro zu haben.

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Die Daten, die wir für diesen Artikel verwenden, wurden dem brutkasten vom Austrian Startup Monitoring (ASM) zur Verfügung gestellt, sowie vom EY Start-up Investment Barometer Österreich 2023 abgerufen. Das ASM wird vom Austrian Institute of Technology (AIT) an der Wirtschaftsuniversität Wien durchgeführt. Jährlich befragt die Forschungseinrichtung die österreichische Startup-Szene empirisch. https://austrianstartupmonitor.at/


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