11.04.2022

FlexCo: Wegfall von Notar-Pflicht würde Verfahren verzögern, nicht beschleunigen

Jakobus Schuster, Co-Founder des Wiener Startups notarity, erklärt im Gastkommentar, warum er die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der FlexCo / FlexKap für falsch hält.
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Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch
Jakobus Schuster hält die vielfach geforderte Abschaffung der notariellen Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap für falsch | (c) notarity
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Notar:innen erfüllen im Bereich des GmbH-Rechts wichtige rechtspflegende Funktionen. Eine Abschaffung notarieller Formerfordernisse in der neuen Rechtsform FlexCo / FlexKap würde zu Rechtsunsicherheit und Verzögerungen von Verfahren anstatt zu Beschleunigungen führen. Es sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die zu mehr Flexibilität bei GmbH-gesellschaftsrechtlichen Vorgängen führen werden.

Ich bin Gründer und Geschäftsführer der notarity GmbH. In dieser Funktion hatte ich schon öfters Termine bei Notar:innen. Etwa bei der Gründung der GmbH oder unser kürzlich durchgeführten Kapitalerhöhung. Physisch anwesend zur Unterschrift eines Dokuments bei einer Notar:in war ich aber noch nie. Alle unsere Notariatsakte und Beglaubigungen haben wir bislang digital abgewickelt. Schnell, unkompliziert und flexibel. Als Hürde habe ich den Notariatsakt bislang so nicht wahrgenommen. In der aktuellen Debatte um die FlexCo bzw. FlexKap wird viel über die Rolle von Notar:innen diskutiert. Die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen in der FlexCo mag auf den ersten Blick populär klingen, ist aber auf den zweiten Blick nicht zu begrüßen.

Notar:innen als Gatekeeper für Firmenbuchgerichte

Die Kernaufgabe von Notar:innen ist die Errichtung von öffentlichen Urkunden. Öffentliche Urkunden haben in Österreich die Vermutung, dass diese echt sind und erbringen den vollen Beweis dessen, was darin vor der Notar:in erklärt wurde.

Im diskutierten Bereich der notariellen Formerfordernisse im GmbH-Gesellschaftsrecht dienen solche öffentlichen Urkunden in der Regel dazu, Eintragungen im Firmenbuch zu erwirken. Beim Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. In das Firmenbuch werden grundlegende Tatsachen zu Unternehmen eingetragen und öffentlich einsichtig gemacht. Für das reibungslose Funktionieren unserer Rechtsordnung ist es wichtig, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend und aktuell sind. In anderen Rechtsordnungen, die kein mit dem Firmenbuch vergleichbares Regime haben, sind etwa im Falle einer Übertragung von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen aufwändige Recherchen über die Eigentumsverhältnisse nötig. Das kann zu hohen Kosten und zeitlichen Verzögerungen führen. Das Firmenbuch erfüllt also eine wichtige Funktion zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Die rechtspflegende Funktion der Notar:innen trägt dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Durch die Pflicht zum Notariatsakt bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen wird sichergestellt, nicht übereilt und schlecht dokumentiert Anteile an GmbHs zu übertragen. Notar:innen haben hier also eine Gatekeeperfunktion. Vorgänge, die zur Änderung von Eintragungen im Firmenbuch führen, werden durch Notar:innen betreut. Damit tragen Notar:innen zur Richtigkeit des Firmenbuchs und zur Entlastung der Firmenbuchgerichte bei.

Notar:innen in Österreich so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa

In der Diskussion um die Rolle von Notar:innen bei Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen etc. wird wiederholt behauptet, dass ein Entfall der notariellen Einbindung zu einer einfacheren Beteiligung von Investor:innen am Unternehmen und einer generellen Beschleunigung von Prozessen führe. Österreichs Notar:innen sind allerdings mittlerweile so flexibel aufgestellt, dass es zu keinen Verzögerungen im Prozess kommt.

Die Notar:innen in Österreich sind so digital wie in kaum einem anderen Land in Europa. Beinahe alle notariellen Formerfordernisse können auch digital abgewickelt werden. Digitale Termine bei österreichischen Notar:innen sind kurzfristig und flexibel verfügbar. Als Gründer kann ich heute für in einer Stunde oder weniger einen digitalen Unterfertigungstermin bei einer Notar:in vereinbaren. Die fertigen Dokumente hatten wir jeweils wenige Minuten nach dem digitalen Notariatstermin – ebenfalls in digitaler Form. Mit notarity bauen wir außerdem eine Plattform, die digitale Termine für Notar:innen und deren Klient:innen so einfach machen, dass diese für den Regelbetrieb im Notariat in Frage kommen.

FlexCo: Überlastung von Firmenbuchgerichten vermeiden

Würde der Notariatsakt bzw. die notarielle Beglaubigung in der FlexCo bei Umständen, welche Eingang in das Firmenbuch finden sollen, entfallen, würde das diese Vorgänge schlechter dokumentiert und langsamer machen. Die Prüfung dieser Vorgänge wird dann nämlich allein bei den Rechtspflegern an den Firmenbuchgerichten hängen bleiben. Diese müssen sicherstellen, dass die Informationen im Firmenbuch zutreffend sind. Erhalten die Rechtspfleger diese Eingaben zum Firmenbuch vollständig ungefiltert, wird das zunächst einmal zu einem deutlichen Mehraufwand an den Firmenbuchgerichten führen. Es wird schwierig werden, hier schnelle und effiziente Prozesse zu entwickeln. Es ist in meinen Augen ein Irrglaube, dass die Abschaffung von notariellen Formerfordernissen zur Beschleunigung von Prozessen führen wird. Vielmehr trägt die rechtspflegende Funktion der Notar:innen hier dazu bei, Prozesse effizient, schnell und fehlerfrei abzuwickeln.

Sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung und Flexibilisierung

Nach meiner bisherigen Erfahrung entstehen Verzögerungen und Hindernisse für eine flexible Abwicklung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge nicht bei Notar:innen sondern zB beim Einholen einer Steuernummer. Hier wäre eine eigentliche Stellschraube, an der angesetzt werden müsste. Auf die Steuernummer wartet man oft tage-, wenn nicht sogar wochenlang. Der Notariatsakt kann hingegen in wenigen Stunden vereinbart und im Bedarfsfall digital & flexibel abgewickelt werden. Durch eine Implementierung effizienter Prozesse im Eintragungsverfahren kann der Prozess stark beschleunigt werden.

Für eine noch bessere Anwendbarkeit von digitalen notariellen Dienstleistungen sollte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Errichtung von hybriden Urkunden schaffen. Auf hybriden Urkunden signiert ein Teil digital und der andere Teil analog. So entsteht eine weitere Flexibilisierung bei der Erfüllung notarieller Formerfordernisse, da alle Zeichnenden den Prozess wählen können, der für sie am besten funktioniert.

Eine weitere leicht auszumerzende Hürde, die zu Verzögerungen führen kann, ist die praktizierte Notwendigkeit zur Vorlage von Vertretungsnachweisen bei Gesellschaften aus dem Ausland. Ein solcher Vertretungsnachweis bei einer ausländischen Gesellschaft muss von einer Notar:in aus dem Herkunftsstaat beglaubigt sein. Wird hier auch noch eine Apostille erforderlich, kann das den Prozess stark einbremsen. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch Notar:innen aus Österreich in ausländische Register Einsicht nehmen und diesen Vertretungsnachweis ausstellen können. Auch hier ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen.

Weitere Vorteile von Notariatsakten

Neben der nun hinlänglich beschriebenen Gatekeeperfunktion von Notar:innen beim Firmenbuch, hat die Einbindung von Notar:innen aber auch eine Reihe weiterer Vorteile.

Notar:innen sind unabhängige Rechtsberater:innen, welche die Interessen aller Beteiligten im Blick haben. Notar:innen sind nicht parteiisch. Bei so gewichtigen Entscheidungen wie der Gründung einer GmbH oder dem Verkauf von GmbH-Anteilen sorgen sie damit für ausgewogene vertragliche Verhältnisse. Es mag im Einzelfall richtig sein, dass beide Vertragsparteien sehr gut anwaltlich beraten und ausreichend über die rechtlichen Risiken aufgeklärt sind. Das ist aber bei weitem nicht in allen Fällen so. Hier eine legistische Entscheidung zu treffen, wann die einzelnen Vertragsparteien “genug beraten” sind, erscheint mir unrealistisch. Denkbar wäre etwa, dass auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien auf das Vorlesen des Notariatsaktes verzichtet werden kann, nicht aber auf die Belehrungen und die Rechtsberatung.

Darüber hinaus können sauber aufgesetzte und ausgewogene Verträge späteren Streit vermeiden. Notar:innen sind darin Profis. Eigentlich vermeidbare gerichtliche Auseinandersetzungen sind langwierig und teuer. Dieser Aufwand kann durch eine frühzeitige Einbindung von Notar:innen verhindert werden.

Der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo würde nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen

Wie gezeigt würde der Entfall der Einbindung von Notar:innen in der FlexCo bzw. FlexKap nicht zu den gewünschten Regelungszielen führen. Vielmehr wird ein Entfall der notariellen Formerfordernisse zu weniger Rechtssicherheit und damit verbundenen höheren Kosten führen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass Firmenbuchgerichte überlastet werden, es häufig zur Ablehnung von Eintragungen und langen Verfahrensdauern kommen würde.

In Österreich bestehen schon heute die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Notariatsakte digital, flexibel und kurzfristig ermöglichen. Ich beobachte jedoch auch, dass bei vielen Klient:innen die Skepsis gegenüber digitalen Notariatsakten noch gegeben ist. Hier ist es vielmehr Aufgabe der Kund:innen, diese auch aktiv einzufordern sowie Aufgabe von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, diese digitalen Dienstleistungen nicht als mühsame Option für den Ausnahmefall darzustellen. Digitale Notariatsakte funktionieren gut und sind dafür geeignet, die Regelungsziele zu erreichen, die gerade mit der vollkommenen Abschaffung der notariellen Formerfordernisse zu erzielen versucht werden. Ein populistischer und unüberlegter Vorstoß mit der Abschaffung notarieller Formerfordernisse wird dagegen zu mehr Problemen führen und die Regelungsziele verfehlen.

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Niki Futter über WIN und Dachfonds
Niki Futter | Foto: Patrick Münnich/Angels United GmbH & Adobe Stock (Hintergrund)

Während in Österreich der Wahlkampf in der heißen Phase ist, ist im großen Nachbarland Deutschland noch ein Jahr Zeit bis zur Bundestagswahl. Vielleicht hat es Startup-Politik dort nun genau deswegen kurz auf die ganz große Bühne geschafft. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) unterzeichneten am vom Wirtschaftsministerium organisierten “Start-up Germany Summit” eine Absichtserklärung für ein “umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital (WIN) in Deutschland”.

Große Banken, Versicherungen und Konzerne bei WIN-Initiative dabei

Ebenfalls unter den 39 Unterzeichner:innen waren Vertreter:innen zahlreicher großer Banken, Versicherungen und anderer Unternehmen, etwa Allianz, BlackRock Deutsche Bank und Henkel, sowie von der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die eine zentrale Rolle bei WIN spielen soll. Gemeinsam will dieses Bündnis “etwa zwölf Milliarden Euro bis 2030 in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital-Ökosystems” investieren.

12 Milliarden Euro: Nicht nur direkte Investitionen in VCs

Das soll einerseits über “direkte Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital” passieren, also mit einem Modell, das dem von den österreichischen Startup-Institutionen geforderten und von der ÖVP mittlerweile ins Wahlprogramm aufgenommenen Dachfonds ähneln dürfte. Daneben soll das Kapital aber auch in “die finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Startup-Factories” oder strukturelle Beiträge wie den “Aufsatz und Vertrieb von VC-Investmentvehikeln für geeignete Privatpersonen” fließen.

Futter: “zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat”

Sollte die das Vorhaben zum Vorbild für Österreich werden? Business Angel Niki Futter, seines Zeichens auch Chairman of the Board von invest.austria, meint gegenüber brutkasten: “Die WIN-Initiative der Bundesregierung zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat.” invest.austria hat erst kürzlich gemeinsam mit drei weiteren Organisationen die “Vision 2030” präsentiert (brutkasten berichtete).

Auch in Österreich fehle es an ausreichend Risikokapital aus dem Inland, sagt Futter nun weiter. Daher seien vielversprechende Startups gezwungen, im Ausland nach Investor:innen zu suchen. “Dadurch verlieren wir nicht nur wirtschaftliche Potenziale, sondern auch Innovationskraft, die für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes entscheidend wäre”, meint Futter.

Dachfonds-Vorschlag mit gleicher Zielsetzung: “Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln”

Deutschland habe mit der WIN-Initiative “einen wichtigen Schritt getan, um genau dieses Problem anzugehen”. “Ähnlich wie dort gibt es auch in Österreich erhebliche Vermögen bei institutionellen Investoren – wie Pensionskassen und Versicherungen –, die bisher nur selten in Risikokapital investiert werden”, so Futter. Mit dem Dachfonds-Vorschlag verfolge invest.austria genau die Strategie: “das Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln und es als Anker-Investor für heimische Startups und KMUs in der Wachstumsphase einsetzen”.

WIN: Futter hofft auf Dachfonds-Einführung mit nur einem Jahr Verzögerung

Und der Business Angel fügt an: “Bei der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung im Jänner 2024 waren wir rund ein Jahr später als Deutschland. Wenn wir ein Jahr Verzögerung gegenüber unserem größten Wirtschaftspartner als gegeben hinnehmen, dann sollten wir im Sommer 2025 den von uns vorgeschlagenen Dachfonds zur Wirkung bringen”. Es sei “eine wichtige Aufgabe mit großen Auswirkungen, die die kommende neue Bundesregierung schnellstmöglich angehen muss”.

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