25.02.2025
GASTBEITRAG

FlexCo versus GmbH: Die neue Rechtsform im Praxistest

Mit StartMatch gründete Robert Kopka sein zweites Startup als FlexCo. Im Gastbeitrag beschreibt er seine größten Learnings mit der neuen Rechtsform.
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StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten
StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten

„Tut mir leid, eine… FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen…“ So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Die FlexCo ist seit ihrer Einführung im Jänner 2024 ein Hoffnungsträger für die heimische Startup-Szene. Doch wie schlägt sie sich in der Praxis?

Die Verheißung der FlexCo: Mehr Flexibilität für Startups

Die FlexCo wurde als moderne Alternative zur GmbH konzipiert, mit dem Ziel, schnellwachsenden Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Auf dem Papier klingt vieles verlockend: Stückanteile ab einem Euro, vereinfachte Kapitalbeschaffung, innovative Optionen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail und in der praktischen Umsetzung.

Unsere Learnings mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

1. Die Erklärungs-Herausforderung

Nicht nur bei Banken, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir regelmäßig erläutern, was eine FlexCo überhaupt ist. Während dies zunächst mühsam erscheint, hat es einen unerwarteten Vorteil: Es öffnet Türen für tiefergehende Gespräche über unsere Unternehmensstrategie und signalisiert Innovation. Dennoch muss man für diese zusätzlichen Erklärungsrunden Zeit einplanen.

2. Kapitalbeschaffung: Flexibler, aber nicht ohne Hürden

Das „genehmigte Kapital“ der FlexCo ermöglicht der Geschäftsführung, das Stammkapital ohne erneute Generalversammlung zu erhöhen, was Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Investoren noch zurückhaltend reagieren. Die theoretischen Vorteile werden teilweise durch längere Due-Diligence-Prozesse aufgehoben. Plant daher mehr Zeit für erklärende Investorengespräche ein.

3. Vorsicht bei Mitarbeiterbeteiligungen

Die speziellen Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen klangen zunächst revolutionär. Nach Beratungsgesprächen mit mehreren Expert:innen haben wir jedoch entschieden, hier noch abzuwarten. Bei wichtigen Fragen wie dem Ausscheiden von Mitarbeiter:innen mit diesen Anteilen oder steuerlichen Detailfragen gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Wir setzen vorerst weiter auf bewährte Phantom-Stock-Modelle.

4. Umlaufbeschlüsse und Entscheidungsfindung

Ein echter Pluspunkt der FlexCo ist die Möglichkeit elektronischer Beschlussfassungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen. Das beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich und ist ein klarer Vorteil gegenüber der GmbH, die ich bei meinem letzten Startup hatte.

FlexCo vs. GmbH: Der direkte Vergleich

Um die Unterschiede greifbar zu machen, hier eine Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte:

FlexCoGmbH
StammkapitalStückanteile ab 1 € möglich, Mindeststammkapital 10.000 €Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 €, Mindeststammkapital 10.000 €
KapitalbeschaffungGenehmigtes Kapital möglich, flexiblere KapitalerhöhungenKapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss
AnteilsübertragungUrkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichendNotariatsakt erforderlich
UmlaufbeschlüsseElektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötigZustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich
MitarbeiterbeteiligungSpezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglichKeine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter
Eigene AnteileBis zu 1/3 des Stammkapitals möglichErwerb eigener Anteile stark eingeschränkt
AufsichtsratVerpflichtend ab: 5 Mio. € Bilanzsumme oder 10 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter:innen (2 von 3 Kriterien)Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht
RechtssicherheitNeue Rechtsform, teilweise noch offene RechtsfragenEtablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung
Akzeptanz im GeschäftslebenNoch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) GeschäftspartnernHohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform

Fazit: Für wen lohnt sich die FlexCo?

Wir würden uns aktuell wieder für eine FlexCo entscheiden. Die Vorteile gegenüber einer GmbH überwiegen für uns.

Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen oder Unternehmen in besonders konservativen Branchen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl.

Letztendlich gilt: Die Rechtsform sollte eurer Unternehmensstrategie dienen, nicht umgekehrt. Nehmt euch die Zeit für eine fundierte Entscheidung und lasst euch dabei von Expert:innen beraten, die bereits Erfahrung mit der FlexCo haben. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform werden sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen und als Early Adopters könnt ihr von den Vorteilen profitieren, während andere noch zögern.


Zum Autor

Robert Kopka war Gründer des Wiener Smart-Lampen-Startups Luke Roberts, das 2021 nach München verkauft wurde. Mit seinem neuen Startup SmartMatch, das er gemeinsam mit Oliver Lukesch gründete, betreibt Kopka eine KI-Plattform, die unter anderem über die automatische Generierung von Förderanträgen die komplexen Prozesse im Förderwesen für Startups und KMU vereinfachen soll.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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