25.02.2025
GASTBEITRAG

FlexCo versus GmbH: Die neue Rechtsform im Praxistest

Mit StartMatch gründete Robert Kopka sein zweites Startup als FlexCo. Im Gastbeitrag beschreibt er seine größten Learnings mit der neuen Rechtsform.
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StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten
StartMatch-Gründer Robert Kopka beschreibt im Gastbeitrag seine Erfahrungen mit der Rechtsform FlexCo | (c) StartMatch / brutkasten

„Tut mir leid, eine… FlexCo? Das kenne ich gar nicht. Moment, ich hole kurz meinen Kollegen…“ So begann unser Abenteuer mit der neuen Rechtsform, als wir bei einer der größten österreichischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen wollten. Die FlexCo ist seit ihrer Einführung im Jänner 2024 ein Hoffnungsträger für die heimische Startup-Szene. Doch wie schlägt sie sich in der Praxis?

Die Verheißung der FlexCo: Mehr Flexibilität für Startups

Die FlexCo wurde als moderne Alternative zur GmbH konzipiert, mit dem Ziel, schnellwachsenden Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Auf dem Papier klingt vieles verlockend: Stückanteile ab einem Euro, vereinfachte Kapitalbeschaffung, innovative Optionen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch wie so oft liegt der Teufel im Detail und in der praktischen Umsetzung.

Unsere Learnings mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft

1. Die Erklärungs-Herausforderung

Nicht nur bei Banken, auch bei in- und ausländischen Geschäftspartnern müssen wir regelmäßig erläutern, was eine FlexCo überhaupt ist. Während dies zunächst mühsam erscheint, hat es einen unerwarteten Vorteil: Es öffnet Türen für tiefergehende Gespräche über unsere Unternehmensstrategie und signalisiert Innovation. Dennoch muss man für diese zusätzlichen Erklärungsrunden Zeit einplanen.

2. Kapitalbeschaffung: Flexibler, aber nicht ohne Hürden

Das „genehmigte Kapital“ der FlexCo ermöglicht der Geschäftsführung, das Stammkapital ohne erneute Generalversammlung zu erhöhen, was Finanzierungsrunden und Mitarbeiterbeteiligungen vereinfacht. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass Investoren noch zurückhaltend reagieren. Die theoretischen Vorteile werden teilweise durch längere Due-Diligence-Prozesse aufgehoben. Plant daher mehr Zeit für erklärende Investorengespräche ein.

3. Vorsicht bei Mitarbeiterbeteiligungen

Die speziellen Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen klangen zunächst revolutionär. Nach Beratungsgesprächen mit mehreren Expert:innen haben wir jedoch entschieden, hier noch abzuwarten. Bei wichtigen Fragen wie dem Ausscheiden von Mitarbeiter:innen mit diesen Anteilen oder steuerlichen Detailfragen gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. Wir setzen vorerst weiter auf bewährte Phantom-Stock-Modelle.

4. Umlaufbeschlüsse und Entscheidungsfindung

Ein echter Pluspunkt der FlexCo ist die Möglichkeit elektronischer Beschlussfassungen ohne Zustimmung aller Gesellschafter:innen. Das beschleunigt Entscheidungsprozesse erheblich und ist ein klarer Vorteil gegenüber der GmbH, die ich bei meinem letzten Startup hatte.

FlexCo vs. GmbH: Der direkte Vergleich

Um die Unterschiede greifbar zu machen, hier eine Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte:

FlexCoGmbH
StammkapitalStückanteile ab 1 € möglich, Mindeststammkapital 10.000 €Mindesteinlage pro Gesellschafter: 70 €, Mindeststammkapital 10.000 €
KapitalbeschaffungGenehmigtes Kapital möglich, flexiblere KapitalerhöhungenKapitalerhöhungen nur mit Gesellschafterbeschluss
AnteilsübertragungUrkunde von Rechtsanwalt oder Notar ausreichendNotariatsakt erforderlich
UmlaufbeschlüsseElektronische Beschlussfassung möglich, keine Zustimmung aller Gesellschafter nötigZustimmung aller Gesellschafter für Umlaufbeschlüsse erforderlich
MitarbeiterbeteiligungSpezielle Unternehmenswert-Anteile mit Steuervergünstigungen möglichKeine speziellen Anteilsklassen für Mitarbeiter
Eigene AnteileBis zu 1/3 des Stammkapitals möglichErwerb eigener Anteile stark eingeschränkt
AufsichtsratVerpflichtend ab: 5 Mio. € Bilanzsumme oder 10 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter:innen (2 von 3 Kriterien)Höhere Schwellenwerte für Aufsichtsratspflicht
RechtssicherheitNeue Rechtsform, teilweise noch offene RechtsfragenEtablierte Rechtsform mit klarer Rechtsprechung
Akzeptanz im GeschäftslebenNoch gering, mögliche Skepsis bei Banken und (ausländischen) GeschäftspartnernHohe Akzeptanz als Standard-Rechtsform

Fazit: Für wen lohnt sich die FlexCo?

Wir würden uns aktuell wieder für eine FlexCo entscheiden. Die Vorteile gegenüber einer GmbH überwiegen für uns.

Für klassische KMUs ohne Wachstumsambitionen oder Unternehmen in besonders konservativen Branchen bleibt die GmbH hingegen oft die bessere Wahl.

Letztendlich gilt: Die Rechtsform sollte eurer Unternehmensstrategie dienen, nicht umgekehrt. Nehmt euch die Zeit für eine fundierte Entscheidung und lasst euch dabei von Expert:innen beraten, die bereits Erfahrung mit der FlexCo haben. Die anfänglichen Unsicherheiten einer neuen Rechtsform werden sich mit zunehmender Praxiserfahrung legen und als Early Adopters könnt ihr von den Vorteilen profitieren, während andere noch zögern.


Zum Autor

Robert Kopka war Gründer des Wiener Smart-Lampen-Startups Luke Roberts, das 2021 nach München verkauft wurde. Mit seinem neuen Startup SmartMatch, das er gemeinsam mit Oliver Lukesch gründete, betreibt Kopka eine KI-Plattform, die unter anderem über die automatische Generierung von Förderanträgen die komplexen Prozesse im Förderwesen für Startups und KMU vereinfachen soll.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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